Klare Sache

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Das Bundesverfassungsgericht hat beim Blick auf die Omikron-Wand festgestellt, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht auf jeden Fall einen Beitrag zum Fremdschutz leistet. Es ist ja auch vollkommen klar und wissenschaftlich eindeutig belegt, dass eine Ansteckung bei einer dreifach geimpften Pflegekraft zu einem weniger schweren Verlauf des vulnerablen Patienten führt, als dessen hypothetisch mögliche Ansteckung bei einem ungeimpften und tagesaktuell negativ getesteten Hausmeister desselben Altenpflegeheims. Der ist ja nicht einfach gesund, sondern asymptomatisch gefährlich. (BVerfG)

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Im Namen des Volkes

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Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Bundesnotbremse ist höchst irritierend. Die Ankündigung, dass das Gericht so etwas wie Orientierung für künftige Entscheidungen bieten wolle, hat sich nicht bewahrheitet. Der Beschluss, der mangels öffentlicher Anhörung eben kein Urteil ist, liest sich stattdessen wie eine Rechtfertigung der Regierungspolitik, getragen vom Geist jener Experten, die auch die Bundesregierung stets zu Rate zog. Der Spruch der Richter bleibt daher äußerst einseitig.

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Anhaltende Lieferprobleme

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Immer wieder freitags überschlagen sich die Ereignisse. So als wollte die Woche zum Ausklang sagen, dass nehme ich doch nicht mehr mit in die nächste. Eine neue Virusvariante bereitet Sorgen und die halbe Bananenrepublik Deutschland dreht schon wieder durch. Wir haben zwar keine brauchbaren Daten, dafür aber Karl Lauterbach, der alles sofort fachlich einzuschätzen weiß. Die Ulknudel aus Leverkusen ist allerdings gar nicht der Gipfel. Die Krönung ist: Es ist schon wieder kein Impfstoff da.

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Es bleibt beim „Weiter so“

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Wie wird die Bundestagswahl wohl ausgehen? Ein bisschen Kaffeesatzleserei gefällig? Nun, die Union wird gewinnen, deren Trend zeigte zuletzt wieder leicht nach oben und Jörg Schönenborn baut bereits vor mit der Feststellung, dass Umfragen keine Vorhersagen seien. Damit will er wohl deutlich machen, dass das tägliche Feuerwerk der Meinungsforscher zunächst nur Blendwerk ist, das für reichlich Stimmung sorgt. Auf den Rausch folgt bekanntlich die Ernüchterung. Kann natürlich trotzdem sein, dass alles so kommt wie die Demoskopen in ihren Umfragen erfühlt haben, klar bleibt aber. Es ändert sich nichts, es geht einfach weiter so.

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Blame Game zwischen den Gewalten

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Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge gegen die Ausgangssperre abgelehnt. Die Begründung ist etwas peinlich, aber auch im Rahmen dessen, was man nach dem bisherigen Wirken in Sachen Corona erwarten konnte. Vermutlich spielen dann auch ganz andere Dinge eine Rolle, als die offensichtliche Verfassungswidrigkeit einer bundesweiten Regelung, die irgendwann in einem Hauptsacheverfahren noch festgestellt werden kann. Sehr wahrscheinlich drückt sich in dem Beschluss daher bloß eine Antwort an Legislative und Exekutive aus, die vielleicht mit einer richterlichen Ohrfeige gerechnet hatten. Was, wenn die Ausgangssperre nur ein Köder war?

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Stammtisch in Karlsruhe angekommen

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Das Bundesverfassungsgericht hat heute ein Urteil gefällt und die Beschlüsse der EZB zu einem der vielen Staatsanleihekaufprogramme als kompetenzwidrig bezeichnet. Damit kommt das Gericht zu einer anderen Auffassung als der EuGH, der die Praxis der Zentralbank nicht beanstandete. Karlsruhe begründet seine Haltung mit albernen Stammtisch-Argumenten und setzt mit einem ultra-vires-Akt sogar noch einen drauf. Diese Dummheit hat Folgen, aber auch Gründe, für die das Gericht nicht wirklich etwas kann.

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Der Unsinn mit dem Fördern und Fordern

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Die Kommentierung des jüngsten Urteils der Karlsruher Richter zur Sanktionspraxis nach dem SGB II ist belustigend. Da wird erleichtert zur Kenntnis genommen, dass das Bundesverfassungsgericht immerhin das Prinzip des Förderns und Forderns anerkannt habe. Schließlich wäre diese, offenbar sehr heilige Konstruktion, bei der es auch um viele Steuergelder gehe, wie immer betont wird, nicht mehr haltbar, wenn es keinerlei Sanktionsandrohung mehr gebe. Das ist richtig, nur warum sollte das von irgendeiner Bedeutung sein? Hinter der Vorstellung des Förderns und Forderns steckt ja der absurde Gedanke, dass viele Menschen es attraktiv finden könnten, arm zu sein. Aber das ist nicht das einzige Problem. Das Prinzip des Förderns und Forderns ist eigentlich immer nur ein Prinzip des Forderns. Über die Seite des Förderns wird nie nachgedacht, übrigens auch nicht vom 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts, dessen Vorsitzender Stephan Harbarth völlig weltfremd von Brücken in die Erwerbsarbeit sprach, die es aber gerade für Hartz IV-Empfänger kaum gibt.

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Grundrechte dulden keinen Aufschub

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Die Sanktionen, die der Gesetzgeber für den Fall von Pflichtverletzungen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt vorsieht, sind teilweise verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht gibt der Bundesregierung damit eine Hausaufgabe auf, setzt aber auch selbst eine Übergangsregelung in Kraft, um die Lage der Betroffenen sofort zu verbessern. Nur ändert das nichts daran, dass die verfassungswidrigen Regelungen, trotz aller Hinweise und Urteile von Landessozialgerichten, die es gegeben hat, bereits seit 2005 existieren. Es wird also schon seit 14 Jahren ganz bewusst gegen Artikel 1 und Artikel 20 des Grundgesetzes verstoßen.

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Abgefärbt: Nachschlag

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Beim vorangegangenen Beitrag „Abfärben“ über virtuelle Säue, die anlässlich der Winterpause gleich reihenweise durchs Social Media-Dorf getrieben werden, ist eine Geschichte über Twitter gänzlich untergegangen. Die Bewegung Aufstehen hat seit heute ein „Grafik-Gate“. Sie soll bei der AfD in skandalöser Weise abgekupfert haben. Das muss wohl Querfront sein, schallt es nun aus allen Rohren.

Die linke Sammlungsbewegung hat ein sogenanntes Meme erstellt, also ein Bild mit einer Botschaft in Textform darauf. Die gesamte Komposition samt weiteren Begleittext, so wird unterstellt, sei nun AfD-nah. Begründung: Die AfD hätte das gleiche Bild in einem ähnlichen Zusammenhang kurz zuvor verwendet. Das mit dem Bild stimmt, das mit dem Zusammenhang aber nicht.

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Die große Luftnummer

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RyanMcGuire / Pixabay

Der Beitrag von Andrea Nahles „Für eine große Sozialstaatsreform“ aus der FAZ vom 16. November ist nun auch auf der Seite der SPD erschienen. Um es vorwegzunehmen: Der Text ist eine herbe Enttäuschung, da die SPD-Führung einmal mehr eine große Luftnummer verbreitet, die zwar viel Wirbel erzeugt, im Kern aber nichts Neues enthält. Denn die Fragestellung, was nach Hartz IV kommen soll, rührt eben nicht aus einer Kritik an Hartz IV selbst. Im Gegenteil. Die Agenda-Politik wird weiterhin als Erfolgsgeschichte verklärt.

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