Verlockende Schuldenbremse

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Die Schuldenbremse ist nicht mehr zeitgemäß. So hört man es nun vielfach, unter anderem vom ehemaligen Bundesfinanzminister Peer Steinbrück, der 2009 die Verfassungsänderung der Großen Koalition vorantrieb. Das ist insofern bemerkenswert, da es sich ja nicht um ein einfaches Gesetz handelt, dass man parlamentarisch wieder ändern könnte, weil die Zeit nun eine andere ist, sondern um mehrere Verfassungsartikel, die durch einfache Mehrheit unantastbar bleiben. Man bräuchte mehr Mehrheit, eine Art Zeitenwende vielleicht, die aber nicht erkennbar ist, dafür ist der politische Wert der Schuldenbremse zu verlockend.

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Das war es wohl für die Ampel

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SPD, Grüne und FDP bilden seit der Bundestagswahl 2021 eine Regierung. Das Bündnis beschreibt sich selbst als „Fortschrittskoalition“, weil vor allem in gesellschaftspolitischen Fragen große Einigkeit herrscht. Sogar in Sachen Migration läuft die Koalition aus purer Not inzwischen stramm nach rechts. Auf dem wichtigsten Gebiet – der Staatsfinanzen – fehlt es aber an einer gemeinsamen Grundüberzeugung, weshalb man ein neues „fortschrittliches“ Finanzierungsinstrument erfand, um die Ampel überhaupt zum Leuchten zu bringen. Nun hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass dieser Weg verfassungswidrig ist. Damit dürfte die Ampel am Ende sein.

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Denkpause ohne Folgen

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Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sollte vor der Sommerpause noch unbedingt durchs Parlament, weil am 8. Oktober wichtige Landtagswahlen in Bayern und Hessen sind. Ende der Geschichte. Wäre da nicht ein Eilantrag eines Abgeordneten vor dem Bundesverfassungsgericht, dem stattgegeben wurde und die Regierung kalt erwischte. Nun soll der Bundestag erst nach der Sommerpause im September entscheiden. Die Denkpause will die Ampelkoalition aber nicht nutzen, um das Gesetz zu ändern oder gleich ganz darauf zu verzichten. Das Wählergedächtnis, das nun weniger Zeit zum Vergessen hat, wird es sicherlich zur Kenntnis nehmen.

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Wahlrecht der Bockigen

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Die Ampel-Koalition hat unter großem Protest der Opposition ein neues Wahlrecht durchgesetzt und damit fortgesetzt, was unter der Großen Koalition bereits begonnen worden ist. Die weitgehende Missachtung der Opposition. Nun droht aus purer Bockigkeit mit der nächsten Regierung eine abermalige Änderung des Wahlrechts zugunsten der dann gefundenen Mehrheit.

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Die Pflege-Impfpflicht bleibt unwirksam

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Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im Hauptsacheverfahren zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht liegt es nun am Gesetzgeber, das Gesetz wieder abzuschaffen. Denn ein entscheidendes Kriterium bei der Ablehnung der Verfassungsbeschwerden wird bei der allgemeinen Empörung, die nun wieder herrscht, übersehen. Die fehlende Wirksamkeit des Gesetzes.

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Die richtigen Lücken schließen

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Das Erheben von Daten und deren Auswertung hat während der gesamten Coronazeit nicht sonderlich gut geklappt. Zudem interpretieren die politisch Verantwortlichen das, was an Material vorliegt, gekonnt falsch. Es wird zum Beispiel über Impflücken geklagt, obwohl der konkrete Impfstatus der Bevölkerung weiterhin unbekannt ist oder davon abhängig, was auf den Fluren des RKI oder des PEI zur Gültigkeit eines Impfschemas entschieden wird. Hinzu kommt die Zahl der Genesenen, die konsequent ausgeblendet werden, obwohl sie zur Grundimmunität der Population entscheidend beitragen. Unter diesen Bedingungen ist eine konstatierte Impflücke vollkommen nichtssagend mit Blick auf die eigentlich relevante Immunitätslücke, die es zu ermitteln gilt. Nach einer Durchseuchung, wie sie im Augenblick stattfindet, verändert sich die Lage ja fundamental.

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Das Unvermeidliche

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Die Rücknahme der Corona-Beschränkungen ist unvermeidlich. Das hat nun auch die Politik hierzulande erkannt, was zunächst einmal zu begrüßen ist. Der verbalen Kehrtwende folgt allerdings kaum etwas von Belang. Es werden Maßnahmen zurückgenommen, an die sich ohnehin niemand gehalten hat, geschweige denn gewusst hätte, dass sie noch existieren.

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Klare Sache

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Das Bundesverfassungsgericht hat beim Blick auf die Omikron-Wand festgestellt, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht auf jeden Fall einen Beitrag zum Fremdschutz leistet. Es ist ja auch vollkommen klar und wissenschaftlich eindeutig belegt, dass eine Ansteckung bei einer dreifach geimpften Pflegekraft zu einem weniger schweren Verlauf des vulnerablen Patienten führt, als dessen hypothetisch mögliche Ansteckung bei einem ungeimpften und tagesaktuell negativ getesteten Hausmeister desselben Altenpflegeheims. Der ist ja nicht einfach gesund, sondern asymptomatisch gefährlich. (BVerfG)

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Im Namen des Volkes

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Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Bundesnotbremse ist höchst irritierend. Die Ankündigung, dass das Gericht so etwas wie Orientierung für künftige Entscheidungen bieten wolle, hat sich nicht bewahrheitet. Der Beschluss, der mangels öffentlicher Anhörung eben kein Urteil ist, liest sich stattdessen wie eine Rechtfertigung der Regierungspolitik, getragen vom Geist jener Experten, die auch die Bundesregierung stets zu Rate zog. Der Spruch der Richter bleibt daher äußerst einseitig.

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Anhaltende Lieferprobleme

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Immer wieder freitags überschlagen sich die Ereignisse. So als wollte die Woche zum Ausklang sagen, dass nehme ich doch nicht mehr mit in die nächste. Eine neue Virusvariante bereitet Sorgen und die halbe Bananenrepublik Deutschland dreht schon wieder durch. Wir haben zwar keine brauchbaren Daten, dafür aber Karl Lauterbach, der alles sofort fachlich einzuschätzen weiß. Die Ulknudel aus Leverkusen ist allerdings gar nicht der Gipfel. Die Krönung ist: Es ist schon wieder kein Impfstoff da.

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