Neuer Prüfauftrag: Ein Beispiel für das Weiter so

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Die linke Mehrheit im Bundestag ist seit dem 24. September 2017 passé. Dennoch gab es auch jetzt noch Gesetzentwürfe, die mit Hilfe einer parlamentarischen Mehrheit jenseits der Union hätten beschlossen werden können. So auch das geplante Vorhaben zur Streichung des Paragrafen 219a (Werbe- und Informationsverbot für Abtreibungen). Die SPD-Bundestagsfraktion wollte ihren Antrag zur Abstimmung stellen und hätte vermutlich eine Mehrheit mit FDP, Linken und Grünen zu Stande bringen können. Doch statt einer Abstimmung gab es nun den Rückzieher in Form eines Prüfauftrages. Ein Beispiel für das Weiter so.
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Kein Sieg für Nahles

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Ein Sieg für Nahles, ist nach der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts zum umstrittenen Tarifeinheitsgesetz zu lesen. Doch stimmt das? Nahles sagte über ihr Gesetz bei der mündlichen Verhandlung im Frühjahr, dass es eine Stärkung der Tarifautonomie ermögliche. Doch genau in diesem Punkt mahnen die Richter nun Nachbesserungen an.

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Richter urteilen über Tarifeinheitsgesetz

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Ein typischer GroKo-Deal hat zu dem Tarifeinheitsgesetz geführt, über das heute das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden hat. Damit die SPD von der Union die Zustimmung zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns bekam, erklärten sich die Sozialdemokraten im Rahmen der Koalitionsverhandlungen 2013 bereit, den Arbeitnehmern mit einem Tarifeinheitsgesetz in den Rücken zu fallen. Glauben Sie nicht, steht aber so im Tagesspiegel.

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Nachfrage zwecklos: Merkel zieht die Zügel an

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Nach der gestrigen Bundespressekonferenz mit Kanzlerin Angela Merkel herrschte zunächst Ratlosigkeit bei den Hauptstadtjournalisten vor, welche Schlagzeile man denn nun produzieren solle. An der Regierungschefin prallten wie üblich alle Fragen ab, sofern sie denn klar formuliert worden waren und nicht wie üblich als gebündelte, meist schwer zu verstehende, Paketsendung zugestellt wurden. Sie wich aus und lullte die Runde mit ihren nichtssagenden Sprechblasen ein. Als Schlagzeile hätte man da eigentlich nur schreiben können, Merkel bricht ihren Urlaub ab und ansonsten fühle sie sich nicht „unterausgelastet“ (Das Programm sagt Rechtschreibfehler). Doch in Wirklichkeit zieht sie die Zügel weiter an.

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Am Problem vorbei diskutiert

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Quelle: pixabay

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Das Bundesverfassungsgericht hat heute gleich mehrere Beschwerden gegen die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) zu den Akten gelegt. Die einen kritisieren das Urteil der obersten deutschen Richter, andere wiederum begrüßen die Entscheidung. Doch im Kern wird am eigentlichen Problem weiterhin vorbei diskutiert.


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Das Grundrecht ist im Weg

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160422 de MaizièreDer Bundesinnenminister, der ja mal Verteidigungsminister war, hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz in dieser Woche kritisiert. Es sei nicht Aufgabe der Richter, „ständig dem Gesetzgeber in den Arm zu fallen“, wird der Minister im Spiegel zitiert.

Die Entscheidung des Gerichts erschwere seiner Meinung nach den Kampf gegen den Terrorismus. Mit anderen Worten: Die Grundrechte sind im Weg. Denn über nichts anderes, als deren Wahrung befindet das Bundesverfassungsgericht, wenn es um die Prüfung von Gesetzen angerufen wird.

Das scheint der Minister, wie übrigens auch einer seiner Amtsvorgänger, Wolfgang Schäuble, noch immer nicht begriffen zu haben. Schäuble führte seinerzeit sogar ein Streitgespräch mit dem ehemaligen und inzwischen verstorbenen Verfassungsrichter Winfried Hassemer. weiterlesen

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Allgemeine Herbstbelebung

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Was für eine Herbstbelebung: Die Arbeitslosenzahlen sinken, die VWs stinken und der Springer Konzern muss Jörg Kachelmann ein Rekordschmerzensgeld zahlen. Das kurbelt die Berufsfälscher von Springer aber mal richtig an. Sie wollen in Berufung gehen: Begründung: „da wir unsere umfassende Berichterstattung über das Strafverfahren gegen Jörg Kachelmann nicht auf diese Weise diskreditiert sehen möchten“. Das ist interessant. Denn in einem anderen Verfahren, an dem der Springer-Konzern diesmal als Kläger beteiligt ist, dient der Journalismus offenbar nur als Mittel zum Zweck.

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Lahmgelegter Verstand

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Die GDL will sechs Tage lang streiken. Eigentlich ein ganz normaler Vorgang, um auf das abwartende Bahnmanagement den Druck weiter zu erhöhen. Doch obwohl Arbeitsgerichte das Vorgehen der Lokführer als verhältnismäßig und gerechtfertigt anerkannten, rollt eine weitere Empörungswelle durch das Land.

Nach der Streikankündigung der GDL rollt eine weitere Welle der Empörung durch das Land. Das Thema ist auf fast jeder Titelseite zu finden. Daneben wie üblich ein Kommentar mit klarer Aussage contra GDL. Denn die kleine Gewerkschaft, die alle anderen nur in Geiselhaft nehmen wolle, bleibe stur, während der, offenbar durch Vernunft geleitete Bahnvorstand, angeblich nur Kompromisse suche. Beides ist falsch.

Misserfolg wird belohnt

Bahn-Vorstände (be)schimpfen nicht, sondern wählen ihre Worte fein. Ihnen geht es ja auch gut. Zuletzt genehmigten sich die Spitzenmanager eine Gehaltserhöhung um 174 Prozent, schrieb das Handelsblatt kürzlich. Trotz verfehlter Umsatz- und Gewinnziele kassieren die Vorstände des Staatsunternehmens doppelte Erfolgsprämien und kurzfristige Boni. Finanziell gut abgefedert, macht der Tarifkonflikt mit der GDL offensichtlich Spaß.

Denn auch aus der Politik kommt Unterstützung für das (Miss)Management der Bahn. Nicht der Vorstand des Konzerns, sondern die GDL stelle eine Gefahr für den Wirtschaftsstandort dar, heißt es aus der parlamentarischen Ecke. Und die Regierung spricht gar von Maßlosigkeit und einem nicht mehr zu vertretenden Schaden, angerichtet durch Streik. Der Schaden, den die Konzernführung seit Jahren anrichtet – Stichwort Börsengang, Stichwort Tarifsystem, Stichwort Verschleiß, Stichwort Unpünktlichkeit, Stichwort Rückzug aus der Fläche – bleibt nebensächlich.

Wer darüber hinaus über maßlose Vorstandsgehälter reden möchte, wird schnell mit dem Schlagwort Neiddebatte konfrontiert. Um Geld geht es der GDL nur an zweiter Stelle. Zentral ist für sie die Anerkennung eines Grundrechts, was die empörte Öffentlichkeit nur noch langweilt. Sie hat sich mehrheitlich schon damit abgefunden, dass Regierung und Bahnmanagement die Tarifeinheit durchsetzen wollen. Ein Verstoß gegen das Grundgesetz, natürlich. Aber bis Karlsruhe darüber entscheidet, vergeht Zeit, die sich einplanen lässt. Absehbare Urteile des Bundesverfassungsgerichts werden als Erbe an die Nachfolgeregierung weitergereicht.

Missbrauch der Regierungsgewalt

Missbrauch des Streikrechts? Es wäre an der Zeit über den Missbrauch der Regierungsgewalt zu diskutieren. Seit Jahren kassiert oder beanstandet Karlsruhe Gesetze, bei denen man schon vorher wusste, dass sie gegen das Grundgesetz verstoßen. Konsequenz: Wenig Einsicht bei den Gestaltern, dafür viel Gejammer über eine dritte Gewalt, die angeblich mitregieren wolle. Was ist schon eine Verfassung im Vergleich zu einem mühsam ausgehandelten Koalitionsvertrag. Letzterer muss abgearbeitet werden.

Deshalb kriegt die CSU ihre verfassungswidrige Maut, die CDU ihre verfassungswidrige Vorratsdatenspeicherung und die SPD, ja die Spezialdemokraten bekommen ein verfassungswidriges Tarifeinheitsgesetz, weil das wohl dem DGB gefällt, mit dem man schon beim viel zu niedrigen Mindestlohn gut zusammenarbeitet hat, und der kleinere Gewerkschaften gern vom kuscheligen Markt der geheuchelten Koalitionsfreiheit verdrängen möchte. Schließlich heißt es “Einigkeit und Recht und Freiheit” und nicht “Zu den Waffen, Bürger, Formt eure Truppen”.

Schön wäre es ja, wenn die GDL ein Land lahmlegen könnte. Das passiert aber nicht. Denn die durch Bahnreformen mehr oder weniger kaputt geschrumpfte Bahn hat es geschafft, ihre Kunden weitgehend zu vergraulen. Der Bund als Eigentümer hat es sogar zugelassen, dass alternative Verkehrsmittel immer attraktiver werden, obwohl es eigentlich andersherum sein müsste. Lahmgelegt wird nur der Verstand, der nicht merkt, dass er sich einspannen lässt für Interessen, die niemals die seinigen sein können.


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Aus sittlich moralischen Gründen

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Diskriminierung ist halt Glaubenssache und Sonderrechte hätte auch die CDU ganz gerne.

In Erfurt sitzt das Bundesarbeitsgericht und natürlich auch der thüringische Landtag. Das erstere erklärte im Jahr 2011 die Entlassung eines Chefarztes für unrechtmäßig, der wegen ganz schweren Loyalitätsverstoßes, sprich einer Wiederheirat, seinen Arbeitsplatz in einem katholischen Krankenhaus in Düsseldorf verlor.

Da die katholische Kirche durch das Urteil einen Angriff auf ihr im Grundgesetz verbrieftes Selbstbestimmungsrecht erkannte, zog sie weiter vor das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe. Ergebnis heute Anno Domini 2014: Katholische Kirche darf Wiederverheirateten kündigen. Die Entlassung aus sittlich-moralischen Gründen bleibe auch weiterhin erlaubt.

Das ist natürlich kein Unrecht, sondern ein Sonderrecht, dem sich beispielsweise auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zu fügen hat. Da steht nämlich drin, dass die Kirche Menschen auch ungleich behandeln darf. Diskriminierung ist halt Glaubenssache.

Es ist natürlich schon etwas verstörend, wenn die katholische Kirche in Karlsruhe aus „sittlich-moralischen Gründen“ Recht bekommt. Wenn es hingegen um sexuellen Missbrauch geht oder um die Ausstattung eines Bischofssitzes, regelt das die Kirche lieber allein, ohne die weltliche Gerichtsbarkeit und ohne den Verweis auf Sitte und Moral.

Über Unrecht ist in Karlsruhe also nicht verhandelt worden, dafür in Erfurt. Dort darf Bodo Ramelow jetzt Ministerpräsident werden, weil seine Partei Die Linke die DDR fortan als Unrechtsstaat bezeichnet. Das hält die Gegner eines rot-rot-grünen Bündnisses natürlich nicht davon ab, den Untergang des Abendlandes an die Wand zu malen.

Vor allem die christlichen Parteien schimpfen hörbar laut, weil sich die SPD zum Steigbügelhalter der Linken mache, deren Wurzeln bis tief in die SED-Vergangenheit zurückreichen würden. Die der CDU allerdings auch. Doch das ist ja nur weltliche Polemik.

Aus sittlich-moralischen Gründen hätte sich die SPD mit der Union ins Bett legen und noch einmal deren Anhängsel werden sollen. Leider gibt es noch kein Gericht, das auch in diesem Sinne urteilen würde, außer der mediale Schlachthof von FAZ bis Spiegel Online.


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