Stilblüten des Rechtsstaats

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Die Generalstaatsanwaltschaft München und das Landeskriminalamt Bayern haben die Gruppe Letzte Generation mal eben als „kriminelle Vereinigung“ eingestuft. Ein peinlicher Fehler, wie sich inzwischen herausstellte. Denn so eine Feststellung kann nur von einem Gericht getroffen werden, wie auch die Bundesregierung bestätigte, wobei die es ebenso peinlichst vermied, das Kommunikationsverhalten der betreffenden Landesbehörde zu bewerten. Dabei liegt hier der versuchte Missbrauch staatlicher Gewalt auf der Hand. An die Stelle der neutralen rechtlichen Bewertung eines Sachverhalts treten moralisch überfrachtete Argumentationsmuster, von denen man sich offenbar eine gewisse öffentliche wie auch rechtliche Wirkung verspricht. Dass diese Missachtung der Grundprinzipien des Rechtsstaates gehörig schiefgehen kann, hat neben den bayerischen Landesbehörden in dieser Woche auch eine Staatsanwältin aus Schleswig-Holstein erfahren, die offenbar zu faul war, ihre Beweismittel im Prozess gegen Sucharit Bhakdi zu sichten, um den schwerwiegenden Vorwurf der Volksverhetzung belegen zu können. Unklar ist, ob die Generalstaatsanwaltschaften das alles aus purer Dummheit tun oder wissentlich auf politische Anweisung, was durchaus nahe läge, da sie als Organ der Exekutive eben auch Teil der vollziehenden Gewalt sind und damit nicht unabhängig agieren. Die Frage ist also, ob der Staat hier in unzulässiger Weise, aber aus voller, meist wertegeleiteter Überzeugung, das Recht durch Weisungsgebundene missbrauchen lässt, um politische Gegner zu bekämpfen und einzuschüchtern.

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Und fertig war die Laube

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Wir wissen nicht, ob die Maßnahmen was bringen, verhängen sie aber trotzdem, weil wir es dürfen und sowieso etwas machen müssen, damit es so aussieht, als täten wir was. Diese Grundlage der bisherigen Pandemiebekämpfung darf sich nicht wiederholen. Insofern sind Forderungen, möglichst weitreichende Grundrechtseinschränkungen jetzt wieder ins Gesetz zu schreiben, abzulehnen. Die Politik hatte mehr als zwei Jahre Zeit, begleitende Untersuchungen zu dem vorzunehmen, was sie als wirksam in der jeweiligen Lage beschrieben, aber nur sehr allgemein begründet hat.

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Im Namen des Volkes

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Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Bundesnotbremse ist höchst irritierend. Die Ankündigung, dass das Gericht so etwas wie Orientierung für künftige Entscheidungen bieten wolle, hat sich nicht bewahrheitet. Der Beschluss, der mangels öffentlicher Anhörung eben kein Urteil ist, liest sich stattdessen wie eine Rechtfertigung der Regierungspolitik, getragen vom Geist jener Experten, die auch die Bundesregierung stets zu Rate zog. Der Spruch der Richter bleibt daher äußerst einseitig.

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Sind 2 und 3G Eingriffe in Grundrechte Geimpfter?

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Die Corona-Maßnahmen sind ein Fest für Juristen, weil sich spannende Fragen stellen, die von den Verordnungsgebern, also der Politik, aufgeworfen und vermeintlich leicht beantwortet werden. Neuerdings gelten Zugangsbeschränkungen in Form von 3G oder auch 2G wie in Hamburg. Es besteht also eine Nachweispflicht für alle Menschen, die beispielsweise im Gastraum eines Restaurants sitzen möchten. Sie müssen geimpft, genesen oder getestet sein oder nur geimpft und genesen. In der Diskussion geht es aber nur darum, ob die Ausgrenzung der Ungeimpften rechtskonform ist. Auf der anderen Seite erklärt die Politik, dass sie den Geimpften und Genesenen bestimmte Freiheitsrechte zurückgeben muss. Aber geschieht das auch mit 3G oder 2G? Vielleicht werden ja durch die Nachweispflicht die Grundrechte der Geimpften immer noch unzulässig eingeschränkt und zwar dann, wenn die 3G oder 2G-Regel nur dazu dient, die Ungeimpften indirekt zur Impfung zu nötigen (Impfpflicht durch die Hintertür). Falls das zuträfe, wofür einzelne Äußerungen der zuständigen Minister sprechen, wäre eine allgemeine Impfpflicht das mildere Mittel.

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Das Ziel im Blick behalten

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Die Aufhebung sämtlicher Maßnahmen und vor allem die Rücknahme der Grundrechtseinschränkungen ist das erklärte Ziel. Doch was die Politik daraus macht, wird immer abstruser. Sie gewährt Sonderrechte für Geimpfte und Genesene, was bei manchen mittlerweile in der Vorstellung gipfelt, dass Impftrödler selbstverständlich soziale Nachteile hinzunehmen haben. Da nun aber die Impfpriorisierung am 7. Juni enden wird , besteht kein Grund mehr für derlei absurde Gedankenspiele.

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Verbremst?

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Am Freitag debattiert der Bundestag erneut über eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), das erst am 22. April, Stichwort Bundesnotbremse, geändert worden war. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat dieses Vorgehen auf einer kurzfristig einberufenen Sondersitzung heute angeregt. Dem Gesetz soll in Paragraf 28c ein weiterer Satz hinzugefügt werden, der es den Ländern wiederum erlaubt, Ausnahmeregelungen zu treffen. Das sei nötig, damit die geplanten Erleichterungen für Geimpfte, Genesene und Getestete rasch Realität werden. Im Klartext heißt das also, dass die Bundesregierung erst die Kompetenz an sich zieht, weil Frau Bundeskanzlerin bei Anne Will das so verkündet hat, nun aber feststellt, dass es doch einer Länderhoheit bedarf, um entsprechende Erleichterungen für eine bestimmte Gruppe durchsetzen zu können, die bereits geimpft ist und demnach nicht mehr fürchten muss, schwer zu erkranken. Warum dann aber alle anderen noch eingeschränkt bleiben müssen, deren Risiko schwer zu erkranken auch ohne Impfung eher gering ist, überzeugt nicht, vor allem auch dann nicht, wenn immer mehr Impfstoffe einfach so auf Halde liegen.

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Katz und Maus Spiel

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Das Oberverwaltungsgericht Münster hat heute für NRW die Beschränkungen im Einzelhandel wegen eines Verstoßes gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz vorläufig außer Vollzug gesetzt. Damit durften alle Geschäfte wieder öffnen. Allerdings muss man den Beschluss bis zum Ende lesen. Dort steht: „Der Senat hat allerdings darauf hingewiesen, dass es dem Land unbenommen ist, auch kurzfristig eine Neuregelung zu treffen, die keine unzulässigen Differenzierungen enthält.“ Kurzfristig ist das geschehen. Das Land hat seine Verordnung umgehend angepasst. Nun gelten halt überall dieselben Beschränkungen. Beschluss und Reaktion zeigen, Exekutive und Judikative liefern sich zunehmend ein Katz und Maus Spiel. Denn ähnliche Beschlüsse dürfte es auch bei weiteren Einschränkungen geben, die noch ersonnen werden.

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Notbremsen

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Die Notbremse hat viele Bedeutungen. Ein Zug lässt sich damit stoppen. Das Betätigen ohne triftigen Grund ist allerdings untersagt. Im Fußball ist die Notbremse eine grobe Unsportlichkeit und endet häufig mit einem Platzverweis. Politiker ziehen ebenfalls die Notbremse, allerdings äußerst selten und nur dann, wenn sich ein grobes Fehlverhalten kaum noch leugnen lässt. Seit heute gibt es noch eine weitere Spielart der „Notbremse“ und zwar bei der Pandemiebekämpfung. Wer über einer Inzidenz von 100 liegt, fällt auf den Status quo ante zurück und muss das öffentliche Leben wieder oder weiter aussetzen. Eine Notwendigkeit dafür gibt es aber nicht.

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Ermüdendes Empörungspingpong

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Taugen Masken oder taugen sie nicht? Hängen steigende Fallzahlen mit steigenden Tests zusammen oder nicht? Ein bitterer Kampf um die Deutungshoheit ist entbrannt, ein Glaubenskrieg gewissermaßen, bei dem die Wissenschaft bloß als Geisel genommen wird. Geführt wird die Auseinandersetzung mit scharfen Worten zwischen den „Zeugen Coronas“ auf der einen und den „Covidioten“ auf der anderen Seite. Jede Partei hat eine oder mehrere passende Studien und Statistiken parat, obwohl man damit den Gegner gar nicht mehr überzeugen, sondern zur Unterhaltung der eigenen Filterblase einfach nur noch bloßstellen und verächtlich machen will. Und so geht es tagein, tagaus, immer wieder hin und her. Das ist ermüdend.

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Wie das Kaninchen vor der Schlange

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Laxes Verhalten löst hin und wieder fatale Entwicklungen oder eine Katastrophe aus. Beispiel Fleischindustrie: Die Schlachthöfe profitieren seit Jahren von laxen Kontrollen, meldet die Süddeutsche Zeitung. Denn bereits in der Vergangenheit seien wiederholt zahlreiche Verstöße gegen Arbeitsschutzregeln aufgedeckt worden, wie eine kleine Anfrage der Grünen im Bundestag ergab. Konsequenzen hatte das aber keine, denn erst jetzt im Zuge der Corona-Pandemie werden die Kontrollen verstärkt und ein neues Arbeitsschutzkontrollgesetz auf den Weg gebracht, vermutlich weil die Unterstützung der Öffentlichkeit gerade besonders hoch ist. Da geht es also weniger um die Sache selbst, sonst würde man sich auch andere Branchen kritisch anschauen, als um Opportunismus, durch den die Versäumnisse der Vergangenheit vergessen gemacht werden sollen. Dieser Opportunismus gilt auch im Umgang mit der geltenden Verordnungspolitik, die den Menschen seit Monaten Einschränkungen auferlegt. Sie bleiben bestehen, weil der Rückhalt in der Bevölkerung dafür immer noch groß und der Mut der Regierung wie zu Beginn der Pandemie sehr klein ist.

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