Das Grundgesetz ist passé

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Nach 60 Jahren ist das Grundgesetz dejure nicht mehr unsere Verfassung – zumindest würde ich das jetzt so sehen. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts haben in ihrem heutigen Urteil über die Vereinbarkeit des EU-Reformvertrages mit dem Grundgesetz keinen Widerspruch erhoben. Der so genannte Lissabon-Vertrag ist demnach mit dem Grundgesetz vereinbar. Damit beschneidet das oberste deutsche Gericht auch die eigene Stellung. Der EuGH urteilt nun als letzte Instanz auf Grundlage des EU-Vertrages. Denn der Vorrang von EU-Recht vor den Verfassungen der Mitgliedsstaaten ist Bestandteil dieses Vertrages.

Im Augenblick titeln zahlreiche Medien irreführend mit Stopp des Ratififzierungsprozesses. Dabei geht es nur um eine kleine Korrektur hinsichtlich der Mitspracherechte von Bundestag und Bundesrat. Danach darf der Ratifizierungsprozess abgeschlossen werden. Die Große Koalition hat diesbezüglich bereits ein schnelles Vorgehen angekündigt. Ausgerechnet an meinem Geburtstag, dem 8. September, wollen die Flachpfeifen im Bundestag über die Änderung des Begleitgesetzes abstimmen. Das wird sicherlich ein trauriger Tag. Auch weil man mal wieder feststellen muss, dass ein Gesetz zügig durchgepeitscht werden kann, auch ohne das gängige Abspulen nerviger Klagelieder, wie das von der Sommerpause zum Beispiel. Man fühlt sich da an das Ermächtigungsgesetz für Steinbrück im letzten Jahr erinnert, das ihm erlaubt, über Milliarden von Steuergeldern frei verfügen zu dürfen, ohne dem Parlament und der Öffentlichkeit dabei Rechenschaft ablegen zu müssen.

Doch warum ist dieses Urteil von heute so problematisch? Man kann ja durchaus die Auffassung vertreten, eine EU-Verfassung sei vom Grundgedanken her gar nicht so verkehrt. Das stimmt auch. Nur kennt kaum jemand diesen speziellen Vertrag, der eigentlich aus zweien besteht (EUV und AEUV) sowie deren Protokolle und endlosen Anhänge mit langen Paragraphen und Fußnoten. Schon allein die bloße Umbenennung der beim abstimmenden Wahlvolk kläglich gescheiterten EU-Verfassung in „Lissabon-Vertrag“ oder „EU-Reformvertrag“ und die anschließende Promotiontour von Frau Merkel, die so tat, als hätte sie etwas Neues anzubieten, sollte endlich einmal aufgearbeitet werden. Welche Interessen stecken hinter diesen Bemühungen?

Warum werden Transparenz und demokratische Kontrolle so erschwert? Warum thematisiert man nicht die widersprüchliche Struktur des Vertrages? Wieso werden die Grundrechte nachrangig behandelt? Warum widersprechen sich Artikel und zusätzliche Erläuterungen? Zum Beispiel Artikel 2, Abs. 2 Charta der Grundrechte der Europäischen Union:

Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.

In dem anhängenden Zusatzprotokoll steht dann aber Folgendes:

Die Bestimmungen des Artikels 2 der Charta entsprechen den Bestimmungen der genannten Artikel der EMRK (Europäischen Menschenrechtskonvention, Anm. d. Verf.) und des Zusatzprotokolls. Sie haben nach Artikel 52 Absatz 3 der Charta die gleiche Bedeutung und Tragweite. So müssen die in der EMRK enthaltenen „Negativdefinitionen“ auch als Teil der Charta betrachtet werden:

a) a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK:

„Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
[…]

c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“.

b) b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:

„Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden …“.

Das ist ein krasser Widerspruch! Hier können sie nachvollziehen, wie Grundrechte ausgehölt und für unverbindlich erklärt werden, indem man die Regelungen versteckt und die Öffentlichkeit so darüber täuscht. Warum tut man das? Misstraut man seinen Bürgern? Wieso toleriert das Bundesverfassungsgericht solche grundsätzlichen Widersprüche bei den Grundrechten? Nach Art. 23, Abs. 1, Satz 1 Grundgesetz verpflichtet sich Deutschland, Mitglied in einer Europäischen Union zu sein, deren Menschenrechtsschutz dem des Grundgesetzes vergleichbar ist. Die obige Regelung spricht klar dagegen. Oder messen die Verfassungshüter dem Wort „vergleichbar“ eine besondere Deutungsvielfalt zu? Am Ende scheint es so wie immer. Das Grundgesetz schwindet unter dem Einfluss der Interessen. Das war schon bei der Kirchensteuer so und ist eben heute, wenn es um die ganze Verfassung geht auch so.

Die zahlreichen Zusatzprotokolle, Sonderregelungen und Erklärungen belegen jedenfalls, dass es in der EU kaum Einigung gibt. Worüber man sich offensichtlich aber sehr einig ist, ist die wirtschaftsliberale Ausrichtung. Wettbewerbsfähigkeit und militärische Aufrüstung stehen konkret im Vertrag. Ein Amt für Rüstung unter dem tollen Namen „Europäische Verteidigungsagentur“ arbeitet ja bereits. Die Verflechtung mit dem Militärbündnis NATO ist besiegelt. Wollen die EU-Bürger das eigentlich? Haben sie überhaupt jene Gestalten gewählt, die im Verfassungskonvent die Verträge ausgearbeitet haben? Haben sie, liebe Leserinen und Leser, jemals einen Stimmzettel zu Gesicht bekommen, auf dem der Name Roman Herzog stand, der für Deutschland in den Konvent entsandt wurde, um die EU-Charta auszuhandeln?

Demokratische Entwicklungen und Legitimationen sehen anders aus. Kein Wunder, dass der Bundeshorst oder Christian Wulff plötzlich medienwirksam mehr direkte Demokratie in Deutschland fordern. Das hat ja einen Grund. Sie wollen nicht mehr Demokratie wagen, sondern es nur so aussehen lassen. Denn mit dem EU-Reformvertrag können die Nationalstaaten so viel direkte Demokratie praktizieren, wie sie wollen. Das letzte Wort hat Brüssel!

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Steinbrücks Reaktion

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Die schallende Ohrfeige für Steinbrück aus Karlsruhe hat leider nicht dazu geführt, dass sich an den unsinnigen Gedanken im Kopf dieses Mannes etwas ändert. Er sagt, dass die Entscheidung des Gerichts, die Neuregelung zur Entfernungspauschale für verfassungswidrig zu erklären, im Grunde falsch sei, da die Kosten nun zukünftige Generationen zu tragen hätten. Schließlich müsse er jetzt mehr Schulden machen. (siehe hier)

Dieser Idiot hat noch immer nicht begriffen, was er, die Merkel und die Große Koalition angerichtet und was ihnen das Bundesverfassungsgericht ins Stammbuch geschrieben hat. Steinbrücks Argumentation, eine Haushaltskonsolidierung unter Bruch des Grundgesetzes zu betreiben, wurde von den Richtern verworfen.

Zitat: BVerfG

Das im Gesetzgebungsverfahren fast ausschließlich angeführte Ziel der Haushaltskonsolidierung kann trotz aller auch verfassungsrechtlichen Dringlichkeit für sich genommen die Neuregelung nicht rechtfertigen, denn es geht bei der Abgrenzung der steuerlichen Bemessungsgrundlage um die gerechte Verteilung von Steuerlasten. Hierfür kann die staatliche Einnahmenvermehrung jedoch kein Richtmaß bieten, denn diesem Ziel dient jede, auch eine willkürliche Mehrbelastung.

Aber das schert diesen Sprücheklopfer nicht weiter. Er plappert weiter dummes Zeug. Dabei widerspricht er sich selbst. Wenn er nämlich der Auffassung ist, dass zukünftige Generationen nun zu leiden hätten, warum spart er dann nicht an anderer Stelle, wie er es in der Vergangenheit sonst immer getan hat? Nein, Steinbrück vollbringt nunmehr das Kunststück, Sparanstrengungen in der jetzigen konjunkturellen Situation auszuschließen und gleichzeitig den sonst so verhassten Konjunkturprogrammen das Wort zu reden.

Wenn man also plötzlich doch für Konjunkturprogramme ist, wie können dann jetzt aufgenommene Schulden zukünftige Generationen belasten? Ein Konjunkturprogramm macht man doch, um die Konjunktur, sprich das Wachstum, zu stützen. Wenn man nun vom Erfolg eines Konjunkturprogramms ausgeht, muss man auch damit rechnen, dass sich die Verschuldung verringert, denn das ist das Ergebnis eines erfolgreichen Konjunkturprogramms, welches ein Wachstum des BIP zur Folge hat.

Seine Aussagen lassen so gesehen nur einen Schluss zu. Peer Steinbrück glaubt nach wie vor nicht an den Erfolg eines Konjunkturprogramms oder versteht schlicht nicht, was dieses Instrument bewirkt. Immer noch nicht. Dabei ist er Diplom-Volkswirt. Man fasst es einfach nicht… :crazy:

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Eine weitere Niederlage für Peer Steinbrück

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Wie nicht anders zu erwarten, wurde die seit dem 01.01.2007 geltende Regelung zur Entfernungspauschale von den Karlsruher Richtern kassiert und für verfassungswidrig erklärt. Damit steht einmal mehr auch der unfähige Finanzminister Peer Steinbrück vor einem Scherbenhaufen. Noch zur mündlichen Verhandlung am 10.09.2008 zeigte sich der Sprüche klopfende Politclown überzeugt, seine Regelung würde Bestand haben. Im Falle einer Niederlage verkündete er drohend, dass Geld schon an anderer Stelle einsparen zu wollen.

Und nun hört man kleinlaute Töne sowie die nächste PR-Aktion. Die Bundesregierung verkündet voller Stolz, dass die alte Regelung zur Entfernungspauschale wieder in Kraft gesetzt bis Ende 2009 unangetastet bleibt. Einige begreifen das schon als eine Maßnahme zur Stabilisierung der schwächelnden Konjunktur. Nachdem sich die Regierung über zwei Jahre hin uneinsichtig gezeigt hat und jede jurisitsche Niederlage mit dem Gang vor die nächste Instanz beantwortete, tun nun alle so, als wäre nichts geschehen. Keine Entschuldigung, kein Eingeständnis politischen Versagens und keine Abkehr von einer falschen Haushaltspolitik.

Das alles wird die Protagonisten nicht weiter schädigen, denn in den Zeitungen wird morgen wieder nichts über dieses jämmerliche Versagen stehen. Im Gegenteil, Steinbrücks Macher-Image wird nur einen kleinen Kratzer bekommen und Merkels Hinhaltepolitik, die auf Abwarten und juristische Verschleppung setzt, wird auch nicht besonders herausgestrichen werden. Viel eher lesen wir morgen wieder etwas über Arbeitnehmer mit mehr Geld in der Tasche…

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Die NP und das BKA-Gesetz

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Es ist schon lustig mit der Neuen Presse. Heute kommentiert Petra Rückerl auf Seite Eins das BKA-Gesetz. Ziemlich deutlich wertet sie den Kompromiss zwischen Bund und Ländern herab und sagt voraus, dass das Gesetz durch das Bundesverfassungsgericht kassiert werden wird. Ihre Bedenken sind allesamt berechtigt. Schließlich greift das Gesetz derart in die Privatsphäre und die Rechte von Berufsgeheimnisträgern ein, dass Karlsruhe dort sicher auch eingreifen wird.

Lustig bzw. irritierend ist die Geschichte deshalb, weil Petra Rückerl am 19.11.2008 ebenfalls einen Kommentar über das geplante BKA-Gesetz schrieb. Damals wurde ja bekannt, dass einige SPDler aus den Bundesländern diesem Gesetz nicht zustimmen würden. Daraufhin verwandte Rückerl zweidrittel ihres Textes darauf, gegen die „Blockierer“ zu hetzen und sich mit Machtspielchen und Wahlkampftaktiken auseinanderzusetzen. Erst in den letzten beiden Sätzen ihres Kommentars kam Petra Rückerl dann zu dem Ergebnis, dass das geplante BKA-Gesetz eigentlich recht fragwürdig sei. :crazy:

Beim heutigen Kommentar hat sie dagegegen alle Sinne wieder beieinander und wohlgeordnet. Allerdings fordert sie am Schluss vom Gesetzgeber endlich eine Definition des Begriffes „Internationaler Terrorismus“. Dabei gibt es die schon. Und zwar wurde mit der Einrichtung der Anti-Terror-Datei 2006 auch der Terrorismusbegriff definiert. Und zwar im „Gesetz zur Errichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtdiensten des Bundes und der Länder (Gemeinsame-Dateien-Gesetz)“, wenn ich mich nicht irre. Nachzulesen im Bundesgesetzblatt, Teil 1, Nr.66 auf Seite 3409.

Darin werden diejenigen als Terroristen eingestuft, die „rechtswidrig Gewalt als Mittel zur Durchsetzung international ausgerichteter politischer oder religiöser Belange anwenden oder eine solche Gewaltanwendung unterstützen…“ .

Folgt man dieser vom Parlament am 22.12.2006 beschlossenen Lesart, fallen darunter zum Beispiel Mitglieder des deutschen Bundestags, der noch amtierende Präsident der USA, George Bush, und der ehemalige britische Premierminister, Tony Blair. Wahrscheinlich ist das im Weihnachtstaumel des Jahres 2006 oder aufgrund der berauschenden Spätfolgen des Sommermärchens etwas untergegangen. Frau Rückerl will ich diesbezüglich mal keinen Vorwurf machen… ;)

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