Lage am Morgen

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Melanie Amann schreibt heute die Lage am Morgen des Spiegel. Darin steht: „Es sind demokratische Rituale, die in unruhigen Zeiten etwas Tröstliches haben. Jedenfalls wenn man ausblendet, wie viele Menschen sie nur durch den Zerrfilter von AfD-TikTok-Videos verfolgen werden. Oder dass viele denken, nur ein König könne diesem Land Frieden und Freiheit bringen.“ Zum Glück gibt es den Anti-Zerrfilter des Spiegel schon für 5,99 Euro pro Woche. Der Preis ist gerechtfertigt, denn Spiegel-Redakteurinnen bekommen im wahren Leben saftige Rechnungen ihrer privaten Krankenversicherung zu spüren, wenn sie das Privileg eines schnellen Facharzttermins in Anspruch nehmen. Dieser persönliche Einblick der stellvertretenden Chefredakteurin steht weiter unten im Text und ist die eher missglückte Einleitung (soll der Leser etwa Mitleid haben?) zu einer Auswertung von fast 24.000 Suchergebnissen, die das Qualitätsmedium hinter der Bezahlschranke vorgenommen hat und dabei herausfand, dass Kassenpatienten im Schnitt etwa doppelt so lange auf Termine warten wie Privatversicherte, teils sogar rund drei- oder viermal so lang. Wow. Das wusste man ja noch gar nicht. Wie konnte eigentlich die niedersächsische Landesregierung ohne die Spiegelrecherche bereits im Januar grünes Licht für eine Bundesratsinitiative zur gleichberechtigten Terminvergabe in Arztpraxen geben und der Bundesrat im März einen Entschließungsantrag fassen, um die Bundesregierung aufzufordern, die Rechtslage zu überprüfen? Das erfahren Sie beim Spiegel auch als Privatpatient leider nicht.

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Und wenn sie nicht gestorben sind

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Heute treffen sich mal wieder die Gesundheitsminister der Länder, um über das weitere Vorgehen in Sachen Corona zu beraten. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach rät den Ländern zur Maskenpflicht in Innenräumen, weil sonst, Überraschung, eine Überlastung der Kliniken im Winter drohe. Nur ist das mit dem bestehenden Infektionsmurksgesetz gar nicht so einfach umsetzbar, da es ja dann auch zwingend Ausnahmen für frisch Geimpfte und Genesene geben muss. Das Gerede über deutsche Corona-Maßnahmen bleibt daher trotz der wieder zunehmenden Warnung vor dem Tode vor allem eine Verschwendung von Lebenszeit.

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Neues aus Absurdistan

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Die Nebenwirkungen der „nebenwirkungsfreien Impfung“ heißen jetzt Post-Vac-Syndrom. Der Medizinstatistiker Gerd Antes schreibt dazu auf Twitter: „Neues aus Absurdistan: Nach systematischer Tabuisierung von Impfnebenwirkungen der garantiert nebenwirkungsfreien Impfung jetzt Lob für die Untersuchung von Post-Vac-Symptomen“ Hintergrund ist der frei twitternde Gesundheitsminister, der sich mal wieder selbst widerspricht. Dessen Aussagen zu evaluieren, wäre sicherlich auch ein Gebot der Stunde.

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Die Pflege-Impfpflicht bleibt unwirksam

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Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im Hauptsacheverfahren zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht liegt es nun am Gesetzgeber, das Gesetz wieder abzuschaffen. Denn ein entscheidendes Kriterium bei der Ablehnung der Verfassungsbeschwerden wird bei der allgemeinen Empörung, die nun wieder herrscht, übersehen. Die fehlende Wirksamkeit des Gesetzes.

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Folgen der Dynamik

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Das RKI hat gestern erstmals mehr als 300.000 Neuinfektionen an einem Tag gemeldet. Für das Bundesgesundheitsministerium war das ein Grund für einen Aufruf über die sozialen Netzwerke. Darin heißt es, sich unbedingt vor einer Ansteckung zu schützen, da auch mit Omikron schwere Krankheitsverläufe drohen. Der Tipp für das persönliche Verhalten ist nicht verkehrt, ignoriert aber einmal mehr die Tatsache, dass die Strategie der Eindämmung (Containment) angesichts dieser Dynamik nicht mehr funktioniert. Wichtiger wäre es, für gezielten Schutz gefährdeter Gruppen (Protection) zu sorgen. Aber der eigentliche Punkt ist: Wenn die Vermeidung von Ansteckung statistisch betrachtet gar nicht mehr gelingen kann, ist auch die nach wie vor geltende Praxis, Quarantänen und Absonderungen zu verhängen, klar unverhältnismäßig. Darüber müsste man mal diskutieren, auch mit Blick auf die angespannte Lage der wichtigen Versorgungsstrukturen. Andere Länder haben das längst erkannt.

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Im Brustton der Überzeugung

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Heute tagen die Gesundheitsminister der Länder, um über die Coronalage zu beraten. Im Mittelpunkt steht einmal mehr das Impfen. Dass drei Dosen für einen vollständigen Impfschutz mindestens nötig sind, steht mittlerweile außer Frage. Nun sollen Geboosterte auch von Testpflichten befreit werden. Die einen verstehen das als Anreiz zum Impfen und berufen sich, wie Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil, auf die Wissenschaft. Die habe ihm erklärt, dass der Schutz nach der dritten Spritze so hoch ist, dass eine weitere Infektion „wirklich mit einer nur sehr, sehr niedrigen Wahrscheinlichkeit möglich erscheint“ (siehe hier und hier). Das Problem: Die Wissenschaft sagt das nicht.

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Grenzen der Bauch-Evidenz

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Es ist Montag und der Sprachwahnsinn beginnt vorn vorn. Die ersten Schlagworte sind bereits gesetzt. „Die Tyrannei der Ungeimpften“, „Notbremse Jetzt“ oder „Neuwahlen“. Was haben die Grünen denn geraucht? Würde der Wind des Geplappers Strom erzeugen, er wäre wenigstens ökologisch zu etwas nütze. Rhetorisch geht es offenbar nur noch in einer Art Kriegsmodus weiter. Das Ziel der Attacken, na klar, die Ungeimpften, was auch logisch ist, da man den Geimpften nach derzeitiger Paniklage die Freiheiten ja wieder wegnehmen muss. Da braucht es halt einen Schuldigen, auf den man die Enttäuschung projizieren kann. Es hilft nur nichts.

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Unruhige Aktionswochen

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Kann es sein, dass die vierte Welle schon bald gebrochen wird? Nach dem Feiertag zu Wochenbeginn, der für uns Nordlichter und die Hälfte der Republik ohnehin nicht galt, schießt die Zahl der Neuinfektionen endlich auf einen Rekordstand hoch. Deshalb wird lautstark nach Verschärfungen gerufen und mehr Tempo beim Boostern gefordert, obwohl Mediziner eher zurückhaltend sind. Es ist halt Aktionswoche und alles muss raus, wie damals bei der Bundesnotbremse, die eigentlich gar nicht mehr nötig war, aber trotzdem kam, um hinterher sagen zu können, genau daran hätte es gelegen. Derweil überlegt das Bundesverfassungsgericht immer noch, wie es der scheidenden Regierung mit einem wohlwollenden Urteil aus der Patsche helfen kann.

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Immer wieder montags

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Es ist Montag, der 1. November 2021 und noch niemand hat sich darüber Gedanken gemacht, ob am 31. Dezember der Jahreswechsel mit Böllern gefeiert werden darf. Die Zeit für eine Entscheidung drängt. Denn wegen des bundesweiten Verkaufsverbotes im vergangenen Jahr dürften die meisten Sprengstoffarsenale leergefegt sein, mit Ausnahme derer, die ab und zu Munition aus Bundeswehr- und Polizeibeständen abzweigen. Aber die zählen ja nicht. Warum ich aufs Böllern komme, na ja, weil die Politik zu Beginn der Woche wieder eine Gagrakete nach der anderen zündet.

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