Verlockende Schuldenbremse

Geschrieben von: am 24. Nov 2023 um 16:12

Die Schuldenbremse ist nicht mehr zeitgemäß. So hört man es nun vielfach, unter anderem vom ehemaligen Bundesfinanzminister Peer Steinbrück, der 2009 die Verfassungsänderung der Großen Koalition vorantrieb. Das ist insofern bemerkenswert, da es sich ja nicht um ein einfaches Gesetz handelt, dass man parlamentarisch wieder ändern könnte, weil die Zeit nun eine andere ist, sondern um mehrere Verfassungsartikel, die durch einfache Mehrheit unantastbar bleiben. Man bräuchte mehr Mehrheit, eine Art Zeitenwende vielleicht, die aber nicht erkennbar ist, dafür ist der politische Wert der Schuldenbremse zu verlockend.

Laut Umfragen (hier und hier) spricht sich eine klare Mehrheit der Deutschen gegen die Abschaffung der Schuldenbremse aus. Sie hat also einen ausgesprochen guten Ruf in der Bevölkerung, selbst wenn es nur durch ihre trickreiche Umgehung gelang, Corona-Hilfen zu leisten oder einen Teil der aus dem Ruder laufenden Strom- und Gasrechnungen zu bezahlen. Eine ebenso klare Mehrheit der Deutschen wäre vermutlich nicht dafür, diese einfachen und doppelten Wümmse kommentarlos zurückzuzahlen oder darauf künftig zu verzichten, damit die Politik die strengen Vorgaben der Schuldenbremse einhalten kann. Auch die 46 Prozent der Deutschen, die der Meinung sind, dass sich eine 60 Milliarden Euro Lücke allein durch sparen schließen ließe, würden wohl ganz schnell anders denken, wenn es sie ganz konkret beträfe. Jedenfalls hat der amtierende Finanzminister Christian Lindner, der als leidenschaftlicher Verfechter der Schuldenbremse gilt – sie habe ihm zufolge eine höhere Weisheit – inzwischen große Zweifel und deshalb bekanntgegeben, auch 2023 eine Notlage zu erklären, um die Schuldenbremse aussetzen zu können.

Haushaltspolitische Normalität

Anders ist sein Haushalt nicht mehr zu retten, obwohl doch die Ampel im Sommer noch die Rückkehr zur „haushaltspolitischen Normalität“ erklärte und dies als Signal solider Finanzpolitik in aller Welt verstanden wissen wollte. Demnach bestand keine außerordentliche Notsituation mehr, die eine Ausnahme von der Schuldenregel des Grundgesetzes rechtfertigen würde. Großen Widerstand gab es in der Koalition dagegen nicht. Eigentlich gar keinen. Dann kam das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und die Notlage ist plötzlich wieder da. Der Finanzminister will also direkt oder indirekt sagen, dass das Gericht nun eine Notlage herbeigeurteilt habe und entlässt vorsorglich einen wichtigen Staatssekretär, um nicht selbst Verantwortung für die Fehleinschätzung übernehmen zu müssen. Ein kühner Versuch zu retten, was noch zu retten ist, aber auch ein Hinweis darauf, dass der Wortlaut der Schuldenbremse im Grundgesetz zu größtmöglicher Einflussnahme in das Budgetrecht durch Karlsruhe führt. Die „haushaltspolitische Normalität“ wird also erst dann wieder gelten können, wenn es einen neuen Mechanismus für die notwendige öffentliche Verschuldung gibt.

Denn wenn das Bundesverfassungsgericht beim Schutz der Verfassung mit detaillierten Ausführungsbestimmungen in Grundgesetzartikeln dazu genötigt wird, die Verfassung der Menschen letztlich zu ruinieren, wird klar, dass sich der Gesetzgeber in eine furchtbare Lage manövriert hat. Da hilft es dann auch wenig, wenn ein ehemaliger Finanzminister im Nachgang öffentlich darüber sinniert, was noch zeitgemäß ist und was nicht. Die Schuldenbremse ist bittere Verfassungsrealität. Ihre Abschaffung wäre wünschenswert, ja sogar geboten, die Aussicht darauf ist aber wenig realistisch, weil eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat organisiert werden müsste. Um so verwunderlicher ist es, wenn einer der Berater von Wirtschaftsminister Robert Habeck, der Ökonom Jens Südekum, ernsthaft vorschlägt, ein weiteres Sondervermögen für den Klimaschutz aufzulegen und dieses, analog zum Sondervermögen der Bundeswehr, im Grundgesetz festzuschreiben und damit gegen die destruktive Wirkung der Schuldenbremse abzusichern.

Abgesehen davon, dass für diese Operation auch eine Zweidrittelmehrheit in beiden Kammern notwendig wäre, ist es doch keine Lösung, den einen Teil der Verfassung durch einen anderen bewusst aushebeln zu lassen. Hieran erkennt man auch das furchtbare Desaster, das durch pure Symbolpolitik erst angerichtet worden ist. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes formulierten mit den Artikeln Abwehrrechte gegen den Staat mit einer gewissen Klarheit und häufig ergänzt um den bekannten Zusatz, das Nähere regelt ein Bundesgesetz. Das hat ja offensichtlich einen Grund, der in der Gewaltenteilung ganz sicher zu finden ist. Hier käme letztlich auch das zum Tragen, was der ehemalige Finanzminister meint, wenn er findet, dass etwas nicht mehr zeitgemäß ist. In solchen Fällen kann nämlich das Parlament ein Gesetz mit einfacher Mehrheit ändern und an die jeweiligen Realitäten anpassen. So funktioniert Rechtsstaat und Demokratie. Problematisch wird es aber, wenn der Gesetzgeber seine ureigene Kompetenz und sogar das Königsrecht des Parlaments – nämlich über den Haushalt zu bestimmen – durch Fesseln in der Verfassung beschränkt, nur weil man sich dadurch mehr Glaubwürdigkeit beim Souverän verspricht.

Macht mich zum Kanzler, sonst…

Die damaligen Pfeifen, die sich von den heutigen Hypermoralisten in der Politik nur in der Bereitschaft zur Radikalität unterscheiden, haben es wohl geahnt, dass so eine Schuldenbremse im Grundgesetz auch schiefgehen kann und schrieben vorsichtshalber die Ausnahmeregel gleich mit in die Verfassung, nur mit dem Ergebnis, das neben der Würde des Menschen nun auch die Würde der schwarzen Null unantastbar ist, jedenfalls wenn man den Ausführungen des Verfassungsgerichts folgt, das mit seinem Urteil nichts weniger als ein hirnloses Sparen verlangt, wie Heribert Prantl in der Süddeutschen kritisiert. Das Urteil schade dem Klima, der Wirtschaft, den Menschen. Es sabotiere Investitionen in Schulen und Kitas, zerschlage Förderprojekte für Kinder, für Familien und für alte Menschen. „Es schadet also der Gesellschaft“, so Prantl. Nun scheint allen, bis auf Friedrich Merz, auch zu dämmern, was angerichtet worden ist. Selbst in der Union werden Forderungen nach einer Reform der Schuldenbremse laut. Es müsse wenigstens die goldene Regel wieder gelten, wonach Verschuldung in Höhe der Investitionen möglich sein muss.

Aber selbst das würde nichts daran ändern, dass ein Staat in einer Krise, ob er diese nun selber verschuldet hat oder nicht, auch die finanzielle Bazooka herausholen können muss. Denn was wäre denn die Alternative, wenn Corona-Hilfen nicht gezahlt oder Strom- und Gaspreise staatlich nicht bezuschusst würden? Wenn plötzlich nicht mehr nur die Armen immer ärmer gemacht würden, was man auf perfide Art und Weise stets zu tolerieren bereit gewesen ist, sondern auch die breite Mittelschicht, die immer noch das Rückgrat einer jeden Regierung bildet? Schon der Streit um die Gasumlage hat gezeigt, dass es sich die Regierung gar nicht leisten kann, so offen die Kosten ihrer verfehlten Politik einfach auf die breite Masse abzuwälzen und parallel dazu die wirklich Reichen mal wieder davonkommen zu lassen. Da man aber bis auf ein paar symbolische Akte wie der Übergewinnsteuer weiterhin nicht bereit ist, die Profiteure tatsächlich zur Kasse zu bitten, bleibt nur der Griff zum Sondervermögen, um die entstandenen Kosten ein Stück weit abzufedern.

Daher ist die Entscheidung, die Notlage für dieses Haushaltsjahr erneut zu erklären, vernünftig, auch wenn die Begründung schwierig wird und die Angriffsfläche mangels Überzeugungskraft als Folge trauter Dämlichkeit besonders groß ist. Mit weiteren Klagen muss gerechnet werden, auch aus den eigenen Reihen, wie man aktuell im Spiegel nachlesen kann. Die wirklich schlechte Nachricht aber bleibt, dass die Schuldenbremse in der Verfassung als politisches Instrument viel zu wichtig ist, als dass man sie einfach beerdigen könnte. Mit ihr lässt sich nicht nur eine Regierung disziplinieren, man kann sie im Zweifel sogar stürzen. Allein die Ankündigung des Oppositionsführers Merz, nun auch eine Klage gegen den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) mit seinen doppelgewummsten 200 Milliarden Euro zu prüfen, schlug hohe Wellen und war ein Signal an die Koalition. Er hätte auch ganz offen drohen können. „Macht mich zum Kanzler, sonst…“ Er weiß ja, dass die Bevölkerung und das Bundesverfassungsgericht in der Sache hinter ihm stehen. Man wird aber trotzdem einen Kompromiss finden müssen, um die Schuldenbremse so zu reformieren, dass sich auch ein Kanzler Merz seine Finger nicht an ihr verbrennt.


Bildnachweis: Screenshot, Phoenix vom 5. Februar 2018

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Über den Autor:

André Tautenhahn (tau), Diplom-Sozialwissenschaftler und Freiberuflicher Journalist. Seit 2015 Teil der NachDenkSeiten-Redaktion (Kürzel: AT) und dort mit anderen Mitarbeitern für die Zusammenstellung der Hinweise des Tages zuständig. Außerdem gehört er zum Redaktionsteam des Oppermann-Verlages in Rodenberg und schreibt für regionale Blätter in Wunstorf, Neustadt am Rübenberge und im Landkreis Schaumburg.
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Kommentare

  1. Jörg Wiedmann  November 24, 2023

    Ich finde es positiv und durchaus verständlich, dass sich eine deutliche Mehrheit der Bürger gegen die Abschaffung der Schuldenbremse ausspricht. Es zeigt ein gesundes Misstrauen der Wähler gegen die bisher gängige Praxis der jeweils regierenden Parteien ihre Wahlversprechen durch die „unbegrenzte“ Aufnahme von Schulden zu finanzieren. Die Erklärung einer Notlage für den Haushalt 2023 -fünf Wochen vor Jahresende- ist leider mehr als nur ein schlechter Witz. Es gibt dafür einfach keine Grundlage und Begründung, außer der katastrophalen Politik der Ampelregierung.
    Über die Verankerung der Schuldenbremse im GG und eine Reform der Schuldenbremse kann man durchaus diskutieren, dann aber bitte auch über die Verankerung von -in meinen Augen- utopischen Klimaschutzzielen, die ebenfalls die Handlungsfähigkeiten einer Regierung stark einschränken.