Die Kürzungsunlogik

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HAZ, 2.8.23

Während der Bundesfinanzminister neue Schulden nur für Aufrüstung und eine „Aktienrente“ zum Zocken am Kapitalmarkt erlaubt, muss an anderen Stellen im Haushalt gespart werden. Das ist häufig sehr abstrakt. Konkret wird es für die Menschen vor Ort. Und leider ist es dann auch immer wieder dieselbe alte Leier. Gekürzt wird bei den sogenannten „freiwilligen Leistungen“, die offenbar nur deshalb so heißen, damit man sie auch zusammenstreichen kann, weil sie quasi die Begründung dafür gleich mitliefern. „Freiwillig“ suggeriert ja, das etwas entbehrlich ist, vielleicht sogar nur Luxus, auf den man in schwierigen Zeiten verzichten kann, ja sogar muss. Doch öffentliche Ausgaben, ob nun freiwillig oder nicht, bedeuten auch immer Einkommen von Menschen, die davon wiederum Steuern und Sozialabgaben zahlen, also zu den Einnahmen der öffentlichen Hand beitragen. Daher gilt auch der Satz, dass der Staat nicht mehr einnehmen kann, als er ausgibt. Er schafft mit seinen Ausgaben überhaupt erst Einkommen. Öffentliche Ausgaben sind also nicht bloß Kosten, sondern haben einen volkswirtschaftlichen Sinn, der leider von denen nicht begriffen wird, die ständig behaupten, dass der Staat nur das ausgeben könne, was er zuvor eingenommen hat. Falsch: Gibt er weniger aus, nimmt er auch weniger ein.

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Sind 2 und 3G Eingriffe in Grundrechte Geimpfter?

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Die Corona-Maßnahmen sind ein Fest für Juristen, weil sich spannende Fragen stellen, die von den Verordnungsgebern, also der Politik, aufgeworfen und vermeintlich leicht beantwortet werden. Neuerdings gelten Zugangsbeschränkungen in Form von 3G oder auch 2G wie in Hamburg. Es besteht also eine Nachweispflicht für alle Menschen, die beispielsweise im Gastraum eines Restaurants sitzen möchten. Sie müssen geimpft, genesen oder getestet sein oder nur geimpft und genesen. In der Diskussion geht es aber nur darum, ob die Ausgrenzung der Ungeimpften rechtskonform ist. Auf der anderen Seite erklärt die Politik, dass sie den Geimpften und Genesenen bestimmte Freiheitsrechte zurückgeben muss. Aber geschieht das auch mit 3G oder 2G? Vielleicht werden ja durch die Nachweispflicht die Grundrechte der Geimpften immer noch unzulässig eingeschränkt und zwar dann, wenn die 3G oder 2G-Regel nur dazu dient, die Ungeimpften indirekt zur Impfung zu nötigen (Impfpflicht durch die Hintertür). Falls das zuträfe, wofür einzelne Äußerungen der zuständigen Minister sprechen, wäre eine allgemeine Impfpflicht das mildere Mittel.

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Operation Regenbogen

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Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen. Was die Bundesregierung mit Blick auf die Pandemie tut, könnte das Parlament auch mit Blick auf diese hilflose Bundesregierung tun. Und zwar, indem die Abgeordneten der Bundeskanzlerin nach Artikel 67 des Grundgesetzes das Misstrauen aussprechen und einen Nachfolger wählen. Kandidieren müsste der Fraktionschef der SPD, Rolf Mützenich, der im Plenum hoch anerkannt und vor allem glaubwürdig ist. Es folgen Gründe für ein zugegebenermaßen derzeit vollkommen abwegiges Szenario. Es ist ein Gedankenexperiment.

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Natürlich kann die Schuldenbremse umgangen werden

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Wer für eine höhere Kreditaufnahme des Bundes und der Länder plädiert, wird häufig mit dem Verweis auf die Schuldenbremse kritisiert, die schließlich in der Verfassung verankert sei und der Politik quasi vorschreibe, weiterhin sparsam zu sein und ausgeglichene Haushalte samt Schwarzer Null aufzustellen. Es wäre daher irgendwie illegal, diese Regel zu umgehen, mit Ausnahme des Eintritts einer Naturkatastrophe. Das ist leider grundfalsch, weil diese Behauptung erstens voraussetzt, dass die Schuldenbremse das einzige sei, was im Grundgesetz irgendwie von Bedeutung wäre und zweitens es keinerlei Hintertüren gebe, die eine Regierung nutzen könnte.

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Minderheitsregierung: Mehr Fantasie wagen

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Die lange Nacht, in der nichts geschah, beflügelt nun die Fantasie einiger Autoren. Wenn Jamaika nicht zustande kommt, könnte Merkel ja eine Minderheitsregierung in Erwägung ziehen, heißt es. Ja, das könnte sie, wenn es ihr gelänge im dritten Wahlgang mehr Ja- als Nein-Stimmen auf sich zu vereinigen (vgl. Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages WD 3 – 3000 – 188/13). Doch warum sollte das Merkel gelingen? Andere hätten wohl genauso gute oder sogar noch bessere Chancen. Ich fantasiere das mal zusammen.

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Das Grundrecht ist im Weg

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160422 de MaizièreDer Bundesinnenminister, der ja mal Verteidigungsminister war, hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz in dieser Woche kritisiert. Es sei nicht Aufgabe der Richter, „ständig dem Gesetzgeber in den Arm zu fallen“, wird der Minister im Spiegel zitiert.

Die Entscheidung des Gerichts erschwere seiner Meinung nach den Kampf gegen den Terrorismus. Mit anderen Worten: Die Grundrechte sind im Weg. Denn über nichts anderes, als deren Wahrung befindet das Bundesverfassungsgericht, wenn es um die Prüfung von Gesetzen angerufen wird.

Das scheint der Minister, wie übrigens auch einer seiner Amtsvorgänger, Wolfgang Schäuble, noch immer nicht begriffen zu haben. Schäuble führte seinerzeit sogar ein Streitgespräch mit dem ehemaligen und inzwischen verstorbenen Verfassungsrichter Winfried Hassemer. weiterlesen

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Kurz notiert: Typisch CSU

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Die CSU will verpflichtende Deutsch- und sogenannte „Grundwertekurse“ für Flüchtlinge durchsetzen. Darüber hinaus fordern die bayerischen Vorzeigedemokraten die bedingungslose Integration und das uneingeschränkte Bekenntnis zum Grundgesetz. Allerdings hat ausgerechnet die CSU einst mit viel Tamtam gegen die Bonner Verfassung gestimmt. Und wie damals kommt es auch heute auf Bayern und die Meinung der Christsozialen, denen Grundrechte weitestgehend egal sind, nicht an. Mehr zu den eigentlichen „Integrationsverweigerern“ hier.

Außerdem:

Antwort: Die zahlen ein Leben lang Maut.

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Weiterer Tiefpunkt in der ARD

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Quelle: ARD Bericht aus Berlin, 04.10.2015

Quelle: ARD Bericht aus Berlin, 04.10.2015

Ein absoluter Tiefpunkt: Was gestern im ARD Bericht aus Berlin gezeigt worden ist, war richtig schlecht. Moderator Rainald Becker sorgt sich mal wieder um deutsche Werte, die er offenbar durch Flüchtlinge bedroht sieht. Einen Bericht von Michael Stempfle (SWR) leitet Becker mit den Worten ein, wie wir wohl darauf reagieren, wenn Flüchtlinge Probleme haben mit der Gleichstellung, mit Frauenrechten und mit der Presse- und Meinungsfreiheit. Auf diese Fragen gebe es noch keine Antworten, was zum Schüren von Ängsten führe. Und Becker schürte gleich mal mit. Denn im Hintergrund war eine Bildmontage zu sehen mit Minarretten im Berliner Regierungsviertel und einer Kanzlerin im Tschador.

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Verfassungsrechtlicher Analphabetismus

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Generalbundesanwalt Harald Range hat die Unabhängigkeit der Justiz instrumentalisiert, um seine Haltung in der Causa #Landesverrat zu rechtfertigen. Die Unabhängigkeit gilt explizit aber nur für Richter, sagt der ehemalige Bundesrichter Wolfgang Neskovic im Interview mit dem Deutschlandradio Kultur. Sie gilt nach den Buchstaben des Grundgesetzes ausdrücklich nicht für Staatsanwälte, also für die Ermittlungsbehörden. Diese Herren und Damen sind an Weisungen gebunden, unterstehen also der Exekutive. Übrigens ist das auch auf der Seite des Generalbundesanwalts nachzulesen, wie Stephan Hebel in der Frankfurter Rundschau bemerkt.

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