Der Spiegel berichtet darüber, dass die Bahn offenbar plant, Fernzüge zu streichen, besonders im Osten, weil das Geld fehlt, diese Verbindungen weiterzubetreiben. Dabei hatte die Ampelregierung dem bundeseigenen Konzern kürzlich erst direkte Mittel zur Erhöhung des Eigenkapitals zukommen lassen. Solche Transaktionen, die der Bund über Kredite finanzieren darf, fallen nicht unter die Regelung der Schuldenbremse. Der Bundesfinanzminister muss bei der Bahn also nicht kürzen, kann ihr sogar mehr Geld zukommen lassen, ohne gegen die Verfassung zu verstoßen. Das Problem dabei ist nur, dass die Bahn nun einen return of investment darlegen muss.
Die Schuldenbremse ist nicht mehr zeitgemäß. So hört man es nun vielfach, unter anderem vom ehemaligen Bundesfinanzminister Peer Steinbrück, der 2009 die Verfassungsänderung der Großen Koalition vorantrieb. Das ist insofern bemerkenswert, da es sich ja nicht um ein einfaches Gesetz handelt, dass man parlamentarisch wieder ändern könnte, weil die Zeit nun eine andere ist, sondern um mehrere Verfassungsartikel, die durch einfache Mehrheit unantastbar bleiben. Man bräuchte mehr Mehrheit, eine Art Zeitenwende vielleicht, die aber nicht erkennbar ist, dafür ist der politische Wert der Schuldenbremse zu verlockend.
Oder wie die dreisten Drei von der Linkspartei plus Dietmar Bartsch ein demokratisches Prinzip auf den Kopf stellen wollen. Da erklären Gregor Gysi, Gesine Lötzsch und Sören Pellmann heute, der Schritt von zehn Bundestagsabgeordneten der eigenen Fraktion sei unmoralisch und eine Mandatsmitnahme Diebstahl. Hat man das eigentlich auch über Thomas Lutze gesagt, der neuerdings bei der SPD mitmacht? Huch, den hat man wohl vergessen, weil der ja auch gegen Sahra Wagenknecht ist. Vielleicht sollte die kümmerliche Rest-Linke einfach auch der SPD-Fraktion beitreten. Willkommen wären sie wohl.
Während der Bundesfinanzminister neue Schulden nur für Aufrüstung und eine „Aktienrente“ zum Zocken am Kapitalmarkt erlaubt, muss an anderen Stellen im Haushalt gespart werden. Das ist häufig sehr abstrakt. Konkret wird es für die Menschen vor Ort. Und leider ist es dann auch immer wieder dieselbe alte Leier. Gekürzt wird bei den sogenannten „freiwilligen Leistungen“, die offenbar nur deshalb so heißen, damit man sie auch zusammenstreichen kann, weil sie quasi die Begründung dafür gleich mitliefern. „Freiwillig“ suggeriert ja, das etwas entbehrlich ist, vielleicht sogar nur Luxus, auf den man in schwierigen Zeiten verzichten kann, ja sogar muss. Doch öffentliche Ausgaben, ob nun freiwillig oder nicht, bedeuten auch immer Einkommen von Menschen, die davon wiederum Steuern und Sozialabgaben zahlen, also zu den Einnahmen der öffentlichen Hand beitragen. Daher gilt auch der Satz, dass der Staat nicht mehr einnehmen kann, als er ausgibt. Er schafft mit seinen Ausgaben überhaupt erst Einkommen. Öffentliche Ausgaben sind also nicht bloß Kosten, sondern haben einen volkswirtschaftlichen Sinn, der leider von denen nicht begriffen wird, die ständig behaupten, dass der Staat nur das ausgeben könne, was er zuvor eingenommen hat. Falsch: Gibt er weniger aus, nimmt er auch weniger ein.
Die Corona-Maßnahmen sind ein Fest für Juristen, weil sich spannende Fragen stellen, die von den Verordnungsgebern, also der Politik, aufgeworfen und vermeintlich leicht beantwortet werden. Neuerdings gelten Zugangsbeschränkungen in Form von 3G oder auch 2G wie in Hamburg. Es besteht also eine Nachweispflicht für alle Menschen, die beispielsweise im Gastraum eines Restaurants sitzen möchten. Sie müssen geimpft, genesen oder getestet sein oder nur geimpft und genesen. In der Diskussion geht es aber nur darum, ob die Ausgrenzung der Ungeimpften rechtskonform ist. Auf der anderen Seite erklärt die Politik, dass sie den Geimpften und Genesenen bestimmte Freiheitsrechte zurückgeben muss. Aber geschieht das auch mit 3G oder 2G? Vielleicht werden ja durch die Nachweispflicht die Grundrechte der Geimpften immer noch unzulässig eingeschränkt und zwar dann, wenn die 3G oder 2G-Regel nur dazu dient, die Ungeimpften indirekt zur Impfung zu nötigen (Impfpflicht durch die Hintertür). Falls das zuträfe, wofür einzelne Äußerungen der zuständigen Minister sprechen, wäre eine allgemeine Impfpflicht das mildere Mittel.
Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen. Was die Bundesregierung mit Blick auf die Pandemie tut, könnte das Parlament auch mit Blick auf diese hilflose Bundesregierung tun. Und zwar, indem die Abgeordneten der Bundeskanzlerin nach Artikel 67 des Grundgesetzes das Misstrauen aussprechen und einen Nachfolger wählen. Kandidieren müsste der Fraktionschef der SPD, Rolf Mützenich, der im Plenum hoch anerkannt und vor allem glaubwürdig ist. Es folgen Gründe für ein zugegebenermaßen derzeit vollkommen abwegiges Szenario. Es ist ein Gedankenexperiment.
Wer für eine höhere Kreditaufnahme des Bundes und der Länder plädiert, wird häufig mit dem Verweis auf die Schuldenbremse kritisiert, die schließlich in der Verfassung verankert sei und der Politik quasi vorschreibe, weiterhin sparsam zu sein und ausgeglichene Haushalte samt Schwarzer Null aufzustellen. Es wäre daher irgendwie illegal, diese Regel zu umgehen, mit Ausnahme des Eintritts einer Naturkatastrophe. Das ist leider grundfalsch, weil diese Behauptung erstens voraussetzt, dass die Schuldenbremse das einzige sei, was im Grundgesetz irgendwie von Bedeutung wäre und zweitens es keinerlei Hintertüren gebe, die eine Regierung nutzen könnte.
Die lange Nacht, in der nichts geschah, beflügelt nun die Fantasie einiger Autoren. Wenn Jamaika nicht zustande kommt, könnte Merkel ja eine Minderheitsregierung in Erwägung ziehen, heißt es. Ja, das könnte sie, wenn es ihr gelänge im dritten Wahlgang mehr Ja- als Nein-Stimmen auf sich zu vereinigen (vgl. Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages WD 3 – 3000 – 188/13). Doch warum sollte das Merkel gelingen? Andere hätten wohl genauso gute oder sogar noch bessere Chancen. Ich fantasiere das mal zusammen.
Der Bundesinnenminister, der ja mal Verteidigungsminister war, hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz in dieser Woche kritisiert. Es sei nicht Aufgabe der Richter, „ständig dem Gesetzgeber in den Arm zu fallen“, wird der Minister im Spiegel zitiert.
Die Entscheidung des Gerichts erschwere seiner Meinung nach den Kampf gegen den Terrorismus. Mit anderen Worten: Die Grundrechte sind im Weg. Denn über nichts anderes, als deren Wahrung befindet das Bundesverfassungsgericht, wenn es um die Prüfung von Gesetzen angerufen wird.
Das scheint der Minister, wie übrigens auch einer seiner Amtsvorgänger, Wolfgang Schäuble, noch immer nicht begriffen zu haben. Schäuble führte seinerzeit sogar ein Streitgespräch mit dem ehemaligen und inzwischen verstorbenen Verfassungsrichter Winfried Hassemer. weiterlesen
Die CSU will verpflichtende Deutsch- und sogenannte „Grundwertekurse“ für Flüchtlinge durchsetzen. Darüber hinaus fordern die bayerischen Vorzeigedemokraten die bedingungslose Integration und das uneingeschränkte Bekenntnis zum Grundgesetz. Allerdings hat ausgerechnet die CSU einst mit viel Tamtam gegen die Bonner Verfassung gestimmt. Und wie damals kommt es auch heute auf Bayern und die Meinung der Christsozialen, denen Grundrechte weitestgehend egal sind, nicht an. Mehr zu den eigentlichen „Integrationsverweigerern“ hier.
Außerdem:
Was geschieht dann eigentlich mit den ganzen #CSU-Politikern, die durch die verpflichtenden #Grundwerte-Kurse durchfallen?