Im Namen des Volkes

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Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Bundesnotbremse ist höchst irritierend. Die Ankündigung, dass das Gericht so etwas wie Orientierung für künftige Entscheidungen bieten wolle, hat sich nicht bewahrheitet. Der Beschluss, der mangels öffentlicher Anhörung eben kein Urteil ist, liest sich stattdessen wie eine Rechtfertigung der Regierungspolitik, getragen vom Geist jener Experten, die auch die Bundesregierung stets zu Rate zog. Der Spruch der Richter bleibt daher äußerst einseitig.

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Jeder gegen jeden

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Nun tobt ein Kampf auf offene Bühne. Jeder gegen jeden und alle gegen Ungeimpfte, so lautet im Moment noch das Motto. Gut möglich, dass sich doppelt Geimpfte bald einreihen müssen, wenn sie ihren Termin zur Drittimpfung absichtlich versäumen. Mit drohender Ausgrenzung lässt sich prima disziplinarischer Druck aufbauen. Der RKI-Chef greift derweil bei einem Showtermin rechtzeitig zu den Bund-Länder-Gesprächen den Unions-Ministerpräsidenten unter die Arme. Er sagt, Schuld an der Katastrophe sei vor allem die Politik und meint wohl insbesondere die künftige Ampelkoalition. Dabei hat Wielers Behörde einen unfassbaren Datensalat zu verantworten.

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Warum noch zuhören?

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Es ist erstaunlich, wie dominant das Corona-Thema derzeit wieder ist. Die Volksvertreter kriegen sich gar nicht mehr ein beim Spiel, wer ist der härteste Hund. Sogar politische Leichtmatrosen, die von den Bürgern gerade neu in Ämter entsandt worden sind oder Mandate errungen haben, versuchen sich in harten Ansprachen. Im Wahlkampf war von alledem nichts zu vernehmen, auch auf Nachfrage (mit einer Ausnahme) nicht. Warum sollte man ihnen also jetzt noch zuhören?

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Grenzen der Bauch-Evidenz

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Es ist Montag und der Sprachwahnsinn beginnt vorn vorn. Die ersten Schlagworte sind bereits gesetzt. „Die Tyrannei der Ungeimpften“, „Notbremse Jetzt“ oder „Neuwahlen“. Was haben die Grünen denn geraucht? Würde der Wind des Geplappers Strom erzeugen, er wäre wenigstens ökologisch zu etwas nütze. Rhetorisch geht es offenbar nur noch in einer Art Kriegsmodus weiter. Das Ziel der Attacken, na klar, die Ungeimpften, was auch logisch ist, da man den Geimpften nach derzeitiger Paniklage die Freiheiten ja wieder wegnehmen muss. Da braucht es halt einen Schuldigen, auf den man die Enttäuschung projizieren kann. Es hilft nur nichts.

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Unruhige Aktionswochen

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Kann es sein, dass die vierte Welle schon bald gebrochen wird? Nach dem Feiertag zu Wochenbeginn, der für uns Nordlichter und die Hälfte der Republik ohnehin nicht galt, schießt die Zahl der Neuinfektionen endlich auf einen Rekordstand hoch. Deshalb wird lautstark nach Verschärfungen gerufen und mehr Tempo beim Boostern gefordert, obwohl Mediziner eher zurückhaltend sind. Es ist halt Aktionswoche und alles muss raus, wie damals bei der Bundesnotbremse, die eigentlich gar nicht mehr nötig war, aber trotzdem kam, um hinterher sagen zu können, genau daran hätte es gelegen. Derweil überlegt das Bundesverfassungsgericht immer noch, wie es der scheidenden Regierung mit einem wohlwollenden Urteil aus der Patsche helfen kann.

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Fortsetzung mit anderen Mitteln

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Nun soll die epidemische Lage von nationaler Tragweite am 25. November also auslaufen, danach dürfen aber jene Instrumente weiter angewendet werden, die sich bislang auf die Feststellung der epidemischen Lage beziehen. Mit anderen Worten: Der Ausnahmezustand wird aufgehoben, um ihn mit anderen Mitteln fortzusetzen. Natürlich ist das komplett bescheuert, aber auch begründbar.

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Debatte um die Nachfolgeregelung

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Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat am Montag angekündigt, dass die epidemische Lage von nationaler Tragweite aufgrund der Impffortschritte nicht noch einmal verlängert werden müsse. Allerdings sollten bestimmte Maßnahmen fortbestehen, wie AHA+L-Regeln und die 3G-Regel plus 2G-Option. Jetzt geht es also darum, eine pikante gesetzgeberische Notlage zu kitten, die mitten in die Zeit einer Regierungsbildung fällt. Wird keine Nachfolgeregelung geschaffen, droht die Aufarbeitung eines politischen Versagens. Daran haben vor allem die Länder kein Interesse.

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Die letzte Verordnung

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Gestern hat die Landesregierung eine neue Version der Coronaverordnung vom 24. August veröffentlicht, die schon einmal am 21. September geändert worden war und eine vergleichsweise lange Gültigkeit bis zum 10. November hat. Neu ist eine Regelung für Herbst- und Weihnachtsmärkte, die man angesichts der gestrigen Entwicklungen auf Bundesebene nur noch als hochgradig lächerlich bezeichnen muss. Denn die Datengrundlage für die Fortsetzung der epidemischen Lage war leider falsch, auch in Niedersachsen.

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Es bleibt beim „Weiter so“

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Wie wird die Bundestagswahl wohl ausgehen? Ein bisschen Kaffeesatzleserei gefällig? Nun, die Union wird gewinnen, deren Trend zeigte zuletzt wieder leicht nach oben und Jörg Schönenborn baut bereits vor mit der Feststellung, dass Umfragen keine Vorhersagen seien. Damit will er wohl deutlich machen, dass das tägliche Feuerwerk der Meinungsforscher zunächst nur Blendwerk ist, das für reichlich Stimmung sorgt. Auf den Rausch folgt bekanntlich die Ernüchterung. Kann natürlich trotzdem sein, dass alles so kommt wie die Demoskopen in ihren Umfragen erfühlt haben, klar bleibt aber. Es ändert sich nichts, es geht einfach weiter so.

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Verursacherprinzip umgelabelt

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Die apokalyptischen Szenarien, die bisher nie eingetreten sind, stellen sich auch weiterhin nicht ein. Natürlich hat der Kanzleramtsminister aus seiner Sicht trotzdem alles richtig gemacht, als er über die vierte Welle nachdachte und dabei eine Inzidenz von 800 für wahrscheinlich hielt. Die Warnung, die mal wieder einem bekannten Modell entsprang, habe schließlich dabei geholfen, dass das Szenario nicht so eingetreten sei. Wie praktisch, wenn die Politik immer recht hat, egal wie die Sache ausgeht. Es gibt natürlich auch eine andere Erklärung neben der, dass das Schlimmste vielleicht doch noch eintreten könnte. Es ist zur Gewohnheit geworden, sich in eine Hysterie hineinzusteigern und ist nun Gefangene der eigenen Lügen.

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