Die letzte Verordnung

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Gestern hat die Landesregierung eine neue Version der Coronaverordnung vom 24. August veröffentlicht, die schon einmal am 21. September geändert worden war und eine vergleichsweise lange Gültigkeit bis zum 10. November hat. Neu ist eine Regelung für Herbst- und Weihnachtsmärkte, die man angesichts der gestrigen Entwicklungen auf Bundesebene nur noch als hochgradig lächerlich bezeichnen muss. Denn die Datengrundlage für die Fortsetzung der epidemischen Lage war leider falsch, auch in Niedersachsen.

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Es bleibt beim „Weiter so“

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Wie wird die Bundestagswahl wohl ausgehen? Ein bisschen Kaffeesatzleserei gefällig? Nun, die Union wird gewinnen, deren Trend zeigte zuletzt wieder leicht nach oben und Jörg Schönenborn baut bereits vor mit der Feststellung, dass Umfragen keine Vorhersagen seien. Damit will er wohl deutlich machen, dass das tägliche Feuerwerk der Meinungsforscher zunächst nur Blendwerk ist, das für reichlich Stimmung sorgt. Auf den Rausch folgt bekanntlich die Ernüchterung. Kann natürlich trotzdem sein, dass alles so kommt wie die Demoskopen in ihren Umfragen erfühlt haben, klar bleibt aber. Es ändert sich nichts, es geht einfach weiter so.

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Verursacherprinzip umgelabelt

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Die apokalyptischen Szenarien, die bisher nie eingetreten sind, stellen sich auch weiterhin nicht ein. Natürlich hat der Kanzleramtsminister aus seiner Sicht trotzdem alles richtig gemacht, als er über die vierte Welle nachdachte und dabei eine Inzidenz von 800 für wahrscheinlich hielt. Die Warnung, die mal wieder einem bekannten Modell entsprang, habe schließlich dabei geholfen, dass das Szenario nicht so eingetreten sei. Wie praktisch, wenn die Politik immer recht hat, egal wie die Sache ausgeht. Es gibt natürlich auch eine andere Erklärung neben der, dass das Schlimmste vielleicht doch noch eintreten könnte. Es ist zur Gewohnheit geworden, sich in eine Hysterie hineinzusteigern und ist nun Gefangene der eigenen Lügen.

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3G, 2G, ach geh!

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Die Politik ist inzwischen Gefangene ihrer eigenen Regeln, denn die Pandemie mit dem Ordnungsrecht zu bekämpfen, erweist sich zunehmend als unlösbare Aufgabe. Die Verordnungen, die gerade wieder erneuert werden, sind administrativ gar nicht umsetzbar, weshalb das auch die Gesellschaft für die Regierung erledigen soll. Man nennt das dann Optionsmodell. Falls es noch niemand aufgefallen sein sollte. 3G, 2G oder was auch immer werden in der Anwendung kaum bis gar nicht überprüft. Womit auch? Die öffentliche Hand hat besseres zu tun. Zum Beispiel den Mangel zu verwalten, der durch jahrelange Sparpolitik angerichtet worden ist.

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In der Sackgasse angekommen

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Es bleibt dabei, das aggressive Werben der Behörden für eine Impfung dient weniger der Gesundheit der Bevölkerung als vielmehr einer Politik, die ihr Scheitern bei der Pandemiebekämpfung kaschieren will. Ungeimpfte sind daher gewissermaßen auch das Sinnbild für das Versagen der Regierung. So lange es diese Gruppe gibt, kommen die Verantwortlichen aus der Sackgasse, in die sie sich nun hinein manövriert haben, nicht mehr heraus. Bislang hat man es mit Drohungen probiert, wie dem allseits beklatschten Ausschluss aus dem öffentlichen Leben oder der Einführung kostenpflichtiger Tests. Erfolgreich ist das mit Blick auf die Impfquote jedoch nicht. Es ist auch kontraproduktiv bei der Bekämpfung der Pandemie.

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Zwischen Test und Simulation

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Die Impfquote bereitet Sorgen. Sie ist nach Einschätzung der Experten wie Christian Drosten zu niedrig. Der Herbst könnte damit wieder zu einem klinischen Problem werden, eigentlich ziemlich sicher. Drosten geht davon aus, dass es ohne Kontaktbeschränkungen nicht gehen wird. Auf der anderen Seite gibt es vermehrt Impfdurchbrüche, die sich nicht mehr ignorieren lassen. Diese seien aber unproblematisch, da schwere Krankheitsverläufe eher selten sind. Das ist eine interessante wie auch manipulative Sichtweise, weil im Subtext erklärt wird, dass Ungeimpfte als Ungeschützte hauptsächlich mit schwerer Erkrankung rechnen müssen. Dabei sind niedrige Krankheitslasten die Regel und nicht der stationäre Aufenthalt in einer Klinik. Man könnte daher auch zu der Einschätzung kommen, dass der vorhandene natürliche Schutz bei Jüngeren bereits sehr gut ist, insbesondere bei Kindern.

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Mal wieder nicht zuständig

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Ob man die Corona-Regeln beachtet oder nicht, spielt keine Rolle mehr. Eine gewisse Ordnung, die es dafür bräuchte, um den niedergeschriebenen Paragraphen-Irrsinn zu begreifen und umzusetzen, gibt es nicht mehr. Sie existiert allenfalls noch als verklärte Vorstellung längst vergangener Tage. In der Wirklichkeit haben wir es mit einer organisierten Verantwortungslosigkeit zu tun, die hier schon oft thematisiert worden ist. Die Regierung erlässt wohlklingende und scharfe Vorschriften, fühlt sich für deren Umsetzung aber anschließend nicht mehr zuständig.

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Spahns Speicher

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Es ist nicht besonders schlau, bereits eine Drittimpfung zu propagieren, wenn man doch gerade damit beschäftigt ist, Zweifler überhaupt von einer Impfung zu überzeugen, schreibt zum Beispiel die Autorengruppe der Thesenpapiere ganz aktuell. Dieses Vorgehen ergibt aber möglicherweise Sinn, wenn gar kein Interesse an einer hohen Impfquote besteht, sondern daran, möglichst lange eine klar definierbare Gruppe (hier Ungeimpfte) zu haben, die man gegen das andauernde Regierungsversagen in Stellung bringen kann. Das Gerede von der Drittimpfung ist auch deshalb fragwürdig, weil deren Nutzen gar nicht hinreichend belegt ist. Klar ist nur, dass der Gesundheitsminister viel zu viel Impfstoff bestellt und geliefert bekommen hat, den er nun als großen Vorrat einlagern will. Was zunächst nach einer tollen Idee klingt, ist bei näherer Betrachtung aber vollkommen abwegig.

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Neues Thesenpapier der Autorengruppe

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Die Thesenpapier-Autorengruppe hat ihr 8. Thesenpapier erarbeitet (Datum 29.8.2021), das auf insgesamt 151 Seiten zu vier Aspekten Stellung nimmt. Es enthält wieder interessante und nützliche Informationen, die auch dem gängigen Narrativ widersprechen. Hier einige Auszüge aus der Zusammenfassung des Papiers.

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Sind 2 und 3G Eingriffe in Grundrechte Geimpfter?

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Die Corona-Maßnahmen sind ein Fest für Juristen, weil sich spannende Fragen stellen, die von den Verordnungsgebern, also der Politik, aufgeworfen und vermeintlich leicht beantwortet werden. Neuerdings gelten Zugangsbeschränkungen in Form von 3G oder auch 2G wie in Hamburg. Es besteht also eine Nachweispflicht für alle Menschen, die beispielsweise im Gastraum eines Restaurants sitzen möchten. Sie müssen geimpft, genesen oder getestet sein oder nur geimpft und genesen. In der Diskussion geht es aber nur darum, ob die Ausgrenzung der Ungeimpften rechtskonform ist. Auf der anderen Seite erklärt die Politik, dass sie den Geimpften und Genesenen bestimmte Freiheitsrechte zurückgeben muss. Aber geschieht das auch mit 3G oder 2G? Vielleicht werden ja durch die Nachweispflicht die Grundrechte der Geimpften immer noch unzulässig eingeschränkt und zwar dann, wenn die 3G oder 2G-Regel nur dazu dient, die Ungeimpften indirekt zur Impfung zu nötigen (Impfpflicht durch die Hintertür). Falls das zuträfe, wofür einzelne Äußerungen der zuständigen Minister sprechen, wäre eine allgemeine Impfpflicht das mildere Mittel.

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