Kurs halten verhindert Kollisionen nicht

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Bund und Länder wollen in der Corona Politik weiter Kurs halten, was übersetzt so viel heißt, wie nichts weiter verändern zu wollen, was dann aber zwangsläufig zu Kollisionen führen wird. Denn die Rahmenbedingungen sind mit der Omikron-Variante erneut andere und Anpassungen wären daher mehr als angebracht. Doch Team Vorsicht oder Umsicht traut sich nicht, vielleicht weil noch nicht klar ist, was besser beim Wahlvolk ankommt. Dann lieber erst einmal weiter Grundrechte verletzen und abwarten, bis Gerichte einzelne Verbote aus den Verordnungen verwerfen. So geschehen erneut in Niedersachsen.

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Weiter warten auf andere

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Es ist bezeichnend: Während der RKI-Chef Lothar Wieler in einem besorgten Ton erklärt, dass man nach wie vor nicht sicher einschätzen könne, ob Omikron weniger krank mache, liefern wieder andere Länder die Daten, die eine Antwort auf diese Unsicherheit erleichtern. Die deutsche Behörde steuert außer Mahnungen vor dem Schlimmsten und einer albernen wie abgesprochenen Kabbelei mit dem Gesundheitsminister zum Ausklang dieses elenden Jahres kaum etwas Relevantes zur wissenschaftlichen Diskussion bei.

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Protokollnotiz wird nicht helfen

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Der Beschluss von Bund und Ländern vom 10. August ist hochnotpeinlich. Klar, das Geschrei um eine Zweiklassengesellschaft, die von den einen bejubelt und von den anderen als Untergang des Abendlandes beklagt wird, zeigt, das Prinzip Teile und herrsche funktioniert ganz wunderbar. Klar ist aber auch, dass die beschlossenen Maßnahmen zur Steigerung der Impfquote kaum Bestand haben werden.

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Wieder Ohrfeigen für Team Vorsicht

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Die Infektionszahlen in Niedersachsen sinken, damit tritt in immer mehr Kreisen die Bundesnotbremse außer Kraft. Der Alltag der Menschen orientiert sich folglich wieder an den jeweiligen Landesregelungen, gegen die wiederum Klagen vor den Verwaltungsgerichten möglich sind. Und prompt gibt es die nächsten Ohrfeigen aus Lüneburg. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat heute die sogenannte „Landeskinderregelung“ außer Vollzug gesetzt. Eine Entscheidung mit Ansage.

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Ein bisschen dicht

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In der Region Hannover gab es vor einigen Wochen die lustige Irritation mit den drei Inzidenzwerten. Das wurde relevant, als es um die Frage ging, welche Geschäfte ein Terminshopping anbieten dürfen. Unter 100 bedeutete ja, über 100 nein. Der Wert der Region sagte damals kurzfristig ja, die beiden vom Land und dem RKI nein. Nach einer kurzen Phase der Unsicherheit war klar, dass nur die Angaben des Landesgesundheitsamtes maßgeblich sind, obwohl dort eher hochgerechnet, statt genau gezählt wird. Aber das ist auch egal.

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Ausgangssperre wieder aufgehoben

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Die Region Hannover hebt die seit dem 1. April geltende Ausgangssperre nach nur wenigen Tagen wieder auf. Die Vorschrift hatte bereits kurz nach Inkrafttreten gewackelt, als das Verwaltungsgericht Hannover am Karfreitag in einer Eilentscheidung die Rechtmäßigkeit der zugrundeliegenden Allgemeinverfügung infrage stellte. Eine Beschwerde der Behörde vor der nächsten Instanz hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg am heutigen Dienstag zurückgewiesen (Pressemitteilung). Die Kammer begründete ihren Beschluss damit, dass eine Ausgangsbeschränkung zwar begrenzt geeignet, aber nicht erforderlich sei. Die staatlichen Stellen müssten erst die bestehenden Maßnahmen vollständig durchsetzen. Die Region Hannover hat daher die entsprechende Allgemeinverfügung mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die Regelung sah für den Zeitraum vom 1. bis 12. April eine allgemeine Ausgangsbeschränkung von 22 bis 5 Uhr vor. Regionspräsident Hauke Jagau sagte in einer Videobotschaft, dass er mit der Entscheidung gut leben könne. (Pressemitteilung)

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Erneuter Wink mit dem Zaunpfahl

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Das OVG Lüneburg hat erneut auf mögliche Schwachstellen der Verordnungspraxis hingewiesen. Zwar hat das Gericht Eilanträge abgelehnt, mit denen eine vorläufige Außervollzugsetzung einzelner Paragrafen der Niedersächsischen Corona-Verordnung erreicht werden sollte. Der Senat hat aber auch Bedenken geäußert und es offen gelassen, ob die angegriffenen Regelungen in einem Hauptsacheverfahren doch für unwirksam erklärt werden könnten. Warum das so sein könnte, schrieb das Gericht auf. Möglicherweise stünden dem Verordnungsgeber mildere Mittel zur Verfügung. „Dafür kämen etwa verbesserte Hygienekonzepte, eine bessere Erforschung von Infektionsumfeldern, die Effektivierung der Kontaktnachverfolgung, die Erarbeitung und praktische Umsetzung einer landesweiten Teststrategie sowie die Optimierung der Impfkampagne in Betracht.“ Mit anderen Worten: Die Landesregierung muss mehr tun. Es reicht auch nicht mehr aus, auf ein großes Wissensloch beim Infektionsgeschehen zu verweisen. (Pressemitteilung)

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Interessanter Beschluss

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Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat mit Blick auf die Corona-Politik erneut einen interessanten Beschluss gefasst. Zwar wird der Eilantrag eines Friseurbetriebes, der sich gegen die erzwungene Schließung wandte, abgewiesen, in der Begründung finden sich aber Hinweise an den Verordnungsgeber, zum Beispiel zur neuen maßgeblichen Inzidenz von 35 sowie eine nüchterne Feststellung, dass es ja gar nicht verboten sei, Kunden in deren Wohnungen aufzusuchen, um dort die Frisiertätigkeit vorzunehmen.

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Erneute Schlamperei

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Mal eben einen Verordnungstext, dessen Wortlaut sich nicht ändert, durch einen nachrichtlichen Hinweis anders auslegen als bisher, das geht nicht. Das OVG Lüneburg hat der Landesregierung erneut eine Ohrfeige erteilt, weil diese ein Verbot des praktischen Fahrunterrichts ab dem 25. Januar öffentlich suggeriert, aber rechtlich gar nicht umgesetzt habe. Wegen dieser Schlamperei darf das Land, also die Allgemeinheit, die Kosten des Verfahrens tragen, obwohl der Antragssteller, eine Fahrschule aus Gifhorn, mit dem eigentlichen Anliegen, einem vorläufig außer Vollzug zu setzenden Verordnungsparagrafen, scheitert.

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Unverändert dürftige Erkenntnislage

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Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) hat über die Eilanträge gegen die aktuelle Corona-Verordnung bereits am Freitag entschieden. Die Schließung von Gastronomiebetrieben und Fitnessstudios wird demnach nicht außer Vollzug gesetzt. Das ist das Ergebnis einer Folgenabwägung, wie man sie bereits aus dem Frühjahr kennt. Die Schließungsanordnung sei als das kleinere Übel hinzunehmen. Dem steht eine möglicherweise größerer gesundheitliche Gefährdung der Bevölkerung und eine Überlastung des Gesundheitssystems gegenüber, falls man den Eilanträgen jetzt stattgeben würde. Eine Bestätigung des Regierungskurses sind die beiden Beschlüsse aber keinesfalls. Denn das Gericht bemängelt weiterhin eine „nahezu unverändert dürftige Erkenntnislage“, auf der man zu entscheiden habe.

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