Der 7. Sinn

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Das Coronavirus hat Humor. Es tut unserem Gesundheitsminister einfach nicht den Gefallen und verwandelt sich noch vor dem Herbst in eine „Killervariante“. Es bleibt auch aus Karl Lauterbachs Sicht bei Omikron, mit der laufenden Nummer BA.5, also jener Version, die zwar im Sommer für viele Fälle und damit erzwungene Isolation, aber kaum für Krankheit sorgte. Das macht es insgesamt schwieriger, neue Regeln und Maßnahmen zu begründen. Die beiden Bundesminister Lauterbach und Buschmann tun es aber doch. Sie werden damit krachend scheitern und das zurecht.

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Mit Maske, aber ohne Helm

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Lockdowns waren für die erste Phase vielleicht wirksam, dann nicht. Was ist da nun Phase? Oder: Masken wirken, wenn sie richtig getragen werden. Brauchen wir da jetzt eine Maskenpolizei? Oder: Ob Schulschließungen was gebracht haben, bleibt offen. Wieso, da liegen doch Daten vor. Schüler sind eben keine Treiber der Pandemie. Es ist viel Wischiwaschi und damit ein bisschen so wie die gesamte Einstellung im Land. Die Leute fahren Fahrrad mit der Maske, aber ohne Helm. Mehr zum Corona-Gutachten bei Corona-Strategie mit Prof. Klaus Stöhr.

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Neues aus Absurdistan

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Die Nebenwirkungen der „nebenwirkungsfreien Impfung“ heißen jetzt Post-Vac-Syndrom. Der Medizinstatistiker Gerd Antes schreibt dazu auf Twitter: „Neues aus Absurdistan: Nach systematischer Tabuisierung von Impfnebenwirkungen der garantiert nebenwirkungsfreien Impfung jetzt Lob für die Untersuchung von Post-Vac-Symptomen“ Hintergrund ist der frei twitternde Gesundheitsminister, der sich mal wieder selbst widerspricht. Dessen Aussagen zu evaluieren, wäre sicherlich auch ein Gebot der Stunde.

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Müßig

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Quelle: Twitter

Die Diskussion um die Wirkung der Maske ist müßig. Es bringt nichts, weil zu Hause nun einmal in der Regel keine Masken getragen werden. Warum zu Hause? Dort finden ausweislich des brauchbaren Teils der unbrauchbaren Daten des RKIs immer noch die meisten Infektionen statt. Das heißt, dass Maskenpflichten in öffentlichen Bereichen kaum noch über einen symbolischen Effekt hinauskommen können. Die Vorstellung, dass man damit effektiv Infektionen verhindern könnte, hat die Omikron-Welle eindrücklich widerlegt. Daher muss endlich mal die Frage diskutiert werden, ob denn das Verhindern von Infektionen überhaupt noch ein Ziel sein kann oder es nicht besser wäre, sich endlich einmal auf den Schutz der vulnerablen Gruppen zu konzentrieren. Dazu müsste man natürlich etwas über deren Immunitätsstatus wissen. Daran hat der Gesundheitsminister aber offenbar kein Interesse.

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Wenn Experten raten

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In den Bundesländern, die sich zu Hotspots mit Maskenpflichten und G-Regeln erklärt haben, sinken die Corona-Fallzahlen nun langsamer als in allen anderen Ländern, die darauf verzichtet haben. Das, obwohl der Beobachtungszeitraum viel zu kurz ist und die Grundlage mit wahllosen Tests ein reiner Blindflug bleibt, bedeutet dennoch, die Pandemie wird lediglich durch politisch gewollte Maßnahmen künstlich am Leben gehalten.

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Vertrauen erst wiederherstellen

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Zwischen Geimpften und Ungeimpften zu unterscheiden, ist diskriminierend, vor allem dann, wenn die eine Gruppe bewusst besser und die andere bewusst schlechter gestellt werden soll. Das Ziel, die Impfquote zu erhöhen, darf nicht über direkten oder indirekten Zwang erfolgen. Das ist verfassungswidrig und nur im äußersten Ausnahmefall als letztes Mittel unter sehr strengen Auflagen zulässig. Der Staat muss zunächst selbst Überzeugungsarbeit leisten, also einen Dialog mit den Bürgern führen und auf diese Weise die Bereitschaft zu einer freiwilligen Impfung erhöhen. Das tut er aber nicht. Das Gegenteil ist sogar der Fall. Das Pandemiemanagement sowie die Krisenkommunikation der Regierung sind zutiefst widersprüchlich und im Ergebnis ein Desaster. Das hat zu einem massiven Vertrauensverlust beigetragen, der nun nicht durch die Androhung einer Impfpflicht, ob nun direkt oder indirekt, oder die Stigmatisierung von Teilen der Bevölkerung geheilt werden kann. Die Regierung hat nicht das Recht, laufend schwere Fehler zu begehen und dann die Bürger für die Konsequenzen verantwortlich zu machen. Sie muss das verlorene Vertrauen wiederherstellen.

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Es kommt auf die Rechtsgrundlagen an

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Maske auf oder Maske ab. Es steht zu befürchten, dass nun die nächste epische Endlosdiskussion die deutsche Öffentlichkeit erreicht. Die Bundesjustizministerin hat erkannt, dass bei einem stark abflauenden Infektionsgeschehen die Rechtsgrundlage für Anordnungen nicht mehr gegeben sein könnte, die bei Verstößen ein Bußgeld vorsehen. Der Bundesgesundheitsminister sieht es ähnlich, schlägt aber ein stufenweises Vorgehen vor. Auf Nachfrage, wie das konkret aussehen soll, kommt aber nichts. Virologen und Lehrerverbände wollen die Maskenpflicht dagegen beibehalten, da das Virus noch nicht von der Bildfläche verschwunden sei. Nur das wird es nie, womit das Argument dann auch vollkommen sinnlos ist.

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Montags bei Hoppenstedts in Niedersachsen

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Mit Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen, gibt es schon die erste Änderung. Auf heftigen Druck der Öffentlichkeit werden die Kontaktbeschränkungen für Kinder dann doch nicht so streng gehandhabt. Man dulde daher Verstöße gegen die Verordnung, eine Änderung der Vorschriften ist aber erst mit einer neuen Version Ende Januar vorgesehen, was auch heißt, dass das Regieren auf Verordnungsbasis munter weitergeht. Möglicherweise hätte ein Parlament rechtzeitig erkannt, dass für Kinder eine „Notwendigkeit zur ununterbrochenen Betreuung“ besteht. Die Landesregierung hat nun entschieden, dass die Ausnahme für Kinder unter 3 Jahren gilt. Ältere Kinder sind offenbar schon selbstständig genug. Vielleicht sollte man wirklich einmal das Parlament befragen, bevor es wieder eine Rüge aus Lüneburg gibt.

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