Montags bei Hoppenstedts in Niedersachsen

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Mit Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen, gibt es schon die erste Änderung. Auf heftigen Druck der Öffentlichkeit werden die Kontaktbeschränkungen für Kinder dann doch nicht so streng gehandhabt. Man dulde daher Verstöße gegen die Verordnung, eine Änderung der Vorschriften ist aber erst mit einer neuen Version Ende Januar vorgesehen, was auch heißt, dass das Regieren auf Verordnungsbasis munter weitergeht. Möglicherweise hätte ein Parlament rechtzeitig erkannt, dass für Kinder eine „Notwendigkeit zur ununterbrochenen Betreuung“ besteht. Die Landesregierung hat nun entschieden, dass die Ausnahme für Kinder unter 3 Jahren gilt. Ältere Kinder sind offenbar schon selbstständig genug. Vielleicht sollte man wirklich einmal das Parlament befragen, bevor es wieder eine Rüge aus Lüneburg gibt.

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