Folgen der Beschimpfung

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Vor den beiden Landtagswahlen am Sonntag hat es Ausgrenzung, Dämonisierung und Beschimpfung gegeben. Das hat offensichtlich gewirkt. Mehr Menschen haben von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht. In Sachsen lag die Wahlbeteiligung bei 74,4 Prozent und in Thüringen bei 73,6 Prozent. Die Wahlergebnisse geben nun Anlass zu einer Überprüfung der bisherigen Sprachregelung. Denn Ausgrenzung, Dämonisierung und Beschimpfung haben nicht den gewünschten Effekt erzielt. Im Gegenteil: Diese Nicht-Strategie hat zur Mobilisierung und dem beklagenswerten Wahlergebnis maßgeblich beigetragen.

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Jetzt Ultima Ratio?

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Bei der gestrigen Niedersachsenwahl ist die FDP wie prognostiziert unter die Räder gekommen. Sie hat den Einzug in den Landtag verpasst, hätte aber auch bei einem anderen Ausgang keinen Einfluss gehabt. Das hat Auswirkungen auf die Ampel-Regierung im Bund. Mit der würden viele FDP-Wähler fremdeln, sagte Parteichef Christian Lindner in Berlin. Das ist zu einfach. Es zeigt sich vielmehr, dass es ein Fehler war, beim Schmieden der „Fortschrittskoalition“ zentrale Fragen einfach auszuklammern.

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Medien trommeln für Schwarz-Grün

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Die geschätzte Wahlbeteiligung von rund 56 Prozent wäre die niedrigste in der Landesgeschichte von NRW. Nicht viel los bei der kleinen Bundestagswahl, könnte man sagen. Fast die Hälfte der Wahlberechtigten interessierte sich nicht für die Stimmabgabe. An die Urnen zog es vor allem die Älteren. Das spielte wiederum der CDU in die Hände. Die SPD machte beim prognostizierten Kopf-an-Kopf-Rennen nicht mit. Ihr Abschneiden ist das Ergebnis einer anhaltenden Medienkampagne gegen sie und für die Grünen. Die Berliner Journalistenblase wünscht sich künftig Schwarz-Grün.

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Schwere Niederlage für Merz

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Friedrich Merz hat gestern eine schwere Niederlage erlitten. So würden wohl Zyniker über das Ergebnis der CDU von 43,4 Prozent bei der Landtagswahl in Schleswig-Holstein spotten. Denn dieser Erfolg von Daniel Günther dürfte dem CDU-Parteichef noch Probleme bereiten, schließlich gilt der wiedergewählte Ministerpräsident als eine Art Gegenentwurf zum wirtschaftsliberalen Sauerländer. Der muss nun hoffen, dass die Wahl in Nordrhein-Westfalen am kommenden Sonntag für die Union nicht verloren geht. Denn in diesem Fall wäre Daniel Günthers Rolle, den der Kollege Wolfgang Michal im Freitag mal als „Kieler Kennedy“ beschrieb, noch bedeutsamer.

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Zunehmend in Erklärungsnot

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Inzwischen zeigt sich immer mehr, dass die Impfung allein nicht reicht, um die Risikogruppen auch weiterhin gut zu schützen. Infektionen bei Geimpften nehmen zu, was nicht ungewöhnlich ist, allerdings diejenigen nun in eine schwierige Lage bringt, die der Impfung eine besonders hohe Wirksamkeit von Anfang an unterstellten und darauf aufbauend ein Belohnungssystem für Wohlverhalten etablierten, wie die 2G-Regel, die ein Wegfall von Masken und Abständen als Goodie explizit erlaubt. Doch angesichts der Infektionszahlen fordert die Sprecherin der niedersächsischen Landesregierung alle Geimpften nun auf, im Herbst und Winter sonstige Schutzmaßnahmen wie Maske und Abstand einzuhalten. An der 2G-Regel ändert sich dagegen nichts.

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Was zu beweisen war

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Zwei Tage hat es gedauert, bis die Landesregierung eingesehen hat, was offensichtlich ist. Sie will nun doch ihren Stufenplan früher ändern, weil es sonst schneller als gedacht wieder zu Beschränkungen des öffentlichen Lebens kommt, die trotz aller Hysterie um Mutanten und Impfquoten einfach nicht mehr vertretbar sind. Damit geht es aber auch weiter planlos durch die Krise.

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Zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt

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Haben Reiner Haseloff und die CDU in Sachsen-Anhalt deutlich gewonnen, weil sie eine Brandmauer gegen die AfD hochgezogen haben? Hat die Auseinandersetzung zwischen CDU und AfD gar einen „Windschatten“ erzeugt, in den andere Parteien geraten sind? Und wenn das Bild zuträfe, wieso haben diejenigen, die sich in diesem Windschatten wähnten, wie die SPD, nicht die eingesparten Kräfte dafür genutzt, um auf der Zielgeraden an die Führenden heranzukommen und ggf. vorbeizuziehen? Nach der Landtagswahl wird wieder viel Unsinn erzählt, aber wenig erklärt. Dabei hatte der amtierende Ministerpräsident einen bemerkenswert guten Ansatz.

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Landesregierung hat gegen Verfassung verstoßen

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Die Landtagsfraktionen von Grünen und FDP haben mit ihrer Organklage vor dem Staatsgerichtshof in Bückeburg Erfolg. Die Richter stellten am 9. März 2021 fest, dass die rot-schwarze Landesregierung im vergangenen Jahr gegen die Rechte des Landtages und damit gegen die Niedersächsische Verfassung verstoßen hat. Demnach hätte das Parlament als Ganzes vollständig über die Pandemielage sowie Maßnahmen und die Coronaverordnung unterrichtet werden müssen. Nur in den Ausschüssen zu informieren, reicht nach Auffassung des Gerichts nicht aus. (Pressemitteilung)

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Der Karren wird seit Jahren vor die Wand gefahren

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Die Landesregierung erweckt den Eindruck, das neue Virus sei eine Naturkatastrophe und sorge in Verbindung mit der Unvorsichtigkeit der Menschen dafür, dass das Gesundheitssystem überlastet werde. Das ist eine sehr bequeme Behauptung, die verkennt, dass Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen seit Jahren einem Dauerstress ausgesetzt sind, ohne dass es die Regierung je sonderlich interessiert oder zu einer nationalen Kraftanstrengung motiviert hätte. Allein 30 Prozent der Intensivbetten in norddeutschen Kliniken waren zu Beginn des Jahres gesperrt!, wie es in einem Bericht von panorama 3 heißt, der an eine Recherche aus dem Dezember 2018! anknüpft. Die Situation verschlimmere sich von Jahr zu Jahr. Vor allem Kinderstationen sind betroffen. Einen adäquaten Versorgungsplatz für Schwerstkranke zu finden, werde damit zunehmend zur Glückssache. Das Problem ist damals wie heute immer noch dasselbe. Personalknappheit auf den Stationen. Corona verschärft damit nicht die Lage, wie aktuell ständig behauptet wird, sondern legt gnadenlos das Versagen von Regierungen offen, die sich nur noch mit panischen Lockdowns und Arbeitszeitverlängerungen zu helfen wissen.

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Bündnis aus Linke und CDU

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Die Hängepartie in Thüringen setzt sich fort. Der Vorschlag von Bodo Ramelow, die ehemalige Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht für den Übergang von 70 Tagen zur Regierungschefin zu wählen, mag taktisch klug gewesen sein. Die Reaktion der CDU-Fraktion war aber ebenso erwartbar. Hier spielt man auf Zeit und will Neuwahlen angesichts der katastrophalen Aussichten in den Umfragen unbedingt vermeiden. Damit bleibt nur ein Weg übrig. Bodo Ramelow kandidiert im Landtag erneut und lässt sich wählen und zwar diesmal als Regierungschef eines Bündnisses aus Linken und der CDU.

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