Überraschungserfolg ohne Warnhinweis

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Der Arbeitsgruppe Gesundheit ist nach Meinung zahlreicher Medien ein Überraschungserfolg geglückt. So habe es eine Einigung bei der künftigen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung gegeben. Besonders entlarvend ist dabei das Statement des CDU-Unterhändlers Jens Spahn ausgefallen, der den faulen Kompromiss auf seine Weise schönzureden versuchte.

„Für uns als Union war wichtig, dass es bei der Entkopplung steigender Gesundheitsausgaben von den Arbeitskosten bleibt, also steigende Gesundheitsausgaben nicht den Arbeitgeberanteil erhöhen.“

Er hätte auch sagen können:

„Für uns als Union war wichtig, die solidarische Finanzierung des Gesundheitswesens auch weiterhin zu verhindern und die steigenden Gesundheitsausgaben einseitig und ausschließlich den Arbeitnehmern aufzubürden.“

Dafür verhindert die Union ja standhaft Steuererhöhungen, um die Bürger nicht zusätzlich zu belasten. Dabei gilt für die Krankenversicherung, was für die Rentenversicherung auch gilt. Über beide Systeme werden versicherungsfremde Leistungen abgerechnet, die eigentlich von der Allgemeinheit und damit der Gesamtheit der Steuerzahler zu tragen wären.

Leitungen bei Schwangerschaft, bei Mutterschaft sowie Mutterschaftsgeld, Kuren und Kosten für Haushaltshilfen sind ihrem Sinne nach eigentlich Aufgaben, die die Allgemeinheit und damit der Steuerzahler zu tragen hätte. Insgesamt geht es hierbei um ein Volumen von vier Milliarden Euro jährlich. Warum werden diese Leistungen zur Familienförderung nicht von der gesamten Gesellschaft getragen, anstatt sie der kleinen Gruppe von Beitragszahlern aufzubürden, aus der sich Besserverdienende dank Beitragsbemessungsgrenze verabschieden können?

Karl Lauterbach, das Pendant zu Jens Spahn, sprach hingegen nicht minder peinlich von einem historischen Ende der Kopfpauschale nach jahrzehntelangem Kampf der SPD. Für diese übertriebene Einschätzung musste der Herr Lauterbach aber ein paar Mal an seiner Fliege drehen.

Übrigens: Eine gesetzliche Deckelung der seit Jahren hohen Dispo-Zinsen ist vom Tisch. Dafür soll es beim Übertritt in den Dispositionskredit künftig einen Warnhinweis für die Betroffenen geben. Die Idee ist super. Einen Warnhinweis sollten die Medien auch vorweg schicken, wenn sich das nächste Arbeitsgruppenpärchen anschickt, einen faulen Kompromiss zu verkünden.

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Gesundheit ist kein Geschäft

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Wer Visionen hat, sollte zum Arzt gehen, lautet ein bekannter Spruch. Doch die Halbgötter in weiß machen munter mit, bei dem, was dem Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr politisch lobbyistisch so vorschwebt. Er will die private Krankenversicherung, obwohl bereits klinisch tot, unbedingt erhalten. Womit, das sagt er nicht. Aber es ist klar, dass der ehemalige Beirat der ERGO Versicherungsgruppe AG und des DUK Versorgungswerk e. V. das private Versicherungsmodell attraktiver gestalten muss, um es wiederbeleben zu können. Und das geht nur mit Besserverdienenden, denen es am Ende wurscht ist, wohin ihre Beiträge gehen, solange die Leistung stimmt.

Der Allgemeinheit und insbesondere der gesetzlichen Krankenversicherung, die keinen Profit erwirtschaften muss, können die Beiträge der Besserverdiener allerdings nicht egal sein. Damit eine Sozialversicherung funktioniert, müssen auch alle Einkommen und Vermögen zur Finanzierung herangezogen werden. Das Modell der Bürgerversicherung lehnt Bahr wie auch der Verband der Kittelträger aber kategorisch ab. Sie warnen gar vor dem Tod der heiligen Kuh Wettbewerb und gleichzeitig vor einer Zweiklassenmedizin. Diesen Widerspruch muss man erst einmal verkaufen können. Laut Bahr und den Ärzten gäbe es die private Krankenversicherung, obwohl bereits jetzt schon klinisch tot (s.o.), selbst dann noch, wenn die Bürgerversicherung den Wettbewerb erst richtig zerstört hat.  

Wie sagte Urban Priol in Neues aus der Anstalt: “Ich bin für jeden Autisten dankbar, der nicht in der FDP Karriere macht.”

Wir brauchen keinen Wettbewerb, sondern eine solidarische Absicherung gesundheitlicher Risiken! Die Gesundheit oder Krankheit von Menschen darf nicht Grundlage von Geschäften sein.

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Angriffsziel Gesundheitsfonds

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Im Augenblick läuft die Debatte um Schäubles Sparabsicht. Wo soll der Finanzminister nur die noch fehlenden vier Milliarden hernehmen, die er für seinen ausgeglichenen Haushalt (oberste Direktive, dem sich alles, auch die Vernunft, unterzuordnen hat) im kommenden Jahr benötigt. Der Bundesrechnungshof tönt, würde man auf ihn hören, könne Schäuble auch zum Sparerfolg kommen. Dazu müsste er nur an der richtigen Stelle den Rotstift ansetzen (Im Etat sei eine Menge Luft).

Angriffsziel Gesundheitsfonds: Seit vergangener Woche macht die Idee die Runde, den Zuschuss zum Gesundheitsfonds doch einfach zu kürzen. Schließlich habe die Sozialversicherung rund 30 Milliarden Euro auf der hohen Kante liegen. Im Gesundheitssystem quelle das Geld aus allen Kassen, so die Süddeutsche am 8. Februar. Der Logik Schäubles könne daher niemand ernsthaft widersprechen. Und die geht so:

“Es ist unsinnig, dass der eine Teil des Staates Kredite aufnehmen muss, während der andere Teil des Staates Geld auf einem Konto der Bundesbank deponiert” 

 SZ_2013-02-08

Hier mangelt es an der journalistischen Sorgfaltspflicht. Denn das Gesundheitssystem gehört nicht zum oder dem Staat. Es ist eine Versicherung, die sich selbst verwaltet und die das Geld der Beitragszahler auf die anspruchsberechtigten Versicherten sowie die Leistungserbringer umzulegen hat. Immerhin fällt noch der Hinweis auf die versicherungsfremden Leistungen, wie die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern, die eigentlich im Interesse der Allgemeinheit liegen und daher aus Steuermitteln finanziert werden müssten.

Zu diesen Leistungen zählen auch Teile der Familienförderung wie Hilfen bei Schwangerschaft, bei Mutterschaft sowie Mutterschaftsgeld, Kuren und Kosten für Haushaltshilfen. Hier wird die Gruppe der Beitragszahler belastet, aus der sich Besserverdienende dank Beitragsbemessungsgrenze bekanntlich verabschieden können.

Es gehört seit jeher zum schäbigen Geschäft der Politik, der Sozialversicherung Leistungen erst aufzubürden, um diese dann durch Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt quer zu finanzieren. Wenn der Staat nun wieder Geld braucht, hat er leichtes Spiel. Und die Medien spielen unkritisch mit, schmeißen gar zusammen, was nicht zusammen gehört. Dabei könnten sie sich eine tatsächliche staatliche Subvention vorknöpfen. Die Riester-Förderung. Hier werden Versicherungskonzerne mit Milliarden subventioniert, ohne dass dadurch Altersarmut verhindert werde.

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Die Gesundheitsdividende

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Als ziemlich geschmacklos würde ich den Werbeprospekt der Techniker Krankenkasse bezeichnen. Das neoliberale Finanzgefasel, wahrscheinlich von einem externen Berater empfohlen, prangt nun auch von einem Flyer der TK. Den Versicherten soll offenbar suggeriert werden, hier gibt’s was zu holen, oder hier ist ihre Gesundheit gut angelegt.

Krankenkasse

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Ärzte als Unternehmer

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In der Diskussion um die Förderung von Verkaufsseminaren für Ärzte, die ihren Patienten individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) schmackhaft machen wollen, scheint die Nutzlosigkeit solcher Angebote klar geworden zu sein. Allerdings führt die Einsicht nicht etwa zu einem Verbot dieser Untersuchungspraktiken. Vielmehr hat das verantwortliche Ministerium die bisher – aus welchen Gründen auch immer – bestehende Förderkulisse bloß einkassiert.  

Eine aktiv betriebene Vermarktung von individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) sei mit den ethischen Grundsätzen des Berufsrechts der Ärzte nicht vereinbar, hieß es zur Begründung. “Holen sich Ärzte zur Entwicklung entsprechender Verkaufsstrategien externe Hilfe, ist dies vor allem unter gesundheitspolitischen und ethischen Gesichtspunkten nicht unterstützungswürdig”, teilte das Ministerium mit.

Quelle: Tagesschau

Ärzte, die eine Verkaufsstrategie verfolgen, haben aufgrund von gesundheitspolitischen und ethischen Gesichtspunkten keinen Anspruch auf entsprechende öffentliche Unterstützung. Offenbar erlauben es aber die gleichen gesundheitspolitischen und ethischen Gesichtspunkte, die Vermarktung von individuellen Gesundheitsleistungen trotzdem fortzuführen. Schließlich ändert die Einsicht des Rösler-Ministeriums zu den Förderrichtlinien nichts an der praktisch für richtig gehaltenen Markt-Ideologie. Andernfalls hätte die Bundesregierung ja nicht nur die Finanzierung von Verkaufsseminaren unterbunden, sondern auch die Vermarktung durch die Ärzte insgesamt.

Ärzte sollen aber unternehmerisch denken und wie alle anderen Akteure im Gesundheitswesen auch, einen “gesunden” Wettbewerb austragen. Gesundheit als Ware, dieses Leitbild bleibt im Ergebnis ungebrochen. Dabei lohnt ein Blick in das entsprechende Sozialgesetzbuch, um zu verstehen, in welchem Umfang medizinische Leistungen angeboten werden sollten.

§ 12 Wirtschaftlichkeitsgebot

(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.

Dass die Leistungserbringer, vulgo Ärzte, dennoch unnötige Leistungen verkaufen können, funktioniert nur, weil diese explizit außerhalb des § 12 SGB V abgewickelt werden. Gleichzeitig wird durch sie jedoch der Eindruck erweckt, bei der angebotenen Dienstleistung handele es sich um eine notwendige (“sinnvolle”) Untersuchung. Das führt wiederum zu einer Verunsicherung bei Patienten, die plötzlich als Verbraucher entscheiden sollen. Doch sollte dieser Bereich überhaupt als Geschäft betrieben werden?

Der heutige Bundeswirtschaftsminister Rösler begann seine Berliner Karriere als Gesundheitsminister und trat mit dem Ziel an, im Gesundheitssystem mehr Wettbewerb und Eigenverantwortung durchsetzen zu wollen. Seine Vorstellung von Solidarität lautete, die starken Gesunden helfen den schwächeren Kranken. Und so ist es auch gekommen, die starken Gesunden helfen den schwächeren Kranken, bei der Erleichterung ihrer Portemonnaies. Denn Wettbewerb heißt, der eine setzt sich durch und der andere nicht. Der eine erzielt einen Überschuss und der andere nicht.

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Neues zum EHEC-Erreger

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Es gibt wieder heiße Spuren. Der niedersächsische Biohof, in dem kontaminierte Sprossen verpackt worden sein sollen, die bisher noch nicht auf EHEC positiv getestet wurden, scheint dennoch eine Quelle zu sein.

Fest stehe, dass die im selben Bereich tätigen Frauen nacheinander am 6., 11. und 12. Mai erkrankten. Bei einer von ihnen habe man definitiv EHEC festgestellt. Möglicherweise habe eine der Frauen „den Erreger in den Ablauf des Betriebes eingespeist“, sagte der Sprecher. Sie könnten sich aber auch erst in dem Betrieb mit dem Erreger infiziert haben. Die EHEC-Welle sei möglicherweise aber auch auf mehrere Ausbruchsherde zurückzuführen.

Quelle: NDR-Info

Natürlich. Die Spanier müssen schließlich auch irgendwie Schuld sein. Es kann ja nicht angehen, dass an hygienisch einwandfreien deutschen Arbeitsplätzen ein derartiger Keim in Umlauf gebracht werden könnte. Das würde ja bedeuten, dass etwas mit den deutschen Arbeitsbedingungen nicht stimme bzw. im äußerst beliebten Bio-Segment Kontrolldefizite hinsichtlich Hygiene und der Gesundheit von Mitarbeitern bestehen.

Können sie sich das vorstellen?

Nicht vorstellen müsste man sich ein Szenario, dass in deutschen Krankenhäusern inzwischen zum Alltag gehört. Dort sterben jährlich 30.000 Menschen, weil aus Kostengründen nicht richtig sauber gemacht wird. Die Infektionsgefahren für Patienten sind dramtisch in die Höhe geschnellt. Im Vergleich dazu kann EHEC einpacken. Vor allem auch deshalb, weil diese Sterbefälle absolut vermeidbar wären, wenn es im Gesundheitssystem wieder um Gesundheit, Patienten und Prävention gehen würde, anstatt um Profit!

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Kurz zur FDP-Regierungsbilanz

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Ich lese, dass Guido Westerwelle der Vorwurf gemacht wird, er habe in der Regierung die liberalen Positionen seiner Partei nicht ausreichend vertreten und sei deshalb durch den Wähler abgestraft worden. Hans Peter Schütz vom Stern schreibt das zum Beispiel etwas flapsig in seinem gestrigen Kommentar:

„Was soll man nur von dieser FDP halten? Sie will einen politischen Neuanfang. Also feuert sie ihren Parteivorsitzenden, der die FDP von fast 15 Prozent auf unter 5 Prozent hat abstürzen lassen; der unfähig war, liberale Positionen in der schwarz-gelben Koalition zu markieren; der sein Amt als Außenminister glück- und mutlos ausübte: Und dann endet dieser gewollte Befreiungsschlag in einem kleinen Ämtertausch. Ein Politikwechsel? Nicht zu erkennen.“

Quelle: Stern

Westerwelle war keinesfalls unfähig oder untätig im Sinne seiner Auftraggeber. Ganz im Gegenteil. Er und seine Partei wurden gerade deshalb abgestraft, weil sie unverhohlen Klientelpolitik betrieben haben.

Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz trägt ganz klar die Handschrift der Liberalen. Die darin enthaltene Mehrwertsteuersenkung für Hoteliers ist lang und breit diskutiert worden. Die Menschen haben dann plötzlich gemerkt, dass sie ja gar keine Hotels besitzen. Aber auch die Ungleichbehandlung durch die Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag gehört dazu, die vor allem den Besserverdienenden zu Gute kommt, während bedürftigen Familien das höhere Kindergeld als zusätzliches Einkommen vom Regelsatz wieder abgezogen wird. Ich verweise nur auf meinen Blogbeitrag vom 9. Oktober 2009:

Was bedeutet denn die Erhöhung des Kinderfreibetrags von von 6024 auf 8004 Euro, die mit drei Milliarden Euro zu Buche schlagen wird, da bereits fest vereinbart? Von dieser Maßnahme profitieren rund ein Fünftel der Familien, die über ein entsprechend hohes Haushaltseinkommen verfügen.

Also drei Milliarden fix für ein Fünftel!

Die Erhöhung des Kindergeldes, die laut den Koalitionären, abhängig von der Haushaltslage des Bundes, die Herr Solms von der FDP übrigens „überraschend“ als entsetzlich beschrieb, höchstens sieben Milliarden Euro kosten soll, beträfe aber die restlichen vier Fünftel der Familien, die nicht über ein für den Kinderfreibetrag relevantes hohes Einkommen verfügen.

Also unsichere sieben Milliarden für vier Fünftel!

Ist das gerecht? Sozial? Sozial gerecht? Nach Dreisatzrechnung müsste die Entlastung für Normal- und Geringverdiener mindestens 12 Milliarden Euro betragen und nicht maximal sieben. Warum wird die Gruppe der Besser- und Spitzenverdiener im Vergleich deutlich stärker entlastet als die große Mehrheit der Menschen in diesem Land? Sind die Besserverdienenden besonders bedürftig und haben deshalb Anspruch auf Sozialleistungen?

Bei der Verfolgung von Steuerhinterziehern setzte sich die FDP ebenfalls für ihre Klientel ein und erreichte, dass keine Strafzuschläge für Steuersünder fällig werden, die sich selbst anzeigen und deren Steuerschuld unter einem Betrag von 50.000 Euro liege.

In der Gesundheitspolitik setzte sich Rösler mit seiner Kopfpauschale gegen Seehofer durch, der dem jungen liberalen Emporkömmling und künftigen FDP-Parteichef in bester Oppositionsmanier vorrechnete, wie teuer ein Sozialausgleich über Steuern werden würde. Über zwanzig Milliarden Euro, da hat sogar die richtige Opposition gestaunt.

Darüber hinaus erwies sich Rösler als williger Bettvorleger der Pharmalobby. Im Februar 2010 machte der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) einen Vorschlag zur Eindämmung der steigenden Arzneimittelpreise und im März 2010 verkaufte Rösler das als eigenen Vorschlag.

Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) schlug dagegen Einzelverhandlungen mit den Kassen vor. Wenn 30 Prozent der Arznei derart ausgehandelt sei, könne der vereinbarte Betrag für alle Kassen gelten. Der Chef des Ersatzkassenverbands VdEK, Thomas Ballast, wies dies gegenüber dieser Zeitung sogleich als „Versuch, sich für kleine Münze freizukaufen“, zurück.

Quelle: Tagesspiegel

„In Deutschland sind viele Medikamente zu teuer. Deshalb werden wir die Pharmafirmen in Vertragsverhandlungen mit den Krankenkassen zwingen.“

Quelle: Tautenhahn

Und nicht zuletzt das liberale Mantra der Steuersenkungen. Permanent zwang die FDP die Union zu unsinnigen Zugeständnissen in der Steuerpolitik. Auf drängen der Liberalen wurde jüngst das Steuervereinfachungsgesetz auf den Weg gebracht. Dabei handelt es sich für die Bürger um ein messbares Nichts, wohingegen die Unternehmen mit Milliarden erneut entlastet werden.  Ursprünglich wollte Schäuble die ganze Geschichte auf 2012 verschieben, die Liberalen durften sich aber am Ende durchsetzen. Ein Geschenk der Union an die im Sturzflug befindliche FDP.

Aber zu diesem Zeitpunkt hatten die Menschen die Klientelpolitik der FDP wohl längst durchschaut und ließen sich auch nicht mehr durch die wahltaktischen Manöver des schwarz-gelben Pannenkabinetts beeindrucken.

Wenn also Kabarettisten und Blogger vom Vizekanz-Nicht oder der Unfähigkeit der Liberalen reden, meinen sie keinesfalls, dass diese Partei nicht in der Lage wäre, die Klientelinteressen zu bedienen. Das hat die FDP ja eindrucksvoll gezeigt, in dem sie erhaltene Spenden in Form von Steuergeldern schnurstracks zurücküberwies. Die FDP wurde als „Gurkentruppe“ eben immer unterschätzt.

Westerwelle hat sehr wohl seine liberalen Positionen markiert und auch umgesetzt. Als Nur-Außenminister kann er jetzt ein wenig abklingen, bevor ihn die edlen Spender auf Ehrenpöstchen berufen werden. Und nach Westerwelle dürfen jetzt wahrscheinlich die Grünen ran.

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Krankenkassen lassen Zusatzbeiträge eintreiben

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Viele gesetzlich Krankenversichte weigern sich bislang, den Zusatzbeitrag zu zahlen – die Krankenkassen laufen mittlerweile Hunderttausenden säumigen Zahlern hinterher. Jetzt droht ihnen die Pfändung – so hat die DAK den Zoll eingeschaltet, um die Millionen-Rückstände einzutreiben.

Mehrere Hauptzollämter sind eingeschaltet, federführend ist die Bundesfinanzdirektion Mitte in Potsdam. Nach Angaben eines Sprechers des Hauptzollamtes Mitte in Hamburg wiederum werden die Zollbeamten mit Namenslisten arbeiten, die ihnen die Krankenkassen zur Verfügung stellen sollen.

Quelle: Tagesschau

Wenn mal die Verfolgung von Steuerflüchtlingen auch so rigoros durchgezogen würde, wäre schon viel gewonnen, um genau zu sein Milliarden an hinterzogenen Steuern, mit denen ein Herr Schäuble zum Beispiel, den von Rösler so schön angekündigten Sozialausgleich im Gesundheitssystem auch finanzieren könnte. Aktuell will der rollenden Schubladen- und Gedächtnislücken-Schäuble aus Spargründen weitere Mittel für den Sozialausgleich verweigern. Dafür soll es aber, na klar, immer noch Steuererleichterungen für die Turboleister dieser Gesellschaft geben.

Doch die Politik scheut sich oftmals davor, auf Namenslisten zurückzugreifen, die ihnen auf CDs angeboten werden. Begründung: Die Aneignung der Daten erfolgte durch Diebstahl, also eines kriminellen Aktes, der mit Anstand, Moral und Rechtsstaatlichkeit unvereinbar sei. Wie gut, dass die Namenslisten der gesetzlich Krankenversicherten nicht durch so etwas Ähnliches wie ein Bankgeheimnis geschützt sind und somit ganz legal an die Verfolgungsbehörden übergeben werden dürfen.

Was wäre eigentlich, wenn alle Versicherten, die von den Zusatzbeiträgen betroffen sind, geschlossen die Zahlung verweigern würden? Dann müsste Herr Schäuble entweder mehr Geld für’s Gesundheitssystem oder für zusätzliche Zollbeamte zur Verfügung stellen, die dann im Auftrag des überführten Schmiergeldministers auf Geldjagd gingen.

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Merkel gibt Klientelpolitik zu

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Die Klientel dankt es ihr nur nicht.

Auf dem Arbeitgebertag durfte Frau Bundeskanzlerin natürlich nicht fehlen. Auf einem Sozialforum hat man die selbst ernannte Kanzlerin aller Deutschen hingegen noch nie gesehen. Sie ist halt doch nur ein Furunkel am Gesäß des Bösen. Und das böse Hinterteil wird in diesem Fall durch Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt verkörpert. Der beschwerte sich nun darüber, dass die Frau Bundeskanzlerin viele Forderungen der Wirtschaft noch gar nicht umgesetzt habe. Zudem würde die deutsche Wirtschaft durch die Beitragserhöhung zur Krankenversicherung zusätzlich belastet, obwohl versprochen wurde, die Sozialabgaben nicht zu erhöhen.

Da platzte der Mutti aber sichtlich der Kragen, hat sie die Gesundheitsreform doch extra für die Arbeitgeber gemacht, wie aus ihrer Rede hervorgeht:

„Dass ausgerechnet diejenigen, für die wir das aus großer Überzeugung machen – weil wir sagen, dass die Kostendynamik des Gesundheitssystems nicht eins zu eins auf die paritätischen Lohnzusatzkosten übertragen werden darf –, mit die herbsten Kritiker dieser Gesundheitsreform sind, kann ich nicht verstehen.

Wir haben jedenfalls beschlossen: Gesundheitsbeitragssatz in Höhe von 15,5 Prozent und Entkopplung des Arbeitgeberbeitrags von den weiteren Kosten, Aufwuchs in Form von Zusatzbeiträgen, Deckelung bei zwei Prozent des Einkommens und anschließende solidarische Umfinanzierung über das Steueraufkommen und nicht mehr nur über die Beiträge sozialversicherungspflichtig Beschäftigter.“

Quelle: Mutti Merkels Homepage

Sie hat also zugegeben, dass die Reform ausschließlich für ihre Klientel, die Arbeitgeber, gemacht worden sei und nicht für die Menschen, die auch in Zukunft lieber ein Gesundheitssystem vorfinden möchten, dass Patienten behandelt statt Kunden zu bedienen.

Bei Springers Märchen-Welt liest man gar, dass die Kanzlerin Applaus für ihr Handeln im Sinne der Arbeitgeber einforderte.

Diesen Vorwurf lässt die Kanzlerin nicht auf sich sitzen. Die Reform sei für die Arbeitgeber gemacht. Der Arbeitgeberbeitrag werde eingefroren. Kostensteigerungen im Gesundheitswesen müssen künftig die Versicherten tragen. Dass die Arbeitgeber zu den Kritikern der Reform gehören, verstehe sie nicht. Dass die Sozialbeiträge trotz Wirtschaftskrise unter 40 Prozent liegen, sei eine große Leistung. „Sie dürfen klatschen“, forderte die Kanzlerin den Applaus der versammelten Manager.

Quelle: Welt Online

Das ist nur eine weitere Unverschämtheit der Volkskanzlerin. Aber warum sollte sie ihre Klientelpolitik auch verleugnen? Bankenrettung, Mövenpick-Steuer, keine Ökosteuer für Energie fressende Konzerne, Laufzeitverlängerung mit absetzbarer Brennelementesteuer und die Gesundheitsreform, bei der die Arbeitgeber künftig von Beitragssatzsteigerungen verschont bleiben. Milliardengeschenke für die Banken, die Wirtschaft und die willfährige Befriedigung wirtschaftlicher Partikularinteressen, so versteht die Kanzlerin ihren Auftrag.

Sie hätte dann halt nur den Amtseid verweigern müssen. Erstens, weil sie sich nicht dem Wohle des deutschen Volkes verpflichtet fühlt und ihm lieber Schaden zufügt, auch wenn das bedeutet, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes bei jeder Gelegenheit zu brechen. Zweitens, weil sie nicht Bundeskanzlerin sein kann. Denn Bundeskanzler ist laut Grundgesetz nur der- oder diejenige, der/die über die Richtlinienkompetenz verfügt (Art. 65 GG)

Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung.

Nachweislich bestimmt aber nicht Frau Merkel die Richtlinien der Politik, sondern wahlweise Herr Ackermann, Herr Hundt, Frau Springer oder Frau Mohn. Letztere hat übrigens einen Medienpreis erhalten. Und zwar wurde die Bertelsmann-Chefin vom Verband Deutscher Zeitungsverleger (VDZ) mit einem Integrationspreis („Integrations-Victoria“) ausgezeichnet. Dabei betonte sie, dass das Thema Integration sowie die Toleranz für sie sehr wichtig sei und rief dazu auf:

„Wir sollten uns an den Kanadiern ein Beispiel nehmen! Die sagen nicht ‚Ausländer‘, sondern ‚Neu-Kanadier‘. Warum nennen wir sie nicht ,Neu-Deutsche‘?“

Toll. Dumm nur, dass Frau Mohn als Verlegerin von Sarrazins Hetz-Buch gerade Millionen kassiert. Aber das nur am Rande.

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Im Schatten von Hartz-IV: Die Sauerei mit der Klientelpolitik geht weiter

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Die Diskussion um Hartz-IV verdeckt einmal mehr die Schamlosigkeit der Bundesregierung an anderer Stelle. Während sich der Urnenpöbel gegenseitig angiftet und sich um die immer kleiner werdenden Krümel vom immer größer werdenden Kuchen streitet, bringt die Bundesregierung klammheimlich eine weitere Ungeheuerlichkeit auf den Weg. Die Pharmalobby setzt eine Änderung beim neuen Arzneigesetz durch, die den Versicherten teuer zu stehen kommen wird. Und zwar „soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das höchste Entscheidungsgremium für Kassenpatienten, künftig ein neues Medikament nur noch ablehnen können, wenn er dessen Unzweckmäßigkeit beweisen kann.“ Quelle: (Spiegel Online) Zukünftig gelte ein Medikament also schon bei seiner Zulassung als zweckmäßig. Es sei denn, der gemeinsame Bundesausschuss beweist das Gegenteil. Die Pharmahersteller müssen das nicht mehr tun.

Die gesetzlichen Krankenkassen werden also dejure verpflichtet, Medikamente von den Herstellern abzunehmen, egal ob sie nun wirklich dem Patienten etwas nutzen oder nicht. Im Zweifelsfall haben die Pharmeriesen wohl die besseren Anwälte um die Beweise der Gegenseite zu widerlegen. So kann man die Kosten im Gesundheitssystem natürlich auch in die Höhe treiben. Damit verpufft auch das von Gesundheitsminister Rösler als Erfolg gefeierte Arzneimittelsparpaket, bei dem der Pharmaindustrie angeblich zwei Mrd. Euro abgetrotzt werden sollen. Mit der oben beschriebenen Gesetzesänderung, die wiederum auf Grundlage eines Gutachtens einer externen Anwaltskanzlei im Auftrag der Pharmalobby zu Stande kam, werden sich die Pillendreher ihr Geld sicherlich gut verzinst wieder zurückholen.

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