Ausgangssperre wieder aufgehoben

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Die Region Hannover hebt die seit dem 1. April geltende Ausgangssperre nach nur wenigen Tagen wieder auf. Die Vorschrift hatte bereits kurz nach Inkrafttreten gewackelt, als das Verwaltungsgericht Hannover am Karfreitag in einer Eilentscheidung die Rechtmäßigkeit der zugrundeliegenden Allgemeinverfügung infrage stellte. Eine Beschwerde der Behörde vor der nächsten Instanz hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg am heutigen Dienstag zurückgewiesen (Pressemitteilung). Die Kammer begründete ihren Beschluss damit, dass eine Ausgangsbeschränkung zwar begrenzt geeignet, aber nicht erforderlich sei. Die staatlichen Stellen müssten erst die bestehenden Maßnahmen vollständig durchsetzen. Die Region Hannover hat daher die entsprechende Allgemeinverfügung mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die Regelung sah für den Zeitraum vom 1. bis 12. April eine allgemeine Ausgangsbeschränkung von 22 bis 5 Uhr vor. Regionspräsident Hauke Jagau sagte in einer Videobotschaft, dass er mit der Entscheidung gut leben könne. (Pressemitteilung)

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Ausgangssperre wackelt

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Das Verwaltungsgericht Hannover hat Eilanträgen gegen die seit 1. April geltende Ausgangssperre in der Region Hannover stattgegeben. Nur für die Kläger gilt die Beschränkung, die sich aus einer Allgemeinverfügung ergibt, daher nicht mehr. Die Region habe nicht hinreichend dargelegt, „dass der Verzicht auf die Ausgangsbeschränkungen zu einer wesentlichen, im Umfang der Gefahrenrealisierung gewichtigen Verschlechterung des Infektionsgeschehens führen würde. Es bestünden ferner durchgreifende Bedenken, ob die Anordnung der Ausgangssperre verhältnismäßig sei – insbesondere im Hinblick auf die Frage, ob es sich bei der angeordneten Maßnahme um das mildeste – gleich geeignete – Mittel handele.“ Das zeichnete sich ab, da der Regionspräsident während einer Pressekonferenz selbst einräumte, nicht genau zu wissen, ob das alles richtig sei. So kann man dann auch vor Gericht nicht bestehen. Ob die Ausgangsbeschränkung bis zum 12. April hält, bleibt daher fraglich. (Pressemitteilung)

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Erneuter Wink mit dem Zaunpfahl

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Das OVG Lüneburg hat erneut auf mögliche Schwachstellen der Verordnungspraxis hingewiesen. Zwar hat das Gericht Eilanträge abgelehnt, mit denen eine vorläufige Außervollzugsetzung einzelner Paragrafen der Niedersächsischen Corona-Verordnung erreicht werden sollte. Der Senat hat aber auch Bedenken geäußert und es offen gelassen, ob die angegriffenen Regelungen in einem Hauptsacheverfahren doch für unwirksam erklärt werden könnten. Warum das so sein könnte, schrieb das Gericht auf. Möglicherweise stünden dem Verordnungsgeber mildere Mittel zur Verfügung. „Dafür kämen etwa verbesserte Hygienekonzepte, eine bessere Erforschung von Infektionsumfeldern, die Effektivierung der Kontaktnachverfolgung, die Erarbeitung und praktische Umsetzung einer landesweiten Teststrategie sowie die Optimierung der Impfkampagne in Betracht.“ Mit anderen Worten: Die Landesregierung muss mehr tun. Es reicht auch nicht mehr aus, auf ein großes Wissensloch beim Infektionsgeschehen zu verweisen. (Pressemitteilung)

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Katz und Maus Spiel

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Das Oberverwaltungsgericht Münster hat heute für NRW die Beschränkungen im Einzelhandel wegen eines Verstoßes gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz vorläufig außer Vollzug gesetzt. Damit durften alle Geschäfte wieder öffnen. Allerdings muss man den Beschluss bis zum Ende lesen. Dort steht: „Der Senat hat allerdings darauf hingewiesen, dass es dem Land unbenommen ist, auch kurzfristig eine Neuregelung zu treffen, die keine unzulässigen Differenzierungen enthält.“ Kurzfristig ist das geschehen. Das Land hat seine Verordnung umgehend angepasst. Nun gelten halt überall dieselben Beschränkungen. Beschluss und Reaktion zeigen, Exekutive und Judikative liefern sich zunehmend ein Katz und Maus Spiel. Denn ähnliche Beschlüsse dürfte es auch bei weiteren Einschränkungen geben, die noch ersonnen werden.

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Ampelschaltung wagen

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Die Union hat ein Problem, nicht nur mit den eigenen Abgeordneten, sondern auch mit der Ampel. Sie wird nach den beiden Landtagswahlen vom Sonntag nun als noch heißeres Parteien-Bündnis gehandelt auch für den Bund. Diese Ampel wäre allerdings jetzt schon unter Führung der SPD und mit Duldung der Linken möglich. SPD, FDP, Linke und Grüne müssten sich dafür zusammenschließen und ein konstruktives Misstrauensvotum gegen die Kanzlerin wagen. Deren eigene Fraktion und Minister sind aktuell so schwach, das selbst einer wie Olaf Scholz, obwohl ebenfalls nicht frei von Skandalen, nur mit einem „schlumpfigen Grinsen“ an Profil gewinnt. Politik ist immer, eine Gelegenheit zu nutzen. (Operation Regenbogen)

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Mit Vollgas

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Während der RKI-Präsident ein weiteres Mal sehr besorgt darauf hinweist, dass die dritte Welle bereits im Gange sei und man trotz Impfungen die Schutzmaßnahmen einhalten solle, haben sich die Gesundheitsminister darauf verständigt, der Ministerpräsidentenkonferenz am 22. März – also in 11 Tagen – zu empfehlen, die Hausarztpraxen schon ab Mitte April in die Impfstrategie einzubeziehen. RKI-Chef Wieler: Die Impfkampagne ist ein Wettlauf gegen das mutierende Virus. Die Regierung: Wir müssen erst die Balance finden. Randnotiz: Einzelne Bundesländer können sogar ein „Opt-out“ erklären, aber nicht um früher in den Praxen zu impfen. (Strategie des Aussitzens)

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Landesregierung hat gegen Verfassung verstoßen

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Die Landtagsfraktionen von Grünen und FDP haben mit ihrer Organklage vor dem Staatsgerichtshof in Bückeburg Erfolg. Die Richter stellten am 9. März 2021 fest, dass die rot-schwarze Landesregierung im vergangenen Jahr gegen die Rechte des Landtages und damit gegen die Niedersächsische Verfassung verstoßen hat. Demnach hätte das Parlament als Ganzes vollständig über die Pandemielage sowie Maßnahmen und die Coronaverordnung unterrichtet werden müssen. Nur in den Ausschüssen zu informieren, reicht nach Auffassung des Gerichts nicht aus. (Pressemitteilung)

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Erneute Schlamperei

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Mal eben einen Verordnungstext, dessen Wortlaut sich nicht ändert, durch einen nachrichtlichen Hinweis anders auslegen als bisher, das geht nicht. Das OVG Lüneburg hat der Landesregierung erneut eine Ohrfeige erteilt, weil diese ein Verbot des praktischen Fahrunterrichts ab dem 25. Januar öffentlich suggeriert, aber rechtlich gar nicht umgesetzt habe. Wegen dieser Schlamperei darf das Land, also die Allgemeinheit, die Kosten des Verfahrens tragen, obwohl der Antragssteller, eine Fahrschule aus Gifhorn, mit dem eigentlichen Anliegen, einem vorläufig außer Vollzug zu setzenden Verordnungsparagrafen, scheitert.

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Versteckte Änderung im Kleingedruckten

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Die Niedersächsische Corona-Verordnung ist einem ständigen Wandel unterzogen. Im Januar gab es zwei, im Dezember vier Anpassungen. Insgesamt ist die Verordnung vom 30. Oktober achtmal überarbeitet worden. Das allein im Blick zu behalten, ist schon schwer. Doch nun bereiten auch einzelne Paragrafen Sorgen, deren Wortlaut sich gar nicht verändert hat, wie die HAZ berichtet. Denn wie die getroffenen Vorschriften genau zu verstehen sind, regelt wiederum die Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung. Hier finden sich Begründungstexte, die plötzlich etwas verbieten, was bislang erlaubt war. Das sorgt für weitere Verwirrung und Ratlosigkeit, auch in diesem Blog. Das Begleitpapier zur Verordnung umfasst 14 Seiten, die Verordnung selber 24.

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