Weil es im Koalitionsvertrag steht

Geschrieben von:

Die Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Grundrechte. Eine entsprechende Richtlinie der EU, die seit Jahren gilt und auch in Deutschland immer wieder Gegenstand kontroverser Diskussionen war und ist, hat der EuGH heute gekippt. Während Datenschützer aufatmen, arbeiten die Regierungsparteien an einer neuen PR-Strategie. Die hatten sich nämlich in ihrem Koalitionsvertrag mit Ansage auf den Verstoß gegen die Grundrechte geeinigt.

Wie war das Geschrei groß, als im Januar der neue Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) ankündigte, die Richtlinie vorerst nicht umsetzen zu wollen, bis das Verfahren vor dem EuGH beendet worden ist. Besonders die CSU äußerte Kritik. Deren Innenpolitiker Hans-Peter Uhl bestand auf der Einhaltung des Koalitionsvertrages. Schließlich stünde in dem Papier nichts von einem EuGH Urteil, das erst abgewartet werden müsse.

Die Wahrung von Grundrechten ist aus seiner Sicht offenbar nicht so wichtig wie die Wahrung eines Koalitionsvertrages. Das maßgebende Gremium ist folglich auch nicht das Verfassungsgericht, sondern der Koalitionsausschuss. Dabei stellten im Januar und auch lange davor Rechtsexperten bereits klar, dass die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gegen Grundrechte verstößt. Nun ist das auch offiziell mit höchstrichterlichem Siegel bestätigt.

Die Mitglieder der Regierungsfraktionen werden in dem Luxemburger Urteil dennoch eine Bestätigung ihrer Haltung finden. Während die SPD einen Triumph verbuchen kann, schließlich hatte Maas die Umsetzung der Richtlinie öffentlichkeitswirksam verhindert, versucht sich die Union mit Innenminister de Maizière an der Spitze in einer Trotzreaktion. Der EuGH hätte es auch andersrum machen können, also die Richtlinie in Kraft lassen und Vorgaben für nötige Änderungen machen können, sagte der Innenminister sichtlich überrascht.

Vom Bundesverfassungsgericht aus Deutschland ist er ja so eine larifari Rechtsprechung gewohnt, die dem verfassungsbrechenden Gesetzgeber in beständiger Regelmäßigkeit die Möglichkeit verschafft, dennoch sein Gesicht zu wahren. Das Prinzip der Vorratsdatenspeicherung hat der EuGH auch nicht gänzlich verworfen, wie es heißt. An diesen Strohhalm werden sich daher die Hardliner klammern und all ihre Energie darauf verschwenden, ein noch nutzloseres Werkzeug als bisher angedacht zu schaffen, nur um nicht als Verlierer dastehen zu müssen.

Warum? Weil es so im Koalitionsvertrag steht. Und der ist nicht dafür da, die Rechte der Bürger zu schützen, sondern die Interessen der profilneurotischen Parteien.


Hier können Sie den Beitrag bequem ausdrucken:

https://storify.com/adtstar/vds.html

0

Ist nur Obama ein Lügner?

Geschrieben von:

Die Welle der Aufregung, die zurzeit durch die Medien schwappt, ist bezeichnend. Der NSA-Abhörskandal wird just in dem Moment interessant für unsere Edelfedern, als die Bundestagswahl vorbei und die Enthüllung über die Bespitzelung der Kanzlerin gerade bekannt geworden ist. Entweder ist Obama Mittäter oder nicht Herr über seinen Überwachungsapparat, heißt es anklagend. Doch diese Vorwürfe treffen auch auf die Kanzlerin und ihre Bundesregierung zu, als im Sommer vor der Wahl die nicht minder skandalöse Enthüllung über die massenhafte Ausspähung von Bundesbürgern bekannt geworden ist.

Doch damals fühlte sich die Regierungschefin gar nicht zuständig und zeigte sich bisweilen unwissend oder leugnete die Tragweite des Vorgangs. Am Ende schickte sie ihren Kanzleramtsminister vor die Kameras, um die heikle Angelegenheit für beendet zu erklären, weil man sich mit Angaben der US-Regierung zufrieden gab. Nun quält sich aber kaum einer mit der Frage, was wusste Merkel? Man nimmt sie in Schutz. Sie ist Opfer. Dabei war ihr der Abhörskandal zunächst genauso schnuppe wie den Amerikanern heute noch.

Es drängt sich auch die Frage nach der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen den Geheimdiensten auf, die es nach Auffassung der Bundesregierung ja wie selbstverständlich geben müsse. Steht diese nun auf dem Prüfstand? Welche Aufgaben haben Geheimdienste eigentlich neben der heimlichen Beschaffung von Informationen unter Einsatz entsprechender nachrichtendienstlicher Mittel noch zu erfüllen? Halten sich denn die eigenen Dienste an geltende Grundrechte, die ja im Widerspruch zur Informationsbeschaffung stehen?

Das Gejaule der Medien ist scheinheilig. Gelogen hat nicht nur Obama, sondern auch Angela Merkel. Warum fordert niemand den Abbruch der Koalitionsverhandlungen oder gar Neuwahlen? Stattdessen reiht sich auch die SPD nur zaghaft in den Kreis derer ein, die einen Untersuchungsausschuss im Parlament fordern. Gleichzeitig verhandeln die Spezialdemokraten mit der Union aber weiter nach Fahrplan. Das Thema Finanzen steht an. Aus Sicht der Empörten Scheinheiligen gibt es neben der der gespielten Aufregung eben doch Wichtigeres. Wie man hört, ist eine Vergrößerung des Kabinetts im Gespräch, um den zahlreichen Postenwünschen gerecht zu werden.

3

Im Regelbetrieb hat Aufklärung nicht mal Teststatus

Geschrieben von:

Der Chef des Bundeskanzleramtes Ronald Pofalla ist ja bekannt für seine verbalen Ausraster. So soll er seinen Parteifreund (*lach) Wolfgang Bosbach im Anschluss an eine Sitzung der NRW-Landesgruppe vom 26. September 2011 mit den Worten angegriffen haben. “Ich kann deine Fresse nicht mehr sehen.” Damals ging es um die Zustimmung zum EFSF, also dem erweiterten europäischen Rettungsschirm, über dessen unbedeutende Details wie die Höhe des deutschen Anteils an den Kreditbürgschaften viele Abgeordnete wenig wussten, wie ein Panorama-Beitrag von damals zeigt.

Panorama, 30.09.2011

Wolfgang Bosbach hatte seine Ablehnung des Gesetzes mit der im Grundgesetz garantierten Entscheidungsfreiheit von Abgeordneten begründet. Daraufhin soll Pofalla erwidert haben. „Ich kann den Scheiß nicht mehr hören.” Grundgesetz ist scheiße. Vielleicht erklärt ja das, warum Pofalla, der gleichzeitig Geheimdienstkoordinator ist, seit mehreren Wochen zum aufgedeckten Abhörskandal schweigt und sogar auf verbale Entgleisungen verzichtet. Immerhin soll es ja jetzt eine umfangreiche Prüfung geben, nachdem bekanntgeworden war, dass deutsche Geheimdienste eine US-Spähsoftware mit dem Namen “XKeyscore” verwenden.

Das ganze läuft dann auch noch unter dem absurden Label, zügige Aufklärung, die aber erneut dadurch gekennzeichnet ist, nur das auch zuzugeben, was bereits bekannt ist. So wie der neue Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, der zu Beginn des Monats noch behauptete, das ihm und seiner Behörde keine Informationen über die Abhörpraktiken der USA vorliegen würden. Jetzt räumt er aber kleinlaut ein, dass die Spähsoftware der NSA “XKeyscore” zu Testzwecken (*doppellach) eingesetzt werde.

Im Regelbetrieb von Politik und Geheimdiensten hat Aufklärung nicht mal einen Teststatus. Dort wird die Wahrheit lieber geschreddert, wie es scheint. Und das Volk? Das interessiert sich für andere Dinge, wie die Geburt eines noch namenlosen Kindes auf der britischen Insel.

0

Beeindruckender Vergleich

Geschrieben von:

Einfach mal wirken lassen.

Gehe zu Stasi versus NSA. Realisiert von OpenDataCity (CC-BY 3.0)

2

Googles Street-View könnte auch einen Beitrag zur Aufkläung liefern

Geschrieben von:

Der Karikaturist Klaus Stuttmann hat sich Gedanken über Googles „Street-View“ gemacht. Die Meldung läuft ja heute rauf und runter. Hier sein bildlicher Kommentar.

Karikatur von Klaus Stuttmann
Quelle: Klaus Stuttmann
:>> :>> :>>
Andererseits wissen wir das schon, was da erkennbar werden könnte. Im Übrigen würde ich das Bild noch um den neuen Regierungssprecher Steffen Seibert erweitern, der am Fenster des Kanzlerinnenbüros posiert und die übliche Zweifingerbewegung „mit dem Zweiten sieht man besser“ macht.

1

Aufklärung und etwas Satire zum E-Postbrief

Geschrieben von:

Richard Gutjahr, ein freier Mitarbeiter beim bayerischen Rundfunk hat zusammen mit den Rechtsanwälten Udo Vetter und Thomas Stadler die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum neuen E-Postbrief genauer angesehen und das Kleingedruckte in seinem Blogeintrag “Die Gelbe Gefahr?” herausgearbeitet. Das sollte man gelesen haben. Zusammengefasst lässt sich das auch so darstellen, wie das der IT-Fachmann und Blogger Peter Piksa auf seinem Blog getan hat.

Quelle: http://www.piksa.info/blog/2010/07/23/der-e-postbrief-verbindlich-vertraulich-verlasslich-eine-kleine-satire/

3

Wolfgang Neskovic: "Kein Sieg für den Datenschutz"

Geschrieben von:

Der ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof und Abgeordnete der Fraktion die Linke im Deutschen Bundestag Wolfgang Neskovic hat im Interview mit dem Deutschlandfunk klare und kritische Worte zum gestrigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung gefunden.

Quelle: dradio

„Es ist im Ergebnis langfristig eine Niederlage, weil das Bundesverfassungsgericht einen Richtungswechsel vorgenommen hat, einen ganz entscheidenden Richtungswechsel. Es ist nämlich die Speicherung ohne Anlass, ohne Verdacht zukünftig zulässig, es wird nur der staatliche Zugriff auf die gespeicherten Daten eingeschränkt. Das ist mit dem Verständnis und der Geschichte der Grundrechte nicht vereinbar. Sie sind nämlich Abwehrrechte gegen den Staat. Sie stellen institutionalisiertes Misstrauen dar gegen den Staat, und hier wird das Misstrauen gegen die Bürger institutionalisiert, weil ein Generalverdacht gegen alle Bürger jetzt vorgenommen wird.“

Und die Tagesaktualität gibt ihm Recht in seiner Annahme, dass das Bundesverfassungsgericht eine Tür aufgestoßen habe, die vorher geschlossen war. Dazu müssen sie sich nur den völlig durchgeknallten Wolfgang Bosbach (CDU) anhören, um zu begreifen, dass es nun erst richtig losgehen wird. Bosbach sprach von einem Vakuum, das man nicht über Monate offen lassen dürfe.

„Wenn wir in Deutschland nicht gemäß den Richtlinien und gemäß unserer Verfassung die Daten speichern, ist das eine Einladung an alle Straftäter, die mit Hilfe von Telekommunikationseinrichtungen Straftaten begehen wollen, nach Deutschland zu kommen, weil sie hier sicher sein können, dass die Daten nicht gespeichert werden, bis wir ein neues Gesetz haben.“

Quelle: Presseportal

Der Mann hat einfach einen totalen Vollschuss. Der sollte mal über das Vakuum in seiner eigenen Birne nachdenken. Allein schon die Tatsache, dass Bosbach jemanden als Straftäter bezeichnet, bevor eine Straftat überhaupt stattgefunden hat, zeigt wie behämmert Bosbach ist und welches Verständnis vom Rechtsstaat dieser Herr doch hat. Nicht Straftäter und Terroristen bedrohen den Rechtsstaat, es sind Leute wie Bosbach, die ihn bedrohen.

1

Karslruher Richter kassieren Vorratsdatenspeicherung

Geschrieben von:

Wie viele Verfassungsbrüche darf sich eine Regierung eigentlich erlauben? Es ist unglaublich, mit welch hoher Schlagzahl die Karlsruher Richter sogenannte Sicherheitsgesetze für verfassungswidrig erklären. Ob es um das flächendeckende automatisierte Überprüfen von Kfz-Kennzeichen geht oder um Online-Durchsuchungen oder um den Abschuss von Zivilflugzeugen oder eben jetzt um die Vorratsdatenspeicherung, das Bundesverfassungsgericht zeigt der Exekutive regelmäßig die Grenzen auf. Dabei wird im vorliegenden Fall einmal mehr deutlich, dass offensichtlich Gesetze erlassen werden, die in ihrer Grundkonstruktion bereits fatale Fehler enthalten. Doch wie kann das passieren, angesichts des juristischen Fachpersonals in den Ministerien sowie in den immer öfter mit der Ausarbeitung von Gesetzen beauftragten externen Kanzleien, die für ihre in machen Politiker-Augen unverzichtbare Expertise einen Haufen Steuergeld überwiesen bekommen?

Zur Vorratsdatenspeicherung urteilten die Karlsruher Richter, dass die vom Gesetzgeber geschaffenen Vorschriften weder eine hinreichende Datensicherheit, noch eine hinreichende Begrenzung der Verwendungszwecke der Daten gewährleisten würden. Auch genügten diese Vorschriften nicht in jeder Hinsicht den verfassungsrechtlichen Transparenz- und Rechtsschutzanforderungen. Damit seien die Regelung insgesamt verfassungswidrig und nichtig.

Im Klartext: Alle bisher erhobenen Daten müssen umgehend gelöscht werden. Doch gleichzeitig sagen die Richter auch, dass grundsätzlich nichts dagegen spräche, Daten zu speichern. Das wiederum ist interessant auch im Hinblick auf andere Datenbanken, die sich bereits im Aufbau bzw. im Einsatz befinden, wie das Elena-Verfahren zur Erfassung sämtlicher Einkommensinformationen oder die Fluggastdatenbank, die sich die Amerikaner und weite Teile der CDU ja immer noch wünschen. Denken sie auch an die elektronische Gesundheitskarte, auf der ebenfalls personenbezogene Daten gespeichert werden sollen. Diese Dinge sind mit dem Urteil noch lange nicht vom Tisch.

Im Gegenteil. Ich glaube, dass der Gesetzgeber auf diesem Feld nachlegen wird. Dafür sind die Daten für unsere Hardliner in der Regierung einfach viel zu wertvoll. Grundgesetz hin oder her.
________________________________

Quelle: Urteil

3

Westerwelle und seine Massenmails direkt vor der Wahl – Die FDP und der Datenmissbrauch

Geschrieben von:

Hier im Blog habe ich ja davon berichtet, dass Guido Westerwelle mir einen Brief geschickt hat. D.h. Name und Adresse waren angegeben. Später erhielt ich auch eine Mail von Westerwelle über einen Dienst, der gern Konsumentendaten erhebt. Da wurde mir schon einiges klar. Siehe folgenden Kommentar zum Beitrag:

Jetzt weiß ich, woher Guido meine Adresse hat. Ich erhalte ja regelmäßig Spam-Mails von einer Lifestyle-GmbH, die gerne Konsumentendaten erhebt. Und ich war damals so blöd, so einen beknackten Fragebogen von denen auszufüllen. Aber das geschieht mir ja recht.

In den Spam-Mails werden allerlei Produkte angeboten, die man als Trend bewusster Zeitgenosse unbedingt ausprobieren sollte. Heute erhielt ich nun eine Spam-Mail mit dem Titel: Guido Westerwelles letzter Brief vor der Bundestagswahl. Und da war mir alles klar. Die FDP beteiligt sich am Handel mit Adressdaten bzw. greift auf solche zurück, die durch ein unbedacht gesetztes Kreuzchen auch ganz legal zur Verfügung stehen.

Nun war ich höchst erfreut zu sehen, dass sich das NDR-Medienmagazin Zapp der Sache angenommen hat und folgenden Beitrag zum offensichtlichen Datenmissbrauch der FDP in der Sendung vom 30.09.2009 beisteuerte.

5