Verfassungsrechtlicher Analphabetismus

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Generalbundesanwalt Harald Range hat die Unabhängigkeit der Justiz instrumentalisiert, um seine Haltung in der Causa #Landesverrat zu rechtfertigen. Die Unabhängigkeit gilt explizit aber nur für Richter, sagt der ehemalige Bundesrichter Wolfgang Neskovic im Interview mit dem Deutschlandradio Kultur. Sie gilt nach den Buchstaben des Grundgesetzes ausdrücklich nicht für Staatsanwälte, also für die Ermittlungsbehörden. Diese Herren und Damen sind an Weisungen gebunden, unterstehen also der Exekutive. Übrigens ist das auch auf der Seite des Generalbundesanwalts nachzulesen, wie Stephan Hebel in der Frankfurter Rundschau bemerkt.

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Wolfgang Neskovic: "Kein Sieg für den Datenschutz"

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Der ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof und Abgeordnete der Fraktion die Linke im Deutschen Bundestag Wolfgang Neskovic hat im Interview mit dem Deutschlandfunk klare und kritische Worte zum gestrigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung gefunden.

Quelle: dradio

„Es ist im Ergebnis langfristig eine Niederlage, weil das Bundesverfassungsgericht einen Richtungswechsel vorgenommen hat, einen ganz entscheidenden Richtungswechsel. Es ist nämlich die Speicherung ohne Anlass, ohne Verdacht zukünftig zulässig, es wird nur der staatliche Zugriff auf die gespeicherten Daten eingeschränkt. Das ist mit dem Verständnis und der Geschichte der Grundrechte nicht vereinbar. Sie sind nämlich Abwehrrechte gegen den Staat. Sie stellen institutionalisiertes Misstrauen dar gegen den Staat, und hier wird das Misstrauen gegen die Bürger institutionalisiert, weil ein Generalverdacht gegen alle Bürger jetzt vorgenommen wird.“

Und die Tagesaktualität gibt ihm Recht in seiner Annahme, dass das Bundesverfassungsgericht eine Tür aufgestoßen habe, die vorher geschlossen war. Dazu müssen sie sich nur den völlig durchgeknallten Wolfgang Bosbach (CDU) anhören, um zu begreifen, dass es nun erst richtig losgehen wird. Bosbach sprach von einem Vakuum, das man nicht über Monate offen lassen dürfe.

„Wenn wir in Deutschland nicht gemäß den Richtlinien und gemäß unserer Verfassung die Daten speichern, ist das eine Einladung an alle Straftäter, die mit Hilfe von Telekommunikationseinrichtungen Straftaten begehen wollen, nach Deutschland zu kommen, weil sie hier sicher sein können, dass die Daten nicht gespeichert werden, bis wir ein neues Gesetz haben.“

Quelle: Presseportal

Der Mann hat einfach einen totalen Vollschuss. Der sollte mal über das Vakuum in seiner eigenen Birne nachdenken. Allein schon die Tatsache, dass Bosbach jemanden als Straftäter bezeichnet, bevor eine Straftat überhaupt stattgefunden hat, zeigt wie behämmert Bosbach ist und welches Verständnis vom Rechtsstaat dieser Herr doch hat. Nicht Straftäter und Terroristen bedrohen den Rechtsstaat, es sind Leute wie Bosbach, die ihn bedrohen.

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Wolfgang Neskovic nun doch in das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) gewählt

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Nun also doch. Wolfgang Neskovic wurde als Vertreter der Fraktion die Linke in das Parlamentarische Kontrollgremium gewählt, das die Arbeit der Geheimdienste überwacht. Er erhielt 320 Ja-Stimmen. Dagegen votierten 226 Abgeordnete mit Nein und 35 enthielten sich. Im ersten Anlauf am 17.12.2009 scheiterte Neskovic noch mit nur 294 Ja-Stimmen als einziger Kandidat. Diese Meldung wird auch so in den Medien relativ unspektakulär wiedergegeben. Was aber mal wieder nicht erwähnt wird, ist die Tatsache, dass es heute im Bundestag ein anderes Abstimmungsverfahren gab. Auf Antrag der Linken wurde nämlich eine namentliche Abstimmung durchgeführt.

Alle Abgeordneten mussten öffentlich bekunden, wie sie abstimmen. Am 17.12.2009 wurde hingegen offen mit Stimmkarten gewählt, ohne stenografisches Protokoll über das Abstimmungsverhalten aller Abgeordneten. Heute mussten also alle Parlamentsmitglieder Farbe bekennen und im Zweifelsfall begründen, warum sie den Kadidaten der Linken nicht wählen. Das Abstimmungsverfahren hat somit dafür gesorgt, dass der Erklärungsdruck auf den Abgeordneten übertragen wurde, so sollte es eigentlich bei Sachfragen immer sein. Und am Ergebnis lässt sich mal wieder erkennen, dass einige MdBs keinen Arsch in der Hose haben und es am 17.12.2009 nur darauf anlegten, der Fraktion der Linken im Bundestag eins reinzuwürgen. Ein toller Parlamentarismus ist das. Es geht es ja nur um das Parlamentarische Kontrollgremium. Da kann man schon mal etwas kindisch sein. :roll:

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Wolfgang Neskovic wird nicht ins Parlamentarische Kontrollgremium gewählt

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Der frühere Bundesrichter und gegenwärtig Abgeordneter der Linken im Deutschen Bundestag Wolfgang Neskovic ist bei der Wahl in das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) gescheitert. Damit wurde durch eine Mehrheit im Bundestag die Wahl eines Mitglieds aus den Reihen der Linken verhindert. Neskovic saß bereits in der letzten Legislaturperiode im PKG. Warum das nun nicht mehr der Fall sein soll, obwohl es zur parlamentarischen Gepflogenheit gehört(e), den Personalvorschlägen der einzelnen Fraktionen zu folgen, bleibt zunächst im Dunkeln.

Ich vermute mal, dass eine Mehrheit im Deutschen Bundestag der Meinung ist, dass Neskovic zu gefährlich ist. Er hat ja zu Beginn des Monats klar gegen die Umwandlung des Verteidigungs- in einen Untersuchungsausschuss votiert und gesagt, dass eine öffentliche Tagung des Gremiums gegen die Verfassung verstoße und somit auch nicht einklagbar wäre.

„Wir könnten also eine öffentliche Verhandlung nicht einmal gerichtlich durchsetzen, sondern würden uns im Grunde an einer verfassungswidrigen Aktion beteiligen“

Quelle: Süddeutsche

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"Wer sich Verbrechen leisten kann"

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Lesen sie in der „taz“ unbedingt den Artikel von Wolfgang Neskovic „Wer sich Verbrechen leisten kann“. Darin beschreibt der stellv. Vorsitzende der Linksfraktion im Deutschen Bundestag und ehemalige Richter am Bundesgerichtshof eindrucksvoll den direkten wie fatalen Zusammenhang zwischen einem Gesetzgeber, der das Sparen in allen Bereichen zur alles bestimmenden Handlungsmaxime erklärt hat und der kriminellen Energie gut betuchter Leute wie Klaus Zumwinkel, die genau wissen, dass die Komplexität des eigenen Verbrechens eine unter Sparzang stehende Justiz überfordert. Im Ergebnis kommt es zum Deal zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Der Angeklagte hilft bei der Aufklärung seines Verbrechens und erhält dafür ein mildes Urteil. Diese Absprachen will die Regierung nun offiziell legalisieren.

Im Entwurf der Koalition heißt es, die angestrebten Neuregelungen seien alternativlos. Das stimmt nicht. Die Justiz dealt, weil ihr die Mittel fehlen, komplexe Vermögensdelikte selbst aufzuklären. In der Verantwortung der Politik liegt es also, diese Mittel bereitzustellen. Das ist die Alternative.[…]
Die gesetzliche Normierung des Deals kann der Anfang einer Entwicklung sein, an deren Ende die Straftat eine Ware ist, die man sich entweder leisten kann oder nicht.

Sein Bild vom Schwarzen Loch, welches die Bundesregierung mit derartiger Gesetzgebung selbst erschafft und das gefräßig die Gesellschaft und ihre Institutionen zerstört, ist einfach genial. :idea:

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