Kurz notiert: Gegen die Wand

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  • Der Tatvorwurf Rebellion ist von vornherein unzulässig, hatte das Oberlandesgericht in Schleswig im Fall Puigdemont entschieden. Eine schallende Ohrfeige für die Generalstaatsanwaltschaft, die das deutsche Strafrecht offenbar nicht kennt. Das hindert dieselbe Behörde aber nicht daran, noch einmal vor dieselbe Wand zu laufen.
  • Nun gebe es angeblich neue Hinweise auf Gewalttätigkeiten gegen Polizisten, natürlich wieder aus spanischer Quelle.
  • Die Generalstaatsanwaltschaft hält damit den Tatvorwurf der Rebellion immer noch für gegeben.

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Richter erteilen schallende Ohrfeige

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Conmongt / Pixabay

Wenn ein Gericht zu der Überzeugung gelangt, dass ein Tatvorwurf „von vornherein unzulässig“ ist, dann ist das eine schallende Ohrfeige für die Anklägerin. Die klare Rechtsauffassung fällt auf die Generalstaatsanwaltschaft in Schleswig-Holstein zurück, die nach angeblich „intensiver Prüfung“ zu dem Ergebnis gelangte, dass der Vorwurf der „Rebellion“ auch nach deutschem Strafrecht zulässig sei.

Eine absurde Annahme, die sich eine Justizbehörde und die sie überwachenden Fach- und Dienstaufsichten in den zuständigen Ministerien eigentlich nicht leisten dürften.

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Arbeitsfaulheit oder Ahnungslosigkeit im Amt

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Kinder verlasst die Schulen und lasst das Lernen sein. Das Wissen wird ja nicht mehr gebraucht, wenn sich die halbe Republik über den Ausdruck „gut gestylter Nato-Strichjunge“ mehr beklagt, als über die unfassbaren Äußerungen eines Regierungsmitglieds, das früher mal Justizminister war und heute Außenminister ist.

Ja klar, der „Strichjunge“ ist eine Entgleisung, die per Erklärung ausgesprochene Aussetzung des Rechtsstaatsprinzips hingegen nicht. Na klar muss der Politiker, der den Minister beleidigte, sofort aus der Partei ausgeschlossen werden, der Minister, der offensichtlich noch nie wusste, was er in seinen Jobs zu tun hat, darf hingegen bleiben. Ein absurder Vorgang.

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Weil es im Koalitionsvertrag steht

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Die Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Grundrechte. Eine entsprechende Richtlinie der EU, die seit Jahren gilt und auch in Deutschland immer wieder Gegenstand kontroverser Diskussionen war und ist, hat der EuGH heute gekippt. Während Datenschützer aufatmen, arbeiten die Regierungsparteien an einer neuen PR-Strategie. Die hatten sich nämlich in ihrem Koalitionsvertrag mit Ansage auf den Verstoß gegen die Grundrechte geeinigt.

Wie war das Geschrei groß, als im Januar der neue Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) ankündigte, die Richtlinie vorerst nicht umsetzen zu wollen, bis das Verfahren vor dem EuGH beendet worden ist. Besonders die CSU äußerte Kritik. Deren Innenpolitiker Hans-Peter Uhl bestand auf der Einhaltung des Koalitionsvertrages. Schließlich stünde in dem Papier nichts von einem EuGH Urteil, das erst abgewartet werden müsse.

Die Wahrung von Grundrechten ist aus seiner Sicht offenbar nicht so wichtig wie die Wahrung eines Koalitionsvertrages. Das maßgebende Gremium ist folglich auch nicht das Verfassungsgericht, sondern der Koalitionsausschuss. Dabei stellten im Januar und auch lange davor Rechtsexperten bereits klar, dass die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gegen Grundrechte verstößt. Nun ist das auch offiziell mit höchstrichterlichem Siegel bestätigt.

Die Mitglieder der Regierungsfraktionen werden in dem Luxemburger Urteil dennoch eine Bestätigung ihrer Haltung finden. Während die SPD einen Triumph verbuchen kann, schließlich hatte Maas die Umsetzung der Richtlinie öffentlichkeitswirksam verhindert, versucht sich die Union mit Innenminister de Maizière an der Spitze in einer Trotzreaktion. Der EuGH hätte es auch andersrum machen können, also die Richtlinie in Kraft lassen und Vorgaben für nötige Änderungen machen können, sagte der Innenminister sichtlich überrascht.

Vom Bundesverfassungsgericht aus Deutschland ist er ja so eine larifari Rechtsprechung gewohnt, die dem verfassungsbrechenden Gesetzgeber in beständiger Regelmäßigkeit die Möglichkeit verschafft, dennoch sein Gesicht zu wahren. Das Prinzip der Vorratsdatenspeicherung hat der EuGH auch nicht gänzlich verworfen, wie es heißt. An diesen Strohhalm werden sich daher die Hardliner klammern und all ihre Energie darauf verschwenden, ein noch nutzloseres Werkzeug als bisher angedacht zu schaffen, nur um nicht als Verlierer dastehen zu müssen.

Warum? Weil es so im Koalitionsvertrag steht. Und der ist nicht dafür da, die Rechte der Bürger zu schützen, sondern die Interessen der profilneurotischen Parteien.


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Neues vom “dümmsten Gericht”

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Die “wichtigen” überregionalen Medien gehen bei der Platzvergabe im NSU-Mordprozess leider leer aus. Frankfurter Allgemeine, Die Welt, Die Zeit, Frankfurter Rundschau, taz und auch die Süddeutsche hat es getroffen. Dafür dürfen Bild (freut sich schon über den gewonnenen “Verlosungskrimi”), Brigitte und RTL2 ausführlich berichten. Ausgerechnet RTL2, die eine vermeintliche Nachrichtensendung nur deshalb im Programm haben, um die Sendelizenz nicht zu verlieren. Das ganze Verfahren ist an Peinlichkeit kaum noch zu überbieten. Natürlich haben sich bei der Verlosung mehr Medien angemeldet, als bei der ersten Akkreditierungsrunde. Der Ausgang des Losverfahrens war also vorhersehbar wie auch die Tatsache, dass einige Medien das Ergebnis nun anfechten werden.

Und das alles nur, weil das Gericht offenbar beleidigt von der Karlsruher Entscheidung ein noch korrekteres Vergabeverfahren vollziehen wollte. Was wäre aber gewesen, wenn das Gericht den zahlreichen Vorschlägen und Angeboten zur raschen Lösung der unbefriedigenden Situation gefolgt wäre? Warum hat man den Tausch von Plätzen nicht zugelassen oder gar einen größeren Gerichtssaal gewählt? Selbst der Vorschlag von Oliver Welke in der heute-show vom 19. April, einfach ein paar Klappstühle im Gerichtssaal aufzustellen, hatte seinen Charme. Nein, Vorschriften müssen eingehalten werden, egal wie lächerlich man sich auch macht. Bei Problemen wird einfach die ahnungslose Pressesprecherin in den Ring geschickt.

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Aufgemerkt! Pelzig unterhält sich mit dem Würzburger Wirtschaftsermittler Uwe Dolata

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Heute Abend um 22:30 Uhr können sie im Bayerischen Fernsehen die Wiederholung der letzten Aufgemerkt!-Sendung vom 8. April sehen. Darin unterhielt sich Frank-Markus Barwasser alias Erwin Pelzig mit dem Würzburger Wirtschaftsermittler Uwe Dolata über Korruption und Wirtschaftskriminalität in Deutschland. Ein sehr aufschlussreiches Interview, das jeder gesehen haben sollte. In Sachen Korruption sei Deutschland Weltspitze, so Dolata. Die Strukturen im Gesundheitswesen zum Beispiel seien mafiös. Deutschland sei diesbezüglich eine Lobbykratie, in der organisierte Kriminalität zum Alltag gehöre. Bundesgesundheitsminister Rösler werde demnach auch als Bettvorleger der Pharmalobby enden…


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Die FDP wehrt sich gegen Millionenstrafe

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Die Liberalen wollen gegen die Entscheidung des Bundestagspräsidiums Klage einreichen, weil sie der Auffassung sind, dass ihre eigene Aufklärungsarbeit zum Spendenskandal in NRW offenbar keine Würdigung fand. Der nordrhein-westfälische FDP-Vorsitzende Andreas Pinkwart sagte…

„Man muss sehen, dass die FDP trotz der eigenen Aufklärungsarbeit genauso behandelt wird, als hätte sie darauf verzichtet“

Ach Gottchen. Welchen Deal hätte man denn gern? Vielleicht so einen, wie beim verurteilten Steuerhinterzieher Klaus Zumwinkel. Der hat ja auch an der Aufklärung seiner eigenen Verbrechen mitgewirkt und zum Dank dafür, eine mildere Strafe erhalten. Das ist Deutschland. Weil die Justiz nicht über die Mittel verfügt, komplizierte Sachverhalte aufzuklären, dealt man sich durchs Strafrecht.

Das hatte im Fall Zumwinkel für helle Aufregung gesorgt. Aber ansatatt den Justizbereich besser auszustatten, will man nun Deals zwischen Staatsanwaltschaft und Beklagten generell zulassen. Also auch der „einfache Bankräuber“ soll dealen dürfen können, um ein besseres Urteil für sich herauszuholen. Da freut sich die Politik über ein scheinbar gelöstes Problem und glaubt wirklich, Gerechtigkeit geschaffen zu haben. Dabei wird ein Staatsanwalt nie auf die Idee kommen, mit einem Bankräuber zu dealen. Denn solche Fälle sind in der Regel klar aufzuklären. Systematische Steuerhinterziehung hingegen nicht. Hinter Leuten wie Zumwinkel sitzen meist kluge Anwälte und Berater, die wissen wie man bescheißt und ungeschoren davon kommt.

Was hat das nun mit der FDP zu tun. Viel, denn die Liberalen wollen anscheinend schon jetzt von der neuen Rechtsperspektive profitieren. Egal gegen welches Gesetz sie auch verstoßen haben mögen, Pinkwart begründet die Klage mit der eigenen Mithilfe, die zur Aufklärung des Spendenskandals und des groben Bruchs des Parteiengesetzes geführt hat. Das muss doch ein milderes Urteil zur Folge haben, so die einfache Logik. Dabei sollte sich Pinkwart für das schämen, was sein abgestürzter Kollege Möllemann abgezogen hat und lieber seine vorlaute Schnauze halten und die Kohle überweisen.

Unsere Medien schweigen zu diesem Vorgang mal wieder. Nur eine kleine Meldung (sieben Zeilen) in der Neuen Presse Hannover heute, die man im gleichen Wortlaut überall im Internet wiederfindet. Ansonsten kein Kommentar zu der absurden Forderung von Pinkwart. Dafür ein außergwöhnlich langer Kommentar auf Seite 1 über Michael Jacksons Abschiedsshow. Bei dem Geschreibsel könnte man glatt glauben, der „King of Pop“ sei gestern noch mal gestorben. Es ist wie Volker Pispers vor einer Woche treffend sagte. „Wenn man die Zeitung aufschlägt, möchte man zurück schlagen…“

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Deutlicher Personalabbau gefordert

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Gestern gab es in der Neuen Presse Hannover einen Bericht über die Forderungen des Landesrechnungshofes Niedersachsen. Die Formel lautet natürlich: Personalabbau! Achten sie dabei mal auf die Begründung der Prüfer:

Das Ziel der Landesregierung, die Personalkosten dauerhaft zu senken, „ist gescheitert“, sagte Rechnungshof-Präsident Richard Höptner gestern. Der 2003 mit der Abschaffung der Bezirksregierungen beschlossene Abbau von 6743 Stellen sei durch 6747 Neueinstellungen für Schulen, Polizei und Justiz aufgezehrt worden. Der Rechnungshof fordert einen erneuten Personalabbau.

Wahrscheinlich beruhigt man die Prüfer damit, dass man die Stellen, die sicherlich total unnütz in den Bereichen Bildung, Polizei und Justiz geschaffen wurden, gleich wieder streicht. Wer braucht schon Beschäftigte im öffentlichen Dienst, wenn die Steuern wegbrechen? Was wir benötigen, ist ein strikter Sparkurs, so die Prüfer. Dass Frau Heister-Neumann alle mathematischen Tricks aufwenden muss, um aus Teilzeitstunden Vollzeitstellen zu rechnen, die sie in ihre Bilanz schreiben kann, um der Öffentlichkeit eine Sicherung der Unterrichtsversorgung vorzugaukeln, spielt bei den Kostendenkern keine Rolle.

Und was war gestern im Hannover-Rathaus los. Zoff. 3500 Mitarbeiter haben Angst um ihren Job. Oberbürgermeister Stephan Weil wurde ausgepfiffen, weil die Stadtverwaltung zwei geheime Ordner mit Sparvorschlägen zusammengetragen hat, bei denen es um Einsparungen in Höhe von 40 bis 50 Millionen Euro gehen soll. Nur gut, dass die Region nach jahrelangem Streit endlich das Sozialticket beschlossen hat. Das werden demnächst einige mehr brauchen…

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Nachtrag zu von der Leyens Internetsperren

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Im Fall der vorgesehenen Internetsperren zeichnet sich die eigentliche Absicht der Bundesregierung zunehmend deutlicher ab. Es geht schlicht um Überwachung. Und zwar wird erwogen, die Stoppschild-Zugriffe festzuhalten und die entsprechenden Nutzer-IP-Adressen den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung zu stellen. Das bestätigt ein Sprecher des Bundesjustizministeriums gegenüber heise online.

Pikant dabei ist, dass Familienministerin von der Leyen noch immer behauptet, dass keine Auswertung von Daten stattfinden werde. Der Sprecher des Justizministeriums sagt nun dies…

Laut Gesetzentwurf ist es Staudigl zufolge den Strafverfolgungsbehörden nicht immer möglich, „retrospektiv auf gespeicherte Daten zugreifen, sodass nur eine sogenannte Echtzeitüberwachung in Betracht kommt“. Die funktioniere dann „ähnlich wie bei einer inhaltlichen Telekommunikationsüberwachung. Die auf den Stopp-Server zulaufenden Anfragen, also zum Beispiel die IP-Adresse des Nutzers, werden als Kopie live an eine Überwachungsanlage der Strafverfolgungsbehörde ausgeleitet und dort verarbeitet“. Eine solche Maßnahme könne aber nur durch richterlichen Beschluss angeordnet werden, betonte er.

Zur Klarstellung: Jeder, der also eine Seite aufruft, die zu dem Stoppschild führt, ob nun beabsichtigt oder nicht, muss mit Strafverfolgung rechnen. Ein Anfangsverdacht sei mit dem Ansurfen bereits gegeben. Und ob nun eine strafbare Handlung vorliegt, müssten dann Ermittlungen abklären, zu denen auch Hausdurchsuchungen zählen können.

Ursula von der Leyen stellt sich derweil dumm und sorgt mit ihren PR-Aussagen für Verwirrung.

„Der zufällige Versuch, da machen Sie sich nicht strafbar. Sonst müsste jeder, der eine Spam-Mail bekommt oder etwas Falsches eingibt, sich sofort strafbar machen.“
[…]
„Es gibt eine DNS-Sperre, da wird nichts gespeichert.“
[…]
„Das Gesetz, das jetzt im Bundestag ist, lässt grundsätzlich offen, dass, wenn kompliziertere Sperrtechniken verwendet werden, und die obersten Strafbehörden, zum Beispiel die Staatsanwaltschaft, das brauchen, grundsätzlich Spuren verfolgt werden könnten.“

Hier können sie sehr schön sehen, wie die PR-Masche funktioniert. Erst dumm stellen und Beruhigungspillen verteilen. Und dann so tun, als sei es doch normal, dass sich aus dem Beschlossenen bestimmte Konsequenzen ergeben.

Da es bei der Gesetzesinitiative nie darum ging, gegen Kinderpornographie im Netz vorzugehen, sondern nur darum, ein neues Überwachungsinstrumentarium einzuführen, ist es ebenfalls nur konsequent, an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass sie sich diesen Stasi-Methoden nicht einfach so ausliefern müssen. Sie müssen nicht den künftig manipulierten DNS-Server ihres Anbieters nutzen. Wählen sie in ihren Einstellungen einfach ein unabhängiges Internet-Telefonbuch aus, das ihre Seitenanfragen bearbeitet, ohne dass Strafverfolgungsbehörden in Echtzeit mit protokollieren.

Der Chaos Computer Club hat eigens dafür eine Seite eingerichtet, auf der beschrieben steht, wie sie die simple Änderung in ihren Einstellungen vornehmen können.
Quelle: CCC

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"Wer sich Verbrechen leisten kann"

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Lesen sie in der „taz“ unbedingt den Artikel von Wolfgang Neskovic „Wer sich Verbrechen leisten kann“. Darin beschreibt der stellv. Vorsitzende der Linksfraktion im Deutschen Bundestag und ehemalige Richter am Bundesgerichtshof eindrucksvoll den direkten wie fatalen Zusammenhang zwischen einem Gesetzgeber, der das Sparen in allen Bereichen zur alles bestimmenden Handlungsmaxime erklärt hat und der kriminellen Energie gut betuchter Leute wie Klaus Zumwinkel, die genau wissen, dass die Komplexität des eigenen Verbrechens eine unter Sparzang stehende Justiz überfordert. Im Ergebnis kommt es zum Deal zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Der Angeklagte hilft bei der Aufklärung seines Verbrechens und erhält dafür ein mildes Urteil. Diese Absprachen will die Regierung nun offiziell legalisieren.

Im Entwurf der Koalition heißt es, die angestrebten Neuregelungen seien alternativlos. Das stimmt nicht. Die Justiz dealt, weil ihr die Mittel fehlen, komplexe Vermögensdelikte selbst aufzuklären. In der Verantwortung der Politik liegt es also, diese Mittel bereitzustellen. Das ist die Alternative.[…]
Die gesetzliche Normierung des Deals kann der Anfang einer Entwicklung sein, an deren Ende die Straftat eine Ware ist, die man sich entweder leisten kann oder nicht.

Sein Bild vom Schwarzen Loch, welches die Bundesregierung mit derartiger Gesetzgebung selbst erschafft und das gefräßig die Gesellschaft und ihre Institutionen zerstört, ist einfach genial. :idea:

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