Hartz IV: Merkel greift ein

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Nun hat sich auch die Kanzlerin in den Streit um Hartz-IV eingeschaltet und angekündigt, sich dem gemeinschaftlichen Kacken hinter verschlossen Türen des Vermittlungsausschusses anzuschließen. Auf dieser Unisex-Toilette der selbsternannten Zukunfts-Gestalter hocken Politik-Gestalten beider Geschlechter und der fünf Yes-we-Hartz!-Parteien schon seit der Weihnachtszeit, um darüber zu beraten, wie übelriechend der Furz von Frau von der Leyen, genannt Hartz-IV-Reform, denn nun werden soll. Das Problem an Fürzen ist aber, dass sie so schwer zu greifen sind. Vielleicht will deshalb die Kanzlerin dazustoßen, weil sie als gelernte Naturwissenschaftlerin genau weiß, wie man stinkende Gase in eine gemeinsame Lösung verwandelt.

Das hat den Vorteil, dass sie das Endergebnis als Betroffener Sozialleistungsempfänger zwar nicht mehr riechen müssen, aber dennoch saufen sollen, sofern sie an einem Überleben interessiert sind. Ich darf noch einmal an den wahrscheinlich schon vergessenen Referentenentwurf aus dem Sozialministerium erinnern und die darin aufgestellte völlig bizarre „Alkohol raus und Wasser rein“-Berechnung von scheinbar völlig verblödeten Mathematikern, die man früher auf den Schulhof für so einen Streberschwachsinn wahrscheinlich ordentlich verprügelt hätte.

“Ausgaben für Nahrung und alkoholfreie Getränke gehören zum unverzichtbaren Grundbedarf und damit zum physischen Existenzminimum. Deshalb werden die von den Referenzhaushalten hierfür durchschnittlich getätigten monatlichen Verbrauchsausgaben – wie bereits in der entsprechenden Sonderauswertung 2003 – in voller Höhe (100,0%) als regelbedarfsrelevant berücksichtigt. Insgesamt ergeben sich für das Jahr 2008 in Abteilung 01 regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben in Höhe von 128,46 Euro, einschließlich des eingerechneten Betrags für die Substitution der durch den Konsum von alkoholischen Getränken konsumierten Flüssigkeitsmenge durch alkoholfreie Getränke. In der Sonderauswertung EVS 2003 waren in Abteilung 02 alkoholische Getränke zu 100 % regelsatzrelevant. Alkohol stellt allerdings ein gesundheitsgefährdendes Genussgift dar und gehört als legale Droge nicht zu dem das Existenzminimum abdeckenden Grundbedarf. Daher wird Alkoholkonsum nicht mehr als regelbedarfsrelevant berücksichtigt. Wird auf Alkohol verzichtet, muss die damit verbundene Flüssigkeitsmenge allerdings zumindest zum Teil durch alkoholfreie Getränke ersetzt werden. Daher wird statt der Ausgaben für Alkohol in Abteilung 01 ein zusätzlicher Betrag für alkoholfreie Getränke anerkannt.

Dieser Betrag berechnet sich folgendermaßen:

Nach der Sonderauswertung wurden für Einpersonenhaushalte der Referenzgruppe im Jahr 2008 durchschnittliche Verbrauchsausgaben von 8,11 € für alkoholische Getränke ermittelt. Davon entfielen – nach dem Wägungsschema des allgemeinen Preisindex – rechnerisch 11,35 % für Spirituosen, die nach der allgemeinen Lebenserfahrung nicht dem Zweck der Flüssigkeitsaufnahme dienen. Es verbleiben dann von den 8,11 € noch 7,19 € für alkoholische Getränke, die durch alkoholfreie Getränke zu substituieren sind.

Es gibt für die Umrechnungen des Preises alkoholischer in alkoholfreie Flüssigkeitsmengen keine Vorgaben, so dass hier eine Plausibilitätsrechnung erforderlich ist. Für 7,19 € lassen sich etwa 12 Liter preiswertes Bier kaufen. Im Durchschnitt sind Bier oder gar Wein deutlich teurer, so dass sich ein deutlich niedrigeres Volumen an zu substituierender Flüssigkeit ergeben würde. Ausgehend von 12 Litern Flüssigkeitsbedarf ergibt sich das maximal durch alkoholfreie Getränke zu substituierende Flüssigkeitsvolumen. Da die Flüssigkeitsmenge mit einem preisgünstigen Getränk berechnet wurde, ist es angemessen, auch die alkoholfreien Getränke mit dem niedrigpreisigem Mineralwasser anzusetzen. Für die anzusetzenden 12 Liter Mineralwasser wurde ein Betrag von 2,99 € eingesetzt, für den Supermärkte flächendeckend eine entsprechende Menge Mineralwasser anbieten. Legt man die Preise der preisgünstigen Discounter für 1,5 Liter Mineralwasserflaschen zugrunde, ergibt sich für 12 Liter Mineralwasser sogar nur ein Preis von 1,52 €. Bei den als regelbedarfsrelevant berücksichtigten 2,99 € ist also bei preisbewusstem Einkauf durchaus Spielraum für Saft oder andere alkoholfreie Getränke. Diese 2,99 Euro werden bei Abteilung 01 zusätzlich berücksichtigt.”

Quelle: BMAS oder hier im Blog

Sie müssen sich jetzt einmal vorstellen, wie lange schon über eine Erhöhung der Regelsätze gestritten wird. Also das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde vor ziemlich genau einem Jahr gefällt. Immerhin seit dem Spätherbst wissen wir schon, was bei der Neuberechnung herausgekommen ist und seit Weihnachten ist der Gesetzgebungsprozess vorerst gestoppt, weil die Opposition ein wenig Demokratie spielen will.

Sie können mich ja für verrückt halten, aber im Prinzip hätte sich doch keiner darüber beschweren dürfen, wenn man die Regierung wegen Verschleppung eines verfassungswidrigen Zustands aus dem Amt gejagt hätte. Das ist natürlich nicht passiert, weil der Verfassungsschutz mit der Beobachtung der Linkspartei bereits ausgelastet ist.

Eine Entscheidung über das Existenzminimum ist politisch verdammt schwer. Das müssen sie einfach verstehen. Bei etwa 6,5 Millionen Beziehern von Hartz IV oder Sozialgeld muss genau gerechnet werden. Wenn alle gleichermaßen in den Genuß einer Erhöhung von fünf Euro kämen, würde dass den Steuerzahler fast 400 Mio. Euro kosten. Und wenn sich die SPD mit ihren elf Euro durchsetzen könnte, würde das die Staatskasse im schlimmsten Fall um die 860 Mio. Euro kosten. Das sind natürlich Größenordnungen, bei denen die Parlamentarier ganz genau hinschauen und prüfen wollen.

Schließlich ist „Hartz-IV“ keine bad bank, wie die HRE, der man relativ rasch mit hohen Milliardenbeträgen aushilft, sobald ein verstörter Bankenchef aus München öffentlich darüber klagt, dass sein Goldesel unter der Last des vielschichtigen Toilettenpapiers mit einstigem Toprating zusammengebrochen ist. Da wird nicht groß beraten oder getagt, sondern einfach demokratisch und überparteilich abgenickt.

Karikatur: Klaus Stuttmann
Quelle: Klaus Stuttmann

Mein Tipp: Das Thema Hartz-IV taugt bestimmt noch für den Wahlkampf. Ich könnte mir vorstellen, dass alle beteiligten Hartz-Parteien ein Interesse daran haben, das Thema so lange wie möglich für ihre Zwecke ausschlachten zu können.

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Sollte Peter Müller Verfassungsrichter werden?

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Natürlich nicht! Aber nur, weil er CDU-Politiker ist, reicht ja nicht als Begründung. Ganz toll fand ich die Begründung, die ich via NachDenkSeiten auf law blog gefunden habe:

Der Job am Bundesverfassungsgericht ist sicher so was wie ein juristischer Olymp. Schon von der Natur der Sache her sollten, ja müssen dort erstklassige Juristen sitzen. Gehört Peter Müller dazu? Die Zeit hat nach die Spuren von Müllers juristischer Karriere gesucht und ist auf nichts gestoßen, was man spektakulär nennen könnte.

Im Prinzip ist Müller gelernter Politiker. Das reicht offensichtlich als Qualifikation. Ich bin begeistert über die Durchlässigkeit unserer Leistungsgesellschaft. Fehlt nur noch, dass der gelernte Jurist ohne nennenswerte praktische Erfahrung Westerwelle nach dem Untergang der FDP zum Generalbundesanwalt ernannt wird.

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Weihnachtsbotschaften

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Wie hätte wohl eine Bundespräsidentin Ursula von der Leyen ihre Weihnachtsansprache gestaltet? Sie hätte in jedem Fall auch gestanden, wie vor gut zwei Monaten, als sie ihre ganz speziellen Arbeitslosenzahlen noch vor allen anderen verkündete und meinte, dass es sich hierbei um einen großen Erfolg der Regierung Merkel handeln würde. Oder können sie sich noch an die Zeit erinnern, als von der Leyen Bundesfamilienministerin war und sich zur Schirmherrin der Tafeln kühren ließ? Damals sprach sie ebenfalls stehend genau denselben Mist in die Mikrofone wie der aktuelle Bundespräsidentenversuch Wulff, der meinte, dass es Menschen bräuchte, denen Menschlichkeit wichtig sei.

von der Leyen (2006)

„Für mich ist einer der Schlüsselbegriffe für die Zukunft unseres Landes die Verantwortung – das heißt auch Verantwortung für die Menschen, die Hilfe benötigen. Eine Zivilgesellschaft muss in der Lage sein, gemeinschaftliche Fürsorge aktiv wahrzunehmen. Dafür ist die Tafel-Bewegung ein Musterbeispiel. Eine einfache und gute Idee wird zielstrebig und konsequent umgesetzt. Diese Erfolgsgeschichte zeigt, dass unsere Zivilgesellschaft funktioniert. Wir sehen, wie viele Menschen bereit sind, sich für Andere einzusetzen und uneigennützig zu helfen.“

Quelle: Bundesfamilienministerium (BMFSFJ)

Wulff (Weihnachten 2010)

„Der Staat kann im Rahmen seiner Möglichkeiten Menschen in Not finanziell unterstützen. Aber jemandem Mut zusprechen, jemandem auf die Schulter klopfen, jemandem die Hand reichen: Dafür braucht es Menschen, für die Menschlichkeit wichtig ist.“

Quelle: Bundespräsidialamt

Dumm nur, dass weder der stehende Wulff noch die stehende Frau von der Leyen mit ihren Einschätzungen auf dem Boden unseres Grundgesetzes stehen. Denn wie das Bundesverfassungsgericht zu Beginn dieses Jahres unmissverständlich feststellte, dürfe sich der Staat nicht einfach aus seiner Verantwortung stehlen und darauf verweisen, dass es schließlich so etwas wie ein zivilgesellschaftliches oder ehrenamtliches Engagement gäbe, welches den Bedürftigen helfen würde.

„Ein Hilfebedürftiger darf nicht auf freiwillige Leistungen des Staates oder Dritter verwiesen werden, deren Erbringung nicht durch ein subjektives Recht des Hilfebedürftigen gewährleistet ist.“

Quelle: BverfG

Statt an den Zusammenhalt einer Gesellschaft zu appellieren, der sich auf privatwirtschaftliches Engagement stützen soll und gegen das die Bedürftigen dann keine einklagbaren Rechte mehr besitzen, hätte spätestens Herr Wulff den Spruch der Richter zu Hartz IV genauer kennen können, um dann zu fordern, dass der Staat eben nicht nur im Rahmen seiner Möglichkeiten den Bedürftigen helfen könne, sondern verpflichtet sei, Bedürftigen so zu helfen, dass deren Grundrechte nicht verletzt werden.

So hätte sich Herr Wulff statt ehrenamtlichen Helfern Sozialleistungsempfänger, also Opfer einer politisch vorangetriebenen Spaltung der Gesellschaft, einladen sollen, um sich bei diesen Menschen zu entschuldigen, dass sie seit Einführung der Agenda 2010 unter einem verfassungswidrigen Zustand zu leben haben und eine dauerhafte Verletzung ihrer Grundrechte hinnehmen müssen, die auch zum 1. Januar 2011 noch Bestand haben wird, weil die derzeitige Bundesministerin für Arbeit und Soziales und Beinahe-Präsidentin Ursula von der Leyen noch immer nicht verstanden hat, worum es bei dem in der Verfassung verankerten Sozialstaatsgebot eigentlich geht.

Sie wolle mit der SPD im Vermittlungsausschuss nicht um die Höhe des künftigen Regelsatzes „feilschen“, heißt es heute in einer Sonntagszeitung. Mit solchen Botschaften heizt die ehemalige Schirmherrin der Tafeln und erklärte Botschafterin für zivilgesellschaftlichen Zusammenhalt die Spaltung innerhalb der Gesellschaft weiter an. Denn es nimmt nicht nur die Aggression und die Abneigung gegen Sozialleistungsempfänger sprunghaft zu, sondern auch die Bereitschaft der noch Bessergestellten rapide ab, Bedürftigen überhaupt zu helfen. Auch da ist Deutschland unter den großen Volkswirtschaften der Welt inzwischen spitze oder Schlusslicht, je nach dem wie herum man das betrachten will.

Wie gut, dass es da mit dem „ProChrist“ Christian Wulff einen Bundespräsidenten gibt, der wie ein Prediger in der Kirche einfach Realitäten auszublenden vermag und daran glaubt, dass ein Schulterklopfen genügt, um die soziale Schieflage in diesem Land, dessen Existenz er gar vermeidet anzusprechen, zu beseitigen.

„Von Weihnachten geht die Botschaft des Friedens und der Zuversicht aus. Was vor 2000 Jahren auf den Feldern von Bethlehem als Gruß der Engel an die Hirten erklang, das ersehnen wir uns auch heute: Friede auf Erden.“

Und seit 2000 Jahren besteht der elendige und nie aufgeklärte Widerspruch zwischen dem angeblich gerechten und zärtlichen Gott und dem Schrecken ewiger Qualen. Von wegen Friede auf Erden. Ein Bundespräsident, der nach Aufklärung, Revolutionen und Säkularisierung den fragmentarischen Rest einer christlichen Religion widerbeleben will und so tut, als könne Gott eine Antwort geben, während aktuell die schwarz-gelbe Koalition als weltliche Verbrecherbande Gesetze gegen jedes Menschenrecht mit dem Segen des Staatsoberhaupts erlassen darf, der hat einfach nicht mehr alle Tassen im Schrank.

„Wie kann Gott, der doch später das Menschengeschlecht durch den Tod seines einzigen Sohnes erlöst, oder der vielmehr, selbst zum Menschen geworden, für die Menschen stirbt, wie kann er, sag‘ ich, eben jenes Menschengeschlecht, für das er gestorben, fast ohne Ausnahme dem Schrecken ewiger Qualen preisgeben?

Es macht Gott entweder zur Bosheit selbst, und zwar zur unendlichen Bosheit, die denkende Wesen geschaffen, um sie ewig unglücklich zu machen, oder zur Ohnmacht und Blödsinnigkeit selbst, die das Unglück ihrer Geschöpfe weder vorher zu sehen, noch zu verhüten vermocht.“ (Voltaire: Ueber das Gute und das Böse in der physischen und in der moralischen Welt.)

Ja, man könnte auch sagen, der Mann am Kreuze hat sichs bequem gemacht. Das ließ jedenfalls Georg Büchner seinen Danton aussprechen, damit er dann fragen konnte, „Was ist das, was in uns lügt, hurt, stiehlt und mordet?“ Wulff und von der Leyens christlicher Gott hat darauf nämlich keine Antwort. Das muss er auch nicht, weil er nur als Blendwerk dient, um die frevelhaften Taten einer Regierung, die im Sinne des Volkes zu handeln vorgibt, zu verdecken.

In diesen Tagen sollte man nicht auf die Grüße der Engel warten, sondern ergründen, ob es eigentlich noch einen Unterschied gibt, zwischen dem einstigen klaren System der direkten Beherrschung und der Demokratie, deren gewählte Vertreter die einst gegen Kirche und Adel erkämpften Menschen- und Grundrechte wieder mit Füßen treten, weil sie glauben, dass Banken systemrelevanter sind als der in der Verfassung stehende Souverän.

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Kurz zur Ablehnung der Hartz-IV Novelle im Bundesrat

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Nach der Schlappe für die zuständige Bundesministerin Ursula von der Leyen im Bundesrat erwarte diese nun wiederum, dass sich alle Beteiligten im Vermittlungsausschuss um eine Lösung bemühen. Keiner dürfe sich in den Weihnachtsurlaub verabschieden. Dann fügte sie noch an, dass sie persönlich Tag und Nacht für Verhandlungen zur Verfügung stehe. Nur der Weihnachtstag sei ihr heilig, so die Ministerin.

Vielleicht könnte die Ministerin ja gleich beim heiligen Weihnachtsfest anfangen. Das kommt nämlich überhaupt nicht im Regelsatz der Bedürftigen vor. Auf der anderen Seite gehört Frau von der Leyen nun keineswegs zu jenen unteren 15 Prozent der Bevölkerung, die sie im Zirkelschlussverfahren als Grundlage für ihre absurden Bedarfsberechnungen herangezogen hat.

Immer wieder wird von Journalisten die Frage an die Hartz-IV-Kritiker gestellt, wie hoch denn der Regelsatz sein müsse, 400, 420, 500 oder noch mehr Euro. Dabei haben diese Fragen immer so einen vorführenden Charakter. Als ginge es um das Spiel „Der Preis ist heiß“ und wehe einer legt sich auf eine höhere Zahl fest, dann hört man Harry Wijnvoord aus dem Off eingespielt sagen, leider überboten.

Dabei ist die Antwort immer eine Gegenfrage. Und zwar die, nach den eigenen monatlichen Kosten für Nahrung, Kleidung, Wohnen, Pflege, Mobilität, Freizeit und Bildung. Wahrscheinlich wird man das aber gar nicht so genau wissen oder für nicht vergleichbar halten, weil das eigene Leben so schwierig in Posten und Ausgabekategorien zu unterteilen ist. Das ist verständlich. Nur macht es die Frage nach der Höhe des Existenzminimums gleichwohl überflüssig oder zumindest unseriös, da die Kenntnis eines Bezugsrahmens fehlt.

Wer also die Diskussion über die Höhe von Sozialleistungen als simplen Überbietungswettstreit begreift, der hat nicht verstanden, worum es in Wirklichkeit geht. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts haben es immerhin versucht, verständlich zu formulieren.

„Ein Hilfebedürftiger darf nicht auf freiwillige Leistungen des Staates oder Dritter verwiesen werden, deren Erbringung nicht durch ein subjektives Recht des Hilfebedürftigen gewährleistet ist.“

„Der unmittelbar verfassungsrechtliche Leistungsanspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erstreckt sich nur auf diejenigen Mittel, die zur Aufrechterhaltung eines menschenwürdigen Daseins unbedingt erforderlich sind. Er gewährleistet das gesamte Existenzminimum durch eine einheitliche grundrechtliche Garantie, die sowohl die physische Existenz des Menschen, also Nahrung, Kleidung, Hausrat, Unterkunft, Heizung, Hygiene und Gesundheit, als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und zu einem Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben umfasst, denn der Mensch als Person existiert notwendig in sozialen Bezügen.

Quelle: BverfG

Es geht also nicht um die Höhe des Regelsatzes, sondern um ein Grundrecht, ja eine grundrechtliche Garantie auf das Existenzminimum sowie eines menschenwürdigen Daseins. Die Höhe der Regelätze müssen trotzdem irgendwie festgelegt werden, das ist richtig. Nur so, wie es einem Durchschnittsverdiener schwer fällt, dass eigene Ausgabeverhalten nach bestimmten Kategorien aufzuschlüsseln, so schwer ist es auch ein Existenzminimum auszurechnen, das sich auf das statistisch gemessene Ausgabeverhalten der untern 20 Prozent der Einkommensbezieher stützt.

In diesem Punkt waren die Richter eben nicht konsequent, sondern widersprüchlich, als sie meinten, dass die Verbrauchsstichprobe als Berechnunsmethode verfassungsrechtlich vertretbar sei. Wenn nun aber die unteren 20 Prozent oder wie bei Frau von der Leyen geschehen, nur die unteren 15 Prozent der Einkommensbezieher aufgrund von Einkommensknappheit gar nichts mehr ausgeben für das, was die Verfassungsrichter als unbedingt erforderliche Aufrechterhaltung eines menschenwürdigen Daseins subsumieren wie die Aufwendungen für die Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben oder einfach nur für Lebensmittel, dann ist das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum kaum mehr als ein schöner Hinweis darauf, dass es mal einen Sozialstaat mit Grundrechten gegeben hat.

Im Grunde haben die Richter ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt, aber nicht berrücksichtigt, was sich aus dessen jahrelanger Anwendung in diesem Land entwickelt hat. Ein gigantischer Niedriglohnsektor, in dem inzwischen 25 Prozent aller Beschäftigten tätig sind. Und genau dieser Personenkreis, der im Prinzip Opfer eines verfassungswidrigen Gesetzes geworden ist, soll die Daten für eine verfassungskonforme Berechnungsmethode liefern. Das ist absurd. Nachdem das ALG II als Schuss ins Blaue konstruiert wurde, durfte die Marktmacht der Arbeitgeber im Prinzip über die Höhe der Sozialleistungen entscheiden und zwar auf der Grundlage von sinkenden Löhnen und prekärer Beschäftigung.

Die Richter hätten also selber nachrechnen müssen und nicht denen die Aufgabe stellen dürfen, deren erklärtes Ziel es immer war, die Masseneinkommen nach unten zu drücken.

Bundeskanzler a.D. Gerhard Schröder auf dem World Economic Forum in Davos am 28. Januar 2005:

„Wir müssen und wir haben unseren Arbeitsmarkt liberalisiert. Wir haben einen der besten Niedriglohnsektoren aufgebaut, den es in Europa gibt. Ich rate allen, die sich damit beschäftigen, sich mit den Gegebenheiten auseinander zu setzen, und nicht nur mit den Berichten über die Gegebenheiten. Deutschland neigt dazu, sein Licht unter den Scheffel zu stellen, obwohl es das Falscheste ist, was man eigentlich tun kann. Wir haben einen funktionierenden Niedriglohnsektor aufgebaut, und wir haben bei der Unterstützungszahlung Anreize dafür, Arbeit aufzunehmen, sehr stark in den Vordergrund gestellt.“

Quelle: Bundesregierung

Aber genau diese Schwachstelle im Spruch der Verfassungsrichter sowie ihr zugestandenes Recht auf Gestaltungsspielraum nutzt Frau von der Leyen, deren Kindern es sicherlich zu Hause im Anwesen von Opa Albrecht, also einem Mehrpersonenhaushalt, an nichts fehlt, ganz bewusst aus, um bedürftigen Kindern und deren Eltern eiskalt ins Gesicht zu spucken. Da stellt sich eigentlich nur eine Frage, wer wechselt die Windeln von Papa Ernst Albrecht, wenn Röschen Tag und Nacht zum Wohle der Armen verhandelt, die nun vorerst auf scheinbar Existenz sichernde fünf Euro und Bildungsgutscheine verzichten müssen?

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Hartz IV im Bundesrat: Es wird ein schwarzer Freitag

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Kommenden Freitag und damit eine Woche vor Weihnachten stimmt der Bundesrat in seiner letzten Sitzung dieses Jahr über die Hartz-IV-Novelle der kaltherzigen Arbeits- und Sozialmutter der Nation Ursula von der Leyen ab. Und wie es aussieht, wird es wieder ein schwarzer Freitag werden. Denn obwohl die schwarz-gelbe Minderheitsregierung in der Länderkammer keine Mehrheit hat, wird dem Gesetz dennoch mehrheitlich zugestimmt werden.

Die Sozial- und Arbeitsminister der Länder haben sich laut einem Zeitungsbericht mehrheitlich für die Änderung der Hartz-Regelsätze und zur Einführung eines Bildungspakets ausgesprochen. Danach habe der Sozialausschuss im Bundesrat, in dem die Fachminister vertreten sind, für die Reform von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) gestimmt.

Quelle: RP Online

Seltsam ist aber nicht nur die Haltung der Grünen, sondern auch die der Linken, die nun ihrerseits angekündigt hat, eine Hartz-IV Regelung abzunicken, wenn denn ein Regelsatz von 420 Euro beschlossen würde. Was ist denn aus der Parole „Hartz-IV muss weg“ geworden? Oder der einstigen Regelsatzhöhe von 500 Euro? Ist das Gesetz etwa doch nicht so verfassungswidrig wie man es im Bundestag betont hat?

Wenn Gregor Gysi plötzlich einen Regelsatz von mindestens 420 Euro für angemessen hält, wird er sicherlich auch eine genaue Bedarfsrechnung vorlegen können, die dem Anspruch der Verfassungsrichter genügt? Zweifel sind aber angebracht. Denn mit Blick auf die stagnierenden Umfragewerte der Linken wirkt der Vorschlag Gysis doch eher wie ein verzweifelter Schuss ins Blaue. Folgt man hingegen der bisherigen Rhetorik der Linken, darf es doch gar keinen Vorschlag geben, der die Kriterien eines Verhandlungsangebots erfüllt. Entweder man rechnet auf einer seriösen Grundlage und kommt zu einem Ergebnis weit jenseits der 500 Euro Marke (eher 600), das man dann auch von der Regierung mit Vewrweis auf die Unveräußerlichkeit der Grundrechte einfordert oder man missachtet ebenfalls das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, in dem man dem politischen Gegner etwas zum Schachern anbietet.

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Hartz-IV und die Montagsfrage

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Der Kabarettist Wilfried Schmickler befasst sich heute bei seiner wöchentlichen Montagsfrage auf WDR 2 auch mit der absurden Regelsatzdiskussion. Dabei kommt er zu dem Schluss, dass all diejenigen, die in der Umfrage dagegen gestimmt haben, den Regelsatz zu erhöhen, einfach nicht betroffen sein könnten. Wären sie es, hätten sie sich garantiert anders verhalten.

Ganz stimmt das natürlich nicht. Von der Höhe der Sozialleistungen ist im Prinzip jeder betroffen, egal ob er sie nun bezieht oder nicht. Der Witz ist doch gerade der, dass die Höhe des politisch festgesetzten Existenzminimus Auswirkungen auf die Lohnfindung hat. Hartz-IV entfaltet eine Sogwirkung der Löhne nach unten. Mit Hartz-IV macht die Politik eben genau das, was sie vorgibt, bei der Weigerung einen flächendeckenden Mindestlohn einzuführen, verhindern zu wollen. Sie greift in die Tarifautonomie ganz konkret ein. Statt eine Lohnuntergrenze festzusetzen, führen die politischen Hartz-IV-Entscheidungen dazu, diese Grenze immer weiter nach unten zu verschieben, und zwar durch die mit Hartz-IV zunehmende Marktmacht der Arbeitgeber.

Frau von der Leyen war ja so dumm, diesen Zusammenhang in der Sendung Anne Will von gestern noch einmal eindringlich zu betonen. Sie verteidigte ihr Schwachsinnsgesetz gerade damit, dass Transferleistungsbezieher nicht mehr haben dürften, als die ärmsten Lohnempfänger von ihren Arbeitgebern überwiesen bekommen (die Frisörin durfte als Beispiel einmal mehr nicht fehlen). Mit dem Scheinargument des „Lohnabstandsgebots“ brachte sie im Grunde zum Ausdruck, dass die Höhe der Leistungen ganz entscheidend davon abhinge, was am unteren Ende gerade noch so an Löhnen gezahlt würde. Die Marktmacht der Arbeitgeber entscheidet also über die Höhe der Sozialleistungen und zwar nachdem die Politik so arbeitgeberfreundlich war, das ALG II als Schuss ins Blaue zu installieren.

So konnte sich bis zum Urteil des Bundesverfassungsgericht im Februar diesen Jahres ein Niedriglohnsektor ausbreiten, in dem nunmehr 25 Prozent aller Beschäftigten tätig sind und der wiederum als Referenzgröße für die Berechnung von Sozialleistungen herangezogen wird. Wer das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aber ausführlich gelesen hat, dem wird nicht entgangen sein, dass das Gericht gar kein Interesse an einer Würdigung des von der Bundesregierung für richtig erachteten Existenzminimums hatte, sondern lediglich formale Mängel bei der politischen Festsetzung desselben der Regierung zum Vorwurf machte. Zur Höhe der Regelsätze ließen die Richter sehr eindeutig verlauten, dass diese „nicht evident unzureichend“ seien. Meiner Meinung nach haben die Richter dem Gesetzgeber nur aufgetragen, beim durchaus erwünschten Abbau des Sozialstaats nicht so offensichtlich dämlich und verfassungswidrig vorzugehen.

Ob Frau von der Leyen diesen Kritierien des Bundesverfassungsgerichts nun gerecht wird, will ich nicht mehr beurteilen. Ich stelle nur fest, dass die politische Führungselite an geistiger Niveaulosigkeit immer noch eine Schippe drauflegen kann. Und wieder einmal geht dabei Guido Westerwelle stramm voran. Langsam glaube ich, dass dieser Typ ein von den Lobbyisten engagierter Laiendarsteller ist, der uns nach einem noch viel schlechteren Drehbuch Politik vorspielen will. Westerwelle meinte, dass man die Interessen der Steuerzahler nicht vergessen dürfe. Der Chefökonom der Linken im Bundestag Michael Schlecht schreibt dazu auf seiner Internetseite:

Westerwelle bekräftigt, dass die Regierung „die Interessen der Steuerzahler nicht vergessen“ dürfe. Jedoch werden unter dem Titel „Arbeitslosengeld II“ mehr als zehn Milliarden Euro Steuergelder an Unternehmer verteilt, die zu geizig sind die Beschäftigen anständig zu bezahlen. 1,3 Millionen Menschen – die sogenannten Aufstocker – verdienen so wenig, dass sie einen Anspruch auf Hartz IV haben. Diese zehn Milliarden Subventionen sind vermeidbar mit dem gesetzlichen Mindestlohn und viel mehr Vollzeitjobs. Insbesondere die krakenhafte Ausweitung der Minijobs muss beendet werden.

Gäbe es den gesetzlichen Mindestlohn von zehn Euro und Gute Arbeit, so könnte so viel Geld eingespart werden, dass ein Regelsatz von 500 Euro finanzierbar wäre.

Westerwelles Eintreten für „die Steuerzahler“ ist verlogen. Für Hoteliers haben sie mal eben eine Milliarde der Steuerzahler verpulvert. Und: Wo war die FDP wenn es um hunderte Milliarden für die Banker und Finanzocker ging? Wo war Westerwelle bei dem letzten „Rettungsakt“ von 40 Milliarden für die HRE? Vermutlich im Bett, denn die Milliarden wurden mal wieder über Nacht rübergeschoben.

Und bei Brigitte Vallenthin lese ich, dass Frau von der Leyen gar nicht acht Monate lang gerechnet hat, sondern einfach nur Zahlen aus einem Bericht vom Oktober 2008 genommen hat, in dem es heißt, dass für das Jahr 2010 ein Eckregelsatz von 364 Euro pro Erwachsenen angepeilt werden soll.

Beweis-RS-Manipulation-27.09.2010

Sollte das stimmen, wäre das mit krimineller Energie kaum noch zu beschreiben.

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Zur Regelsatzdiskussion

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Seit sieben Jahren kommt in diesem Land mit der ALG-II-Regelung ein verfassungswidriges Gesetz zur Anwendung. Zu diesem Ergebnis kamen die Richter des Bundesverfassungsgerichts im Februar 2010. Bis zum Jahresende sollte der festgestellte Verstoß gegen Artikel 1 Grundgesetz (Menschenwürde) und Artikel 20 GG (Sozialstaatsprinzip) im Rahmen einer an der Wirklichkeit orientierten Neuberechnung der Hartz-IV-Sätze beseitigt werden. Die bisherigen Bemühungen der zuständigen Ministerin Ursula von der Leyen sind kaum erkennbar. Zwar hat sie für das kommende Jahr höhere Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit im Bundeshaushalt angemeldet, über die Neuberechnung der Regelsätze dringt nun aber recht wenig nach außen. Dabei wird es langsam eng.

Doch was passiert eigentlich, wenn die Regierung bis zum Jahresende kein neues Gesetz vorlegt? Wird Frau von der Leyen dann in Gewahrsam genommen oder die Amtszeit der schwarz-gelben Minderheitsregierung für beendet erklärt? Nein. Es passiert natürlich nix. Die Bundesrichter hatten das ja im Februar ganz toll geregelt:

Sollte der Gesetzgeber allerdings seiner Pflicht zur Neuregelung bis zum 31. Dezember 2010 nicht nachgekommen sein, wäre ein pflichtwidrig später erlassenes Gesetz schon zum 1. Januar 2011 in Geltung zu setzen.

Quelle: BverfG

Theoretisch könnte die Bundesregierung den verfassungswidrigen Zustand auch über das Jahresende hinaus andauern lassen, falls man noch keine adäquate Methode gefunden hat, die Regelsätze wirklichkeitskonform herunterzurechnen. Möglicherweise wächst der Niedriglohnsektor auch noch ein wenig, so dass die Bedarfssituation der unteren Einkommensgruppen, die ja zur geforderten transparenten Berechnung herangezogen werden sollen, noch etwas nach unten rutscht.

Möglicherweise führt dann ja ein Gesetz, das rückwirkend zum 1. Januar 2011 wirksam wäre dazu, dass viele Hartz-IV-Bezieher etwas zurückzahlen müssen, weil sie nach dem dann gültigen Stand überzahlt worden sind. Was für eine Vorstellung. Aber bei dem Pannenkabinett ist ja nichts unmöglich.

Nun ist aber doch ein wenig über die Pläne der Ministerin an die Öffentlichkeit gedrungen. So zum Beispiel der Vorschlag, dass sich die künftige Höhe der Regelsätze an der Preis- und Nettolohnentwicklung orientieren solle und nicht mehr an der Entwicklung der Renten. Das ist jetzt natürlich ein Riesenfortschritt. Da hat man einfach das Urteil gelesen (immerhin nach 7 Monaten) und das Verfahren lediglich dem Wortlaut der Richter angepasst.

Die Faktoren aber, die das für die Bildung der Regelleistung maßgebliche Verbrauchsverhalten des untersten Quintils bestimmen, namentlich das zur Verfügung stehende Nettoeinkommen und die Preisentwicklung, spielen bei der Bestimmung des aktuellen Rentenwerts keine Rolle. Er ist deshalb zur realitätsgerechten Fortschreibung des Existenzminimums nicht tauglich.

Quelle: BverfG

Jetzt muss Frau von der Leyen es nur noch schaffen, mit Hilfe dieser neuen Betrachtungsmethode weniger oder den gleichen Geldbedarf herauszubekommen, der bisher als Leistungsatz den Bedürftigen zugestanden wird. Und der große Wurf wäre perfekt. Denn laut der Richter kommt es ja nur darauf an, dass die Berechnung des Existenzminimums transparent und wirklichkeitsnah geschehe. Denn nur die unbegründete Abweichung von dieser Methode sei ein Verstoß gegen die Menschenwürde. Bei der Festlegung des Existenzminimums habe der Gesetzgeber hingegen nach wie vor gestalterische Freiheit. Und die Regelsätze seien ja „im Allgemeinen nicht evident unzureichend“, so die Richter in ihrem Urteil.

Da bin ich aber doch gespannt, wie die untersagten „Schätzungen ins Blaue“ mit der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers in Einklang gebracht werden können. Die bisherige Politik dieser Bundesregierung bestand doch nur aus derartigen Schüssen ins Blaue ohne Sinn und Verstand.

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Kieler Parlament illegal oder auch nicht

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In der Pressemitteilung zum heutigen Urteil des Landesverfassungsgerichts Schleswig-Holstein heißt es:

Das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die Wahl zum 17. Schleswig-Holsteinischen Landtag vom 27. September 2009 in Anwendung eines verfassungswidrigen Wahlgesetzes durchgeführt wurde.

Für die Schaffung einer mit der Landesverfassung übereinstimmenden Rechtslage hat das Gericht dem Parlament eine Frist bis spätestens zum 31. Mai 2011 gesetzt. Im Anschluss daran sind in Anwendung des dann verfassungskonformen Wahlgesetzes spätestens bis zum 30. September 2012 Neuwahlen herbeizuführen. Die damit einhergehende Verkürzung der Legislaturperiode sei geboten, um den Bestand des auf verfassungswidriger Grundlage gewählten Landtags nicht länger als erforderlich andauern zu lassen.

Bis zur geforderten Neufassung dürfen die genannten Normen des Landeswahlgesetzes in ihrer Gesamtheit nicht mehr angewendet werden. Eine Neuwahl soll erst nach Änderung des Gesetzes und – annehmbar – Neuschneidung der Wahlkreise erfolgen. So wird sichergestellt, dass die nächste Wahl auf verfassungskonformer Grundlage erfolgt. Bis zu diesem Zeitpunkt behält der Landtag seine volle Handlungs- und Arbeitsfähigkeit.

Ich werde solche Entscheidungen nie verstehen. Offensichtlich haben die Verfassungsrichter einstimmig festgestellt, dass die Zusammensetzung des Kieler Landtags auf illegale Weise erfolgte. Das Parlament befindet sich also in einem Zustand, der rasch beendet werden müsste. Doch was tut man? Man setzt eine großzügige Frist und betont, dass das illegal zusammengesetzte Parlament seine volle Handlungs- und Arbeitsfähigkeit beibehalten darf. Wieso nur? Damit es noch mehr Millionen für Herrn Nonnenmacher absegnen kann? Warum löst man nicht sofort auf? Sind denn Entscheidungen, wie etwaige Sparpakete überhaupt noch legal? Es muss sich doch kein Bürger Gesetze gefallen lassen, die von einer verfassungswidrig herbeigeführten Volksvertretung beschlossen wurden?

Man hätte doch auch einfach Neuwahlen auf der Grundlage eines Wahlgesetzes abhalten können, das vor der Einführung der verfassungswidrigen Grundlage durch rot-grün gegolten hat oder sich eins borgen können aus anderen Bundesländern, wo die Wahlgesetze noch in Ordnung sind. Oder vom Bund? Nein, lieber nicht. Denn auch das bundesdeutsche Wahlgesetz mit seiner Überhangmandateregelung ist ja bereits durch die zuständigen Karlsruher Richer beanstandet worden (negatives Stimmgewicht ist verfassungswidrig, BverfG, Urteil vom 3. Juli 2008). Aber auch da gilt eine großzügige Änderungsfrist bis zum 30. Juni 2011.

Wohin man schaut verfassungswidrige Zustände, was die Vertretung des Souveräns anbelangt. Und die Politik darf, dank höchstricherlicher Sanftmütigkeit, die Korrektur dieser im strengen Sinne illegal herbeigeführten Mehrheitsverhältnisse auf die lange Bank schieben. Ich halte das für ein Armutszeugnis. Einer Politik, die es fertig bringt, binnen einer Woche ein Gesetz zu beschließen, bei dem mal eben rund 500 Mrd. Euro Steuergelder für die Rettung von Banken bereitgestellt werden, um einer angeblich „systemischen Krise“ zu begegnen, einer solchen Politik kann man es dann doch allemal zumuten, binnen kürzester Zeit, ein verfassungskonformes Wahlgesetz zustande zu bringen.

Offensichtlich nicht. Wenigstens hat Peter Harry Carstensen angekündigt, nicht wieder für den CDU-Landesvorsitz kandidieren zu wollen (siehe FAZ). Wieder einer weniger. So scheint es immerhin auszusehen.

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Who is Bodo Ramelow?

Geschrieben von:

Das gestrige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist schon lustig und dumm zugleich. Über die Dummheit der Verwaltungsrichter hat Albrecht Müller von den NachDenkSeiten heute einen sehr schönen Beitrag geschrieben.

Um die Dreistigkeit und zugleich die Doofheit der Verfassungsschützer zu beschreiben muss ich eine kleine Geschichte erzählen: Ich war ab Februar 1973 Leiter der Planungsabteilung im sozialdemokratisch geführten Bundeskanzleramt. Als solcher wurde ich gelegentlich von Verfassungsschützern befragt, wenn eine/r meiner Mitarbeiter vom Status eines Honorarvertrags-Mitarbeiters zum Status eines Angestellten wechseln konnte. Die Befragung kreiste um alles Mögliche, dann auch um die Gefährdung der Kandidaten durch die berühmten „Fs“ – erpressbar durch finanzielle Probleme oder durch Frauengeschichten? Bei Letzterem musste ich schon immer lachen, weil meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wegen solcher Geschichten in der Regel nicht erpressbar waren. Aber diese Des-Orientierung der Verfassungsschützer konnte man ihnen gerne durchgehen lassen.
Richtig amüsant wurde es dann, wenn das Thema „Neigung zum Extremismus“ aufgerufen wurde. Ich wurde befragt, ob der/die Kandidat/in rechtsextreme Neigungen habe. Ich verneinte wahrheitsgemäß. Dann wurde ich gefragt, ob der Kandidat linksextreme Neigungen habe. Darauf fragte ich regelmäßig zurück, was der Befragende mit „linksextrem“ meine. Dann kam in mindestens drei Fällen, also bei drei verschiedenen Gelegenheiten, die Antwort: „Juso oder so.“

Für mich ist jetzt nicht so sehr die juristische Dimension interessant, sondern vielmehr die politische. Denn bisher war es ja so, dass das politische Establishment die Linke gern in zwei Lager gespalten hat. Die Fundis und Realos. Zweifellos gehörte dabei der vom Verfassungsschutz beobachtete Bodo Ramelow per Definition zu den Realos, mit denen man reden könne. Nach diesem Urteil stellt sich also die Frage, ob die herrschenden Kreise nun ihr Verhältnis zur Linkspartei überprüfen müssen. Denn nach Ansicht der Richter ist der „Realo“ Bodo Ramelow ein gefährlicher „Fundi“, den zu überwachen rechtens sei.

Die Beobachtung des Klägers war verhältnismäßig. Sie erwies sich insbesondere als angemessen. Zwar birgt die nachrichtendienstliche Beobachtung von Parlamentsabgeordneten erhebliche Gefahren im Hinblick auf ihre Unabhängigkeit und auf die Mitwirkung der betroffenen Parteien bei der politischen Willensbildung und damit für den Prozess der demokratischen Willensbildung insgesamt. Das Gewicht dieser Belastung für den Kläger war hier jedoch dadurch gemindert, dass das BfV sich auf eine offene Beobachtung beschränkte und den Kern der parlamentarischen Tätigkeit des Klägers ausgenommen hat. Demgegenüber spricht für die Rechtmäßigkeit der Beobachtung das besondere Gewicht des Schutzes der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und der Umstand, dass der Kläger ein führender Funktionär der Partei DIE LINKE ist.

Quelle: BVerwG

Die Begründung des Bundesverwaltungsgerichts ist natürlich vollkommen hohl. Wenn die Aufgabe des Verfassungsschutzes nun lediglich darin besteht, Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen zu sammeln, um verfassungsfeindliche Tendenzen einer Person aufzuspüren, kann man den Dienst auch gleich ganz abschaffen. Das ist dann nämlich eine sinnlose Ressourcenverschwendung, bei der sich die Frage nach einer Verhältnismäßigkeit primär überhaupt nicht stellt. Denn entweder ist man der Auffassung, dass eine Partei verfassungsfeindlich ist und deren Mitglieder auch bei ihrer parlamentarischen Arbeit zu überwachen sind oder sie ist nicht verfassungsfeindlich, weil es keinerlei Beweise dafür gibt. Dass es innerhalb der Linken Gruppen gibt, die den demokratischen Sozialismus anstreben, streitet weder gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung noch gegen die Verfassung als Ganzes. Die SPD strebt diesen Zustand doch auch ganz offen an, nur mit dem Unterschied, dass sie die Verfassung mit einer gegenteiligen Politik und ihren Verbündeten aus den anderen politischen Parteien mehrere Male bereits real gebrochen hat.

Es ist also nicht die Linke, die der Beobachtung durch den Verfassungsschutz bedarf, sondern jene regierende Parteien, die permanent mit ihren politischen Entscheidungen die Verfassung mit Füßen treten. Und war es nicht Dr. Wolfgang Schäuble in seiner Funktion als Innenminister, der letztes Jahr zum 60 Jährigen Bestehen des Grundgesetzes meinte, dass das Bundesverfassungsgericht bitteschön nicht so häufig in die Gesetzgebung des Bundes eingreifen solle? Siehe dazu das Streitgespräch zwischen Schäuble und dem früheren Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts Winfried Hassemer.

Quelle: FAZ

„Den einmaligen Kompetenzen des Verfassungsgerichts entsprechen eine ganz hohe Verantwortung und auch ein hohes Maß an Zurückhaltung mit öffentlichen Äußerungen. Da haben Politiker eine ganz andere Legitimation. Wir müssen in der öffentlichen Debatte ständig Position beziehen. Verfassungsrichter müssen Anspruch auf Respekt haben. Wer Gesetze gestalten will, sollte sich bemühen, Mitglied des Deutschen Bundestages zu werden.“

Mit anderen Worten: Das Bundesverfassungsgericht solle bitteschön so eine Art Grußonkel sein und sogar bei verfassungswidrigen Gesetzen die Klappe halten, da nur dem Gesetzgeber die Gestaltungshoheit in Sachfragen zustünde.

Schäuble, ein wahrer Verfassungsfreund! Den braucht man natürlich nicht zu überwachen, obwohl da eine Sammlung der öffentlichen Äußerungen sehr nutzbringend sein würde. Hier ein Auszug aus meinem Blogeintrag vom 25. Oktober 2009 mit dem Titel „Schäuble präsentiert sein perverses Weltbild auch bei Anne Will“

Der designierte Finanzminister Dr. Wolfgang Schäuble spricht über die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder. Er sagt, dass es natürlich klar sei, die Regelsätze zu überprüfen, so bald das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht abgeschlossen sei. Auf den Vorwurf, warum man das nicht schon jetzt tue, sagt Schäuble:

„Stellen sie sich doch mal vor, die Bundesregierung würde jetzt eine Prüfungskommission einsetzen, wo gerade die Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht stattgefunden hat. Da würde sich die Bundesregierung ja der Lächerlichkeit preisgeben.“

Mit anderen Worten: Nach Dr. Schäuble ist die Tatsache zwar schlimm, dass Kinder in Deutschland auch weiterhin in Armut leben müssen. Aber viel schlimmer wäre es, wenn die neue Bundesregierung bereits zu Beginn ihrer Amtszeit blöd dastünde.

Das Urteil des Verfassungsgericht kennen inzwischen alle. Und ja, die Bundesregierung hat gegen die Verfassung verstoßen und ja, sie steht auch nach der Prüfung der Richter blöd da. Aber der jetzige Finanzminister Schäuble unternimmt nichts, um diesen grundgesetzwidrigen Zustand zu beseitigen.

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Eilbeschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Euro-Rettungsschirm

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Das ist lustig! Heute hat das Bundesverfassungsgericht den Antrag des CSU-Abgeordneten im deutschen Bundestag Peter Gauweiler auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Verhinderung des „Euro-Rettungsschirms“ abgelehnt, mit der Begründung, keine Zeit zu haben, um das von der Bundesregierung beschlossene Gesetz genau prüfen zu können.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat den Antrag des
Beschwerdeführers auf Erlass der begehrten Anordnung abgelehnt. Die für
den Erlass einer einstweiligen Anordnung erforderliche Folgenabwägung
ergibt, dass der Allgemeinheit schwere Nachteile drohen würden, wenn die
einstweilige Anordnung ergehe und sich die Gewährleistungsermächtigung
später als verfassungsrechtlich zulässig erweise. Der
„Euro-Rettungsschirm“ und der Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB
sollen einem Vertrauensverlust in die Zahlungsfähigkeit einzelner
Staaten der Euro-Gruppe entgegenwirken. Die Bundesrepublik Deutschland
trägt im Rahmen dieser Sicherungsmaßnahmen gemäß ihrer wirtschaftlichen
Leistungskraft einen erheblichen Anteil. Würde die Bundesrepublik
Deutschland, die an den Finanzmärkten als uneingeschränkt solvent gilt,
durch den Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung ihre Zusagen auch
nur vorübergehend aussetzen müssen, könnte dies nach Einschätzung der
Bundesregierung bereits zu einer Vertrauensminderung an den Märkten
führen, deren Folgewirkungen nicht absehbar sind.

Diese Einschätzung der Bundesregierung wird zwar von dem
Beschwerdeführer nicht geteilt, der in den Maßnahmen gerade für die
Stabilität der europäischen Währung eher zusätzliche Risiken sieht. Das
Bundesverfassungsgericht kann aber im Verfahren des einstweiligen
Rechtsschutzes diese Frage nicht aufklären und muss dies auch nicht tun.

Quelle: BverfG

Toll oder? Was Bundesregierung und Parlament offenbar innerhalb einer Woche komplett verstanden haben, schaffen die Richter am Bundesverfassungsgericht nicht, weil die Zeit zur kurz war. Nun, Peter Gauweiler hat am 21. Mai, also vor drei Wochen, Verfassungsbeschwerde erhoben und den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt. Die Richter können und wollen die Frage in der kurzen Zeit nicht aufklären. Schon komisch, dass Parlament und Regierung vorgeben können, den Durchblick behalten zu haben.

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