Nachtrag zu von der Leyens Internetsperren

Geschrieben von: am 26. Apr 2009 um 11:09

Im Fall der vorgesehenen Internetsperren zeichnet sich die eigentliche Absicht der Bundesregierung zunehmend deutlicher ab. Es geht schlicht um Überwachung. Und zwar wird erwogen, die Stoppschild-Zugriffe festzuhalten und die entsprechenden Nutzer-IP-Adressen den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung zu stellen. Das bestätigt ein Sprecher des Bundesjustizministeriums gegenüber heise online.

Pikant dabei ist, dass Familienministerin von der Leyen noch immer behauptet, dass keine Auswertung von Daten stattfinden werde. Der Sprecher des Justizministeriums sagt nun dies…

Laut Gesetzentwurf ist es Staudigl zufolge den Strafverfolgungsbehörden nicht immer möglich, „retrospektiv auf gespeicherte Daten zugreifen, sodass nur eine sogenannte Echtzeitüberwachung in Betracht kommt“. Die funktioniere dann „ähnlich wie bei einer inhaltlichen Telekommunikationsüberwachung. Die auf den Stopp-Server zulaufenden Anfragen, also zum Beispiel die IP-Adresse des Nutzers, werden als Kopie live an eine Überwachungsanlage der Strafverfolgungsbehörde ausgeleitet und dort verarbeitet“. Eine solche Maßnahme könne aber nur durch richterlichen Beschluss angeordnet werden, betonte er.

Zur Klarstellung: Jeder, der also eine Seite aufruft, die zu dem Stoppschild führt, ob nun beabsichtigt oder nicht, muss mit Strafverfolgung rechnen. Ein Anfangsverdacht sei mit dem Ansurfen bereits gegeben. Und ob nun eine strafbare Handlung vorliegt, müssten dann Ermittlungen abklären, zu denen auch Hausdurchsuchungen zählen können.

Ursula von der Leyen stellt sich derweil dumm und sorgt mit ihren PR-Aussagen für Verwirrung.

„Der zufällige Versuch, da machen Sie sich nicht strafbar. Sonst müsste jeder, der eine Spam-Mail bekommt oder etwas Falsches eingibt, sich sofort strafbar machen.“
[…]
„Es gibt eine DNS-Sperre, da wird nichts gespeichert.“
[…]
„Das Gesetz, das jetzt im Bundestag ist, lässt grundsätzlich offen, dass, wenn kompliziertere Sperrtechniken verwendet werden, und die obersten Strafbehörden, zum Beispiel die Staatsanwaltschaft, das brauchen, grundsätzlich Spuren verfolgt werden könnten.“

Hier können sie sehr schön sehen, wie die PR-Masche funktioniert. Erst dumm stellen und Beruhigungspillen verteilen. Und dann so tun, als sei es doch normal, dass sich aus dem Beschlossenen bestimmte Konsequenzen ergeben.

Da es bei der Gesetzesinitiative nie darum ging, gegen Kinderpornographie im Netz vorzugehen, sondern nur darum, ein neues Überwachungsinstrumentarium einzuführen, ist es ebenfalls nur konsequent, an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass sie sich diesen Stasi-Methoden nicht einfach so ausliefern müssen. Sie müssen nicht den künftig manipulierten DNS-Server ihres Anbieters nutzen. Wählen sie in ihren Einstellungen einfach ein unabhängiges Internet-Telefonbuch aus, das ihre Seitenanfragen bearbeitet, ohne dass Strafverfolgungsbehörden in Echtzeit mit protokollieren.

Der Chaos Computer Club hat eigens dafür eine Seite eingerichtet, auf der beschrieben steht, wie sie die simple Änderung in ihren Einstellungen vornehmen können.
Quelle: CCC

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Über den Autor:

André Tautenhahn (tau), Diplom-Sozialwissenschaftler und Freiberuflicher Journalist. Seit 2015 Teil der NachDenkSeiten-Redaktion (Kürzel: AT) und dort mit anderen Mitarbeitern für die Zusammenstellung der Hinweise des Tages zuständig. Außerdem gehört er zum Redaktionsteam des Oppermann-Verlages in Rodenberg und schreibt für regionale Blätter in Wunstorf, Neustadt am Rübenberge und im Landkreis Schaumburg.
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