Zur offiziellen Arbeitslosen- und Erwerbstätigenschätzung

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Der Aufschwung geht weiter, tönt es aus dem Nürnberger Bunker unter dem Befehl des Reserveoberst Frank-Jürgen Weise, der im Nebenjob helfen darf, die Bundeswehr umzustrukturieren. Der Aufschwung geht weiter, tönt es auch aus der gemütlichen Weinstube des Bundeswirtschaftsministers Rainer Brüderle.

„Der Aufwärtstrend am Arbeitsmarkt ist nicht zu stoppen. Der Frühlingsaufschwung treibt den Arbeitsmarkt zu neuen Bestmarken. Die gute Konjunktur, verstärkt durch die Frühjahrsbelebung, sorgt dafür, dass die Zahlen für die Erwerbstätigkeit weiter in die Höhe gehen; die Arbeitslosigkeit nimmt erneut spürbar ab. Besonders erfreulich ist, dass die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung so stark steigt. 700.000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte mehr als vor einem Jahr sind ein stolzes Zeugnis unseres anhaltenden Beschäftigungsaufschwungs.“

Quelle: BMWi

Und auch die Bundesarbeitsministerin sieht die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit als Beleg für eine solide Entwicklung. Der Arbeitsmarkt sei so aufnahmefähig wie ein Schwamm. Beim Auswringen scheinen aber immer noch drei Millionen Menschen hinaus zu tröpfeln. Doch was ist dran an der Einschätzung der offiziellen Verlautbarungsorgane? Im Prinzip nichts, denn seit längerem ist bekannt, dass die Arbeitslosenstatistik durch und durch manipuliert ist.

Neben der offiziellen Zahl der Erwerbslosen, die im Monat April einen Stand von 3.078.000 erreicht haben soll, gibt es die Zahl der sog. Unterbeschäftigten, eine Kategorie, in der Arbeitslose gezählt werden, die zum Zeitpunkt der Zählung entweder erkrankt waren oder unter 25 bzw. über 58 oder als Arbeitslose von privat organisierten Menschenhändlern mittels Vermittlungsgutschein betreut werden. Herausgerechnet werden auch Erwerbslose, die eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme absolvieren und zum Beispiel als ausgebildete Ingenieure lernen, wie man Landschaften und Räume pflegt, um anschließend in einer Arbeitsgelegenheit für einen symbolischen Euro die Stunde der Allgemeinheit zu dienen.

Insgesamt haben im April laut Monatsbericht der BA (Seite 51) 7.346.165 Menschen entweder ALG I, II oder Sozialgeld bezogen.

  • ALG I: 831.356 (-113.052)
  • ALG II: 4.751.306 (+5.062)
  • Sozialgeld: 1.763.503 (-640)

Auffallend ist, dass die Bundesagentur die meisten Zahlen als Hochrechnungen und Schätzungen verkauft. Insofern trägt auch die Methode kaum zur Klarheit bei. Wie viele Menschen nun tatsächlich erwerbslos sind und ob sich die Beschäftigungsentwicklung auf neue Rekordstände zubewegt, kann weder durch verlässliche Daten untermauert, noch als solide Entwicklung bezeichnet werden.

Was aber einmal mehr deutlich wird, ist die Diskrepanz zwischen der offiziellen Arbeitslosenzahl (3.078.000) und aller erwerbsfähigen Leistungsbezieher (5.582.662). Das heißt, es werden nur etwa 55 Prozent aller Leistungsbezieher auch als arbeitslos gezählt oder geschätzt. Warum?

Wie man an der Entwicklung der ALGII-Bezieher sieht, ändert sich kaum etwas an der Langzeitarbeitslosigkeit. Zwar vermeldet die Bundesagentur stolz, dass die Gruppe der Langzeitarbeitslosen auf 897.000 geschrumpft sei, aus der Statistik wird aber deutlich, dass aus dem Rechtskreis SGB II (also Hartz-IV) sehr viel weniger Betroffene in den ersten Arbeitsmarkt einschl. Selbstständigkeit zurückfinden (3,8 Prozent) als Arbeitslose, die weniger als 12 Monate erwerbslos waren (15,8 Prozent). Und noch etwas:

Weil der Rückgang der Gesamtarbeitslosenzahl größer war, hat sich der Anteil der Langzeitarbeitslosen an allen Arbeitslosen um 1 Prozentpunkt auf 32 Prozent erhöht.

(siehe Seite 13)

Was sagt uns das? Es kommt auf die Betrachtungsweise an. Was spielt es schon für eine Rolle, dass Deutschland mit einem Langzeitarbeitslosenanteil von 32 Prozent wahrscheinlich immer noch den fünf höchsten Wert aller 15 Alt-EU-Länder aufweist? Angeblich sei Deutschland Wachstums- und Beschäftigungslokomotive innerhalb der EU. Für die Langzeitarbeitslosen gilt das jedenfalls nicht. Beim Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit bleibt Deutschland mehr oder weniger Schlusslicht, obwohl man sich durch die Arbeitsmarktreformen etwas anderes versprochen hatte.

Deshalb werden diese aber nicht als gescheitert angesehen, sondern behauptet, sie seien Grundlage für den Beschäftigungserfolg. In der Tat gibt es eine Zunahme der Beschäftigung. Im MonatsberichBeschäftigungsaufbau April 2011t steht auch detailliert, in welchen Bereichen es eine besondere Zunahme gegeben hat. Besonders die Leiharbeit steht mit einem Plus von 31,9 Prozent an erster Stelle. Interessant ist auch, dass es im Bereich Erziehung und Unterricht einen Rückgang gab. Und das in Zeiten, in denen Politikern die Bildung immer noch besonders am Herzen liegt.

Zudem arbeiten immer mehr Menschen in diesem Land als Mini-Jobber. Laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung soll Ende September 2010 erstmals die Marke von sieben Millionen überschritten worden sein. Spiegel Online berichtete kürzlich darüber. In der Statistik wird die Zahl der Mini-Jobber im Februar nun mit 4,84 Mio. ausgewiesen. Dazu kommen 2,41 Mio., die neben ihrem Hauptjob einer geringfügig entlohnten Tätigkeit nachgehen (Seite 8). Seit der Lockerung der 400-Euro-Job Regeln im Jahr 2003 haben besonders die Nebentätigkeiten zugenommen. Jedes vierte Beschäftigungsverhältnis ist damit ein Mini-Job.

Wenn man also von einer soliden Entwicklung reden will, dann doch bitteschön von der soliden Entwicklung eines prekären Beschäftigungssektors, dessen Schaffung erklärtes Ziel der Arbeitsmarktreformer immer gewesen ist.

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Ein Leyenspiel zwischen Holschuld und Holauftrag

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Die aufgewachte Protestbewegung des über Jahre hinweg eingeschlafenen Bildungsbürgertums kehrt auch am heutigen Ostermontag auf die Straße zurück, um deutschlandweit gegen die Atomkraft zu demonstrieren, 25 Jahre nach der Katastrophe von Tschernobyl. Das ist richtig und wichtig, nur wünschte man sich, dass nicht nur Atomkraftwerke, sondern auch Entscheidungsträger wie Frau von der Leyen endlich abgeschaltet werden.

Das Röschen im Merkel-Kabinett, zuständig für Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik, möchte am liebsten einkommensschwache Eltern dazu zwingen, dass sie für ihre Kinder das jämmerliche Bildungspaket der Ministerin beantragen, welches sich völlig unerwartet als weiterer Rohrkrepierer der Bundesregierung entpuppt hat. Dabei geht es um den Versuch, die Schuld für das politische Versagen auf die Betroffenen abzuwälzen, die angeblich zu dumm oder zu stur seien, die Segnungen der schwarz-gelben Giftmutter zu verstehen und anzunehmen. Deshalb will man alle Anspruchsberechtigten informieren, auch mehrsprachig, um darauf hinzuweisen, dass einerseits eine „Holschuld“ bestehe und andererseits eine Verpflichtung, sich für die Bildung der eigenen Kinder zu interessieren.

Frau von der Leyen ignoriert somit auch weiterhin die Tatsache, dass es weder genügend Angebote wie Schulessen gibt, noch die zehn Euro pro Monat ausreichen, um aktiv am Vereinsleben teilnehmen zu können. Es ist kein Wunder, dass das Bildungspaket der Ministerin nicht angenommen wird. Das hat aber weniger mit einem Vermittlungsproblem zu tun, als vielmehr mit einer Ministerin und Mutter, die die Sprache der Betroffenen nicht verstehen will, um ihre auf ganzer Linie gescheiterten Bemühungen rund um das Thema Hartz-IV zu verdecken.

Es ist schon verwunderlich. Eigentlich müsste es nach gängigem Vorurteil einen Run auf das Bildungspaket der Bundesregierung geben, da das Merkmal eines Sozialschmarotzers gerade darin besteht, leistungslos überall dort abzukassieren, wo es etwas zu holen gibt. Viele Familien verzichten aber auf das staatliche Almosen. Wahrscheinlich haben die schon genug. Ganz im Gegensatz zur Berater- und Anwaltszunft, die mit politischer Unterstützung sehr viel größere Summen für nichts aus den nicht vorhandenen Steuermitteln abschöpfen dürfen, um ihre knappen Einkommen aufzustocken.

Der Bundesrechnungshof hat den massiven Einsatz von Beratern bei dem staatlichen Bankenrettungsfonds Soffin kritisiert. Nach Informationen des stern rügte der Rechnungshof den Soffin bereits Ende Dezember in einem vertraulichen Bericht. „Die Vertragsgestaltung“ habe der Soffin „oft im Wesentlichen“ seinen Auftragnehmern überlassen, bemängelte der Rechnungshof. Den Unterlagen habe sich zum Teil „nicht entnehmen“ lassen, warum man für die Aufgaben überhaupt „einen externen Berater benötigte“. Überdies habe der Soffin bei einzelnen Aufträgen „vergaberechtlich fragwürdig“ gehandelt und etwa auf Ausschreibungen verzichtet. Es sei auch „nicht immer“ gelungen, „den Anschein von Interessenkonflikten“ zu vermeiden, kritisierte der Rechnungshof.

Quelle: Stern

Tausende Euro für ein Protokoll und hohe Spesenrechnungen: Der Bundesrechnungshof wirft Ministerien einen nachlässigen Umgang mit Aufträgen an Anwaltskanzleien und Berater vor. Deren Einsatz sei oft nicht ausreichend begründet.

Quelle: Spiegel Online

In den bildungsnahen Schichten geht das eben reibungsloser mit der „Holschuld“. Da wartet ein Anwalt wie Friedrich Merz, ehemaliger Hoffnungsträger der Union, eben nicht erst darauf, dass die Politik mit Geldgeschenken zu ihm kommt, sondern bietet sich und seine zweifelhafte Beratungsdienstleistung permanent an, um vor, während und nach nicht erbrachter Leistungen völlig überhöhte Zahlungen zu kassieren. Solche Leute haben in Wirklichkeit einen regelrechten „Holauftrag“.

Im Gegensatz dazu, sind bildungsferne Familien laut Ursula von der Leyen ganz anders gestrickt.

“Weil die Familien unterschiedlich sind, brauchen wir auch eine gestufte Ansprache. Eine Alleinerziehende, die sich ohnehin für die Bildung ihrer Kinder krummlegt, kommt vielleicht schon mit den Kontaktdaten des Ansprechpartners auf dem Amt zurecht. Bildungsfernere Familien erreichen wir erfolgreicher, wenn wir dorthin gehen, wo die Kinder sind. Die wirklich schwierigen, bildungsfernen Eltern, die weder auf Briefe reagieren noch bei einem Elternabend in Schule oder Kita auftauchen, trifft man ganz sicher im Jobcenter, wo sie sich zur Arbeitsvermittlung melden müssen. Diese Chance können wir nutzen, damit auch diese Kinder das Bildungspaket bekommen.”

Quelle: Sozialticker

Friedrich Merz müsste man sein, der als Veräußerungsbeauftragter der nordrhein-westfälischen Landesbank WestLB 5000 Euro pro Tag (100.000 pro Monat) einsackt für eine Aufgabe, die er nach Sachlage gar nicht erbringen kann.

Um bei einem Verkauf „Verluste für den Bund zu vermeiden“, so der Rechnungshof, müsste der Erlös „mindestens das ausgewiesene Eigenkapital erreichen“. Dafür bräuchte die WestLB „nachhaltig renditestarke Geschäftsfelder“ – was unsicher erscheint. Schon im Juli 2010, kurz nach der Auftragserteilung an Merz, formulierte der Finanzvorstand der Landesbank Zweifel an deren „Veräußerbarkeit“. Investoren würden eine zweistellige Eigenkapitalrendite erwarten, so Vorstand Hans-Jürgen Niehaus – doch die könne die Bank auch 2011 nicht bieten. Ähnlich urteilte vor wenigen Wochen eine sechsköpfige Expertenkommission, die die Bundesregierung eingesetzt hatte. „Für einen Verkauf im Ganzen“, wie ihn Merz versucht, seien die Chancen „sehr begrenzt“, schrieben die Fachleute unter dem Vorsitz des Bonner Professors Daniel Zimmer.

Quelle: Stern

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Merkel und das Hartz-IV-Wort zum Sonntag

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Eigentlich hatte ich nicht vor, den Vorschlag der drei alten Ministerpräsidenten Beck, Böhmer und Seehofer weiter zu kommentieren. Allein schon der Gedanke an eine stufenweise Anhebung der Regelsätze um zunächst fünf und ab Mitte des Jahres um weitere drei Euro ist so albern, dass man sich fragt, ob die das wirklich ernst meinen. Aber jetzt kommt zu Tick, Trick und Track auch noch Fuck Merkel mit folgender Bemerkung hinzu:

Kanzlerin Angela Merkel (CDU) warnte vor einer überhasteten Einigung im Streit um höhere Hartz-IV-Sätze. Wenn die Union einer stärkeren Anhebung des Regelsatzes zustimmen würde, wären dadurch alle Steuerzahler zusätzlich belastet: „Hartz IV ist nicht dafür gedacht, dass man mit einer Kombination von Arbeitslosengeld II und ein bisschen Schwarzarbeit eigentlich für das ganze Leben drauf verzichten kann, wieder einen richtigen Job zu machen“, sagte die CDU-Vorsitzende.

Quelle: Spiegel Online

Ach ja, die Steuerzahler werden zusätzlich belastet. Das stimmt. Wo kämen wir hin, wenn der Deutsche neben der Bankenrettung, die den Bankern erneut Spitzenboni verschafft hat, auch noch schwarz arbeitende Sozialschmarotzer finanzieren müsste.

Aber was ist eigentlich mit der Kombination aus ALG II und ein bisschen Schwarzarbeit gemeint? Die Ein-Euro-Jobs? Schließlich müssen etwa 224.000 Menschen so überleben. Will Mutti Merkel diesen Betroffenen mit einem Mindestlohnvorstoß oder einem regulären Jobangebot im öffentlichen Dienst aus der gesetzlich angeordneten Schwarzarbeit helfen? Man weiß so wenig.

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Volker Pispers über die vollgeschissene Hartz-IV Windel

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Das Merkmal einer politischen Einigung liegt in dem Durchbruch begründet, ein Gesetzespaket geschnürt zu haben, in das man dann nicht hineinschauen darf, damit sich die vielen kleinen Einzelheiten und Details, über die Wochen und Monate lang verhandelt wurde, nicht in das auflösen, was sie sind – viel heiße Luft.

Inzwischen hat sich die Verhandlungsrunde auf ein Dreigestirn aus Beck, Böhmer und Seehofer reduziert. Dem Vernehmen nach sollen die drei Weisen aus dem Abendland einen Korridor für weitere Gespräche ausloten. Da könnte man verrückt werden und sich verwundert fragen, in welchen gesetzgeberischen Blinddarm sich die Verhandlungsführer im Vermittlungsausschuss in den letzten Wochen wohl verirrt haben mögen.

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Auf welchem Friedhof liegen eigentlich Demokratie und Grundgesetz begraben?

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Das Bundesverfassungsgericht hat vor einem Jahr den Gesetzgeber aufgefordert, die Regelsätze neu und vor allem richtig zu berechnen. Mit Wirkung zum 1. Januar 2011 hätte das dann umgesetzt werden müssen. Das ist nicht geschehen, wie wir wissen. Konkret heißt das aber, dass die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts folgenlos bleibt. Nicht einmal Sanktionen drohen denen, die mutmaßlich gegen das Urteil verstoßen haben, wohingegen Hilfebedürftige noch immer dem rigorosen Bestrafungskatalog des SGB II selbst bei Nichtigkeiten ausgesetzt sind.

Die Bundesregierung verweist immer wieder darauf, dass die Leistungen rückwirkend zum 1. Januar erbracht werden und somit die Frist, die das Bundesverfassungsgericht gesetzt hat, eingehalten würde. Das ist natürlich Blödsinn, weil die Sicherstellung bestimmter Bedarfe im Rahmen des Existenzminimums, wie zum Beispiel die Nahrungsaufnahme, gar nicht verschoben werden können, um sie dann rückwirkend abzuwickeln.

Ich frage mich schon seit geraumer Zeit, wie Frau von der Leyen die Leistungen aus dem Bildungspaket, also zum Beispiel den Zuschuss zum Schulessen, dem Verfassungsgerichtsurteil entsprechend rückwirkend zum 1. Januar leisten will. Soweit ich weiß, müssen auch „kleine Erwachsene“, die offiziell wieder Kinder genannt werden, jeden Tag essen, um zu überleben. Oder hat Frau von der Leyen vor, das verpasste Essen nach erfolgreicher Novellierung jedem einzelnen Kind nachzuliefern?

Wenn Frau von der Leyen also tatsächlich der Auffassung ist, dass der Zuschuss zum Schulessen etwas mit der Sicherung des Existenzminimums zu tun hat, dann müsste sie dieses Geld sofort zur Verfügung stellen, weil die Leistungen für Ernährung laut Rechtssprechung dann erbracht werden müssen, wenn sie anfallen. Dafür bräuchte sie auch keine Mehrheiten, sondern einfach nur die Behörden entsprechend anzuweisen.

Aber wie ich höre, will die große Hartz-Koalition wieder verhandeln. Man fragt sich nur um was. Ein bisschen mehr oder weniger bedürftig? Das Wahljahr ist schließlich noch jung und der Wahlkampf gerade angelaufen.

Spannend ist natürlich auch die Frage, ob das Bundesverfassungsgericht noch eine Einrichtung auf der Höhe der Zeit ist. Dem Gesetzgeber scheinen die Urteile aus dieser Richtung jedenfalls völlig egal zu sein. Während die angeblichen Verfassungsfeinde permanent beobachtet und von den Verhandlungen über das Existenzminimum ausgeschlossen werden, zeichnen sich die erklärten und von der Öffentlichkeit akzeptierten Verfassungsfreunde durch die skrupellose Ignoranz ebendieser aus.

Das ist das Selbstverständnis der erklärten Gestalter der Republik. Dabei lohnt es sich, noch einmal Wolfgang Schäuble in Erinnerung zu rufen, der in einem Streitgespräch mit dem ehemaligen Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts Winfried Hassemer im Jahr 2009 dieses Selbstverständnis klar formulierte:

„Den einmaligen Kompetenzen des Verfassungsgerichts entsprechen eine ganz hohe Verantwortung und auch ein hohes Maß an Zurückhaltung mit öffentlichen Äußerungen. Da haben Politiker eine ganz andere Legitimation. Wir müssen in der öffentlichen Debatte ständig Position beziehen. Verfassungsrichter müssen Anspruch auf Respekt haben. Wer Gesetze gestalten will, sollte sich bemühen, Mitglied des Deutschen Bundestages zu werden.

Quelle: FAZ

Mit anderen Worten: Das Bundesverfassungsgericht solle bitteschön so eine Art Grußonkel sein und sogar bei verfassungswidrigen Gesetzen die Klappe halten, da nur dem Gesetzgeber die Gestaltungshoheit in Sachfragen zustünde.

Das scheint sich ja nun bewahrheitet zu haben. Wahrscheinlich sollten wir auch deshalb der bevorstehenden Fusion des Gerichts mit dem juristisch völlig referenz- und talentfreien saarländischen Ministerpräsidenten Peter Müller etwas entspannter entgegensehen. Wer einen Schäuble als Gestalter hat, der braucht einen urteilenden Müller nicht zu fürchten. Denn nach wie vor ist Schäubles perverses Weltbild Grundlage deutscher Verfassungspolitik.

Schäuble bei Anne Will am 25.10.2009:

„Stellen sie sich doch mal vor, die Bundesregierung würde jetzt eine Prüfungskommission einsetzen, wo gerade die Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht stattgefunden hat. Da würde sich die Bundesregierung ja der Lächerlichkeit preisgeben.“

Mit anderen Worten: Nach Dr. Schäuble ist die Tatsache zwar schlimm, dass Kinder in Deutschland auch weiterhin in Armut leben müssen. Aber viel schlimmer wäre es, wenn die Bundesregierung nach außen hin blöd dastünde.

Auf welchem Friedhof liegen eigentlich Demokratie und Grundgesetz begraben?

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Hartz IV: Merkel greift ein

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Nun hat sich auch die Kanzlerin in den Streit um Hartz-IV eingeschaltet und angekündigt, sich dem gemeinschaftlichen Kacken hinter verschlossen Türen des Vermittlungsausschusses anzuschließen. Auf dieser Unisex-Toilette der selbsternannten Zukunfts-Gestalter hocken Politik-Gestalten beider Geschlechter und der fünf Yes-we-Hartz!-Parteien schon seit der Weihnachtszeit, um darüber zu beraten, wie übelriechend der Furz von Frau von der Leyen, genannt Hartz-IV-Reform, denn nun werden soll. Das Problem an Fürzen ist aber, dass sie so schwer zu greifen sind. Vielleicht will deshalb die Kanzlerin dazustoßen, weil sie als gelernte Naturwissenschaftlerin genau weiß, wie man stinkende Gase in eine gemeinsame Lösung verwandelt.

Das hat den Vorteil, dass sie das Endergebnis als Betroffener Sozialleistungsempfänger zwar nicht mehr riechen müssen, aber dennoch saufen sollen, sofern sie an einem Überleben interessiert sind. Ich darf noch einmal an den wahrscheinlich schon vergessenen Referentenentwurf aus dem Sozialministerium erinnern und die darin aufgestellte völlig bizarre „Alkohol raus und Wasser rein“-Berechnung von scheinbar völlig verblödeten Mathematikern, die man früher auf den Schulhof für so einen Streberschwachsinn wahrscheinlich ordentlich verprügelt hätte.

“Ausgaben für Nahrung und alkoholfreie Getränke gehören zum unverzichtbaren Grundbedarf und damit zum physischen Existenzminimum. Deshalb werden die von den Referenzhaushalten hierfür durchschnittlich getätigten monatlichen Verbrauchsausgaben – wie bereits in der entsprechenden Sonderauswertung 2003 – in voller Höhe (100,0%) als regelbedarfsrelevant berücksichtigt. Insgesamt ergeben sich für das Jahr 2008 in Abteilung 01 regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben in Höhe von 128,46 Euro, einschließlich des eingerechneten Betrags für die Substitution der durch den Konsum von alkoholischen Getränken konsumierten Flüssigkeitsmenge durch alkoholfreie Getränke. In der Sonderauswertung EVS 2003 waren in Abteilung 02 alkoholische Getränke zu 100 % regelsatzrelevant. Alkohol stellt allerdings ein gesundheitsgefährdendes Genussgift dar und gehört als legale Droge nicht zu dem das Existenzminimum abdeckenden Grundbedarf. Daher wird Alkoholkonsum nicht mehr als regelbedarfsrelevant berücksichtigt. Wird auf Alkohol verzichtet, muss die damit verbundene Flüssigkeitsmenge allerdings zumindest zum Teil durch alkoholfreie Getränke ersetzt werden. Daher wird statt der Ausgaben für Alkohol in Abteilung 01 ein zusätzlicher Betrag für alkoholfreie Getränke anerkannt.

Dieser Betrag berechnet sich folgendermaßen:

Nach der Sonderauswertung wurden für Einpersonenhaushalte der Referenzgruppe im Jahr 2008 durchschnittliche Verbrauchsausgaben von 8,11 € für alkoholische Getränke ermittelt. Davon entfielen – nach dem Wägungsschema des allgemeinen Preisindex – rechnerisch 11,35 % für Spirituosen, die nach der allgemeinen Lebenserfahrung nicht dem Zweck der Flüssigkeitsaufnahme dienen. Es verbleiben dann von den 8,11 € noch 7,19 € für alkoholische Getränke, die durch alkoholfreie Getränke zu substituieren sind.

Es gibt für die Umrechnungen des Preises alkoholischer in alkoholfreie Flüssigkeitsmengen keine Vorgaben, so dass hier eine Plausibilitätsrechnung erforderlich ist. Für 7,19 € lassen sich etwa 12 Liter preiswertes Bier kaufen. Im Durchschnitt sind Bier oder gar Wein deutlich teurer, so dass sich ein deutlich niedrigeres Volumen an zu substituierender Flüssigkeit ergeben würde. Ausgehend von 12 Litern Flüssigkeitsbedarf ergibt sich das maximal durch alkoholfreie Getränke zu substituierende Flüssigkeitsvolumen. Da die Flüssigkeitsmenge mit einem preisgünstigen Getränk berechnet wurde, ist es angemessen, auch die alkoholfreien Getränke mit dem niedrigpreisigem Mineralwasser anzusetzen. Für die anzusetzenden 12 Liter Mineralwasser wurde ein Betrag von 2,99 € eingesetzt, für den Supermärkte flächendeckend eine entsprechende Menge Mineralwasser anbieten. Legt man die Preise der preisgünstigen Discounter für 1,5 Liter Mineralwasserflaschen zugrunde, ergibt sich für 12 Liter Mineralwasser sogar nur ein Preis von 1,52 €. Bei den als regelbedarfsrelevant berücksichtigten 2,99 € ist also bei preisbewusstem Einkauf durchaus Spielraum für Saft oder andere alkoholfreie Getränke. Diese 2,99 Euro werden bei Abteilung 01 zusätzlich berücksichtigt.”

Quelle: BMAS oder hier im Blog

Sie müssen sich jetzt einmal vorstellen, wie lange schon über eine Erhöhung der Regelsätze gestritten wird. Also das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde vor ziemlich genau einem Jahr gefällt. Immerhin seit dem Spätherbst wissen wir schon, was bei der Neuberechnung herausgekommen ist und seit Weihnachten ist der Gesetzgebungsprozess vorerst gestoppt, weil die Opposition ein wenig Demokratie spielen will.

Sie können mich ja für verrückt halten, aber im Prinzip hätte sich doch keiner darüber beschweren dürfen, wenn man die Regierung wegen Verschleppung eines verfassungswidrigen Zustands aus dem Amt gejagt hätte. Das ist natürlich nicht passiert, weil der Verfassungsschutz mit der Beobachtung der Linkspartei bereits ausgelastet ist.

Eine Entscheidung über das Existenzminimum ist politisch verdammt schwer. Das müssen sie einfach verstehen. Bei etwa 6,5 Millionen Beziehern von Hartz IV oder Sozialgeld muss genau gerechnet werden. Wenn alle gleichermaßen in den Genuß einer Erhöhung von fünf Euro kämen, würde dass den Steuerzahler fast 400 Mio. Euro kosten. Und wenn sich die SPD mit ihren elf Euro durchsetzen könnte, würde das die Staatskasse im schlimmsten Fall um die 860 Mio. Euro kosten. Das sind natürlich Größenordnungen, bei denen die Parlamentarier ganz genau hinschauen und prüfen wollen.

Schließlich ist „Hartz-IV“ keine bad bank, wie die HRE, der man relativ rasch mit hohen Milliardenbeträgen aushilft, sobald ein verstörter Bankenchef aus München öffentlich darüber klagt, dass sein Goldesel unter der Last des vielschichtigen Toilettenpapiers mit einstigem Toprating zusammengebrochen ist. Da wird nicht groß beraten oder getagt, sondern einfach demokratisch und überparteilich abgenickt.

Karikatur: Klaus Stuttmann
Quelle: Klaus Stuttmann

Mein Tipp: Das Thema Hartz-IV taugt bestimmt noch für den Wahlkampf. Ich könnte mir vorstellen, dass alle beteiligten Hartz-Parteien ein Interesse daran haben, das Thema so lange wie möglich für ihre Zwecke ausschlachten zu können.

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Nicht zu fassen! Die GfK darf schon wieder positive Konsumstimmung verbreiten

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Es ist noch keine Woche vergangen, als durch das statistische Bundesamt bekannt wurde, dass das Weihnachtsgeschäft und das gesamte letzte Jahr im Einzelhandel eine einzige Katastrophe war – keinen hat es interessiert – und heute darf die Gesellschaft für Konsumforschung schon wieder positive Konsumstimmung verbreiten. Deutschland sei im Höhenflug steht in der Überschrift zum Ausblick der GfK für das Jahr 2011 und die Medien berichten schon wieder unkritisch über die Konsumlüge, die sie als solche natürlich nicht erkennen wollen.

Die Deutschen finden immer mehr Gefallen am Geldausgeben.

Quelle: Reuters

Worauf begründet sich diese Aussage? Natürlich auf den absolut zuverlässigen Prognosen der GfK, die stets weit von dem entfernt sind, was tatsächlich durch reale Umsätze gemessen wird. Die Anschaffungsneigung befinde sich erneut auf Rekordniveau, heißt es. Doch was bedeutet das? Rein gar nichts. Angesichts der Tatsache, dass die Kauflaune ungebrochen hoch sei, die Umsätze im Einzelhandel aber stetig zurückgehen, müsste sich die GfK und vor allem die Medien doch einmal fragen, ob die Methode noch angebracht und das Ergebnis überhaupt aussagefähig ist. Besonders seltsam finde ich diesen Absatz in der Pressemitteilung der GfK:

Vom „Konsum-Muffel“ zum „Konsum-Optimisten“

Der europäische Vergleich zeigt deutlich, dass Deutschland derzeit eine Sonderstellung einnimmt. Der Aufschwung beflügelt nicht nur die Unternehmen, auch die Stimmung der Verbraucher hat sich nachhaltig gebessert. Galten die Deutschen früher als Angstsparer und äußerst preissensible Konsumenten, so achten sie heute immer stärker auf Qualität und geben ihr Geld gerne aus.

Im europäischen Vergleich zeigt sich vor allem, dass sich ganz Europa in einem Abwärtsstrudel befindet. Deutschland nimmt keine Sonderstellung ein, allenfalls bei der offiziellen Leugnung einer sehr deutlichen Kaufzurückhaltung. Im aktuellen Eurostat-Bericht findet sich demnach auch kein Vermerk über eine deutsche Sonderrolle. Dafür einmal mehr eine ziemlich eindeutige Tabelle:

Einzelhandel_2010

Wie sie dort sehen können, steht bei Deutschland über das gesamte Jahr 2010 ein Wert unter 100 Prozent. Als Basis fungieren die Umsätze aus dem Jahr 2005! D.h, dass der deutsche Einzelhandel zu keinem Zeitpunkt eine Konsumparty erlebt haben kann. Im Gegenteil, wir liegen noch weit unter dem Niveau von 2005. Wenn es also eine deutsche Sonderrolle gäbe, wie es die GfK behauptet, dann besteht die zweifelsohne aus einer nach wie vor schwachen Binnennachfrage.

Es ist auch überhaupt nicht nachvollziehbar, woher die GfK und die berichtenden Medien die Gewissheit nehmen, dass im Jahr 2011 der private Konsum gerade in Deutschland an Fahrt gewinnen soll. Interessant ist dabei die Begründung, warum man das in anderen Ländern gerade nicht erwartet. Im Reuters-Bericht heißt es zusammenfassend:

Innerhalb Europas geht es den Deutschen der GfK zufolge derzeit sehr gut. Die Franzosen befürchteten, dass ihr Lebensstandard abnehmen werde. Auch die Italiener schränkten ihren Konsum ein. In Großbritannien bremse das scharfe Sparpaket der Regierung die Konsumausgaben, in Spanien die Immobilienkrise und die hohe Arbeitslosigkeit. Am stärksten seien aber die Griechen und Rumänen von der Krise getroffen worden. Ihnen stünden nun höhere Steuern und ein schwächerer Sozialstaat ins Haus.

So als ob es das 80 Mrd. Sparpaket der deutschen Bundesregierung nicht geben würde. Unsere Regierung streicht genau wie alle anderen vor allem im öffentlichen und sozialen Bereich. Bei allen anderen führt das, wie oben zu lesen ist, zu einem Konsumverzicht, nur bei uns Deutschen nicht. Sehr seltsam. Wahrscheinlich werden die Deutschen den Kosum jetzt richtig anfeuern, nachdem sich das schwarz-gelbe Pannenkabinett auf eine Erhöhung der Werbungskostenpauschale rückwirkend zum 1. Januar geeinigt hat. Bei einigen Steuerzahlern soll sich diese schwere politische Totgeburt mit zwei bis drei Euro bemerkbar machen. Wie gut, dass der Beitrag zur Krankenversicherung nur um 0,6 Prozentpunkte (etwa 10-20 Euro pro Monat mehr) gestiegen ist, da wirkt die Ersparnis aus der großen Steuervereinfachung, auf der sich vor allem die FDP besonders viel einbildet, etwas dämpfend auf den Netto-Verlust.

Es ist einfach nicht zu fassen!

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Wirtschaft und Arbeitsmarkt: Tricksen, Täuschen, Tarnen

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Der Februar ist kurz, dennoch wird das Wunschdenken der harten Realität weiterhin vorgezogen werden. Beim privaten Verbrauch konnte man das gestern schon sehen. Trotz niederschmetternder Umsatzzahlen im Einzelhandel wird weiterhin die frohe Botschaft verkündet, dass die Kauflaune der Deutschen ungebrochen hoch sei und dass der Auschwung XXL bei allen ankäme. Dass die im Vorfeld geäußerten Erwartungen an eine stattfindende Konsumparty bitter enttäuscht wurden, verschwiegen nahezu alle Medien.

Das ist nur allzu verständlich, da man sich vor Weihnachten extensiv an der Verbreitung des GfK-Kaffeesatzindex beteiligt hatte, wonach die Verbraucherstimmung auf einem Höhepunkt sei. Hier noch einmal Tom Buhrows Kaufrausch-Propaganda in den Tagesthemen vom 18.12.2010. Ein ebenfalls trauriger Höhepunkt journalistischen Totalversagens.

Fakt ist, dass der angebliche Aufschwung zu keinem Zeitpunkt von der privaten Nachfrage getrieben wurde!

Der private Konsum wird auch in diesem Jahr keinen nennenswerten Beitrag zum Wachstum leisten. Merkel und Brüderle haben sich einmal mehr verschätzt und falsche Behauptungen in die Welt gesetzt. Nahezu alle Medien haben diesen Kaufrausch-Unsinn dennoch immer wieder nachgebetet und eine eigentümliche Interpretation der wirtschaftlichen Lage vorgenommen, bei der sie sich eben nicht auf solide Fakten stützen, wie es der journalistischen Sorgfaltspflicht entsprochen hätte, sondern vielmehr den Weissagungen der akademischer Kaffeesatzleser Vertauen schenkten.

Auch auf der Straße zur Vollbeschäftigung scheint Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle mit seinem Regierungs-Bulli falsch abgebogen zu sein. Selbst die offiziell heruntergerechneten Arbeitslosenzahlen steigen im Januar deutlich auf über 3,3 Millionen. Und auch hier überlagert vorwiegend Wunschdenken die noch übrig gebliebenen Fakten. Inzwischen hat man sich ja daran gewöhnt, dass die monatlichen Arbeitsmarktdaten mit äußerster Vorsicht zu genießen sind, da nur etwa 54 Prozent aller ALG I und II Bezieher auch tatsächlich als arbeitslos gezählt werden. Aber die Ausreden des Chefs der Bundesagentur Weise und der zuständigen Fachpolitikerin Ursula von der Leyen sind an Peinlichkeit kaum noch zu überbieten.

Denn trotz Anstieg der geschönten Arbeitslosigkeit sei die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt immer noch überraschend positiv. Der Winter sei halt schuld. Wenn man aber genau hinschaue, ließe sich viel Gutes aus dem durch und durch manipulierten Zahlenwerk herauslesen:

BA-Chef Frank-Jürgen Weise sagte: „Die Arbeitslosigkeit ist im Zuge der Winterpause zwar gestiegen, saisonbereinigt ergibt sich jedoch ein Rückgang. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und die Erwerbstätigkeit nehmen erneut deutlich zu, und auch die Nachfrage nach Arbeitskräften steigt weiter.“

Und Frau von der Leyen schoss den Vogel mit folgendem Vergleich ab:

Zum ersten Mal seit 1992 liege die Januar-Arbeitslosenquote – aktuell 7,9 Prozent – unter der Acht-Prozent-Marke. „Auffallend gut“ nannte die Ministerin die Entwicklung bei der Beschäftigung.

Quelle: FAZ

Was hat denn dieser Vergleich mit dem Januar 1992 für eine Relevanz? Die Wahl klingt nicht nur, sie ist willkürlich, weil Frau von der Leyen in ihrer Not wahrscheinlich nix mehr einfällt. In den Neunzigern wurde nachweislich völlig anders gezählt. Demzufolge ist eine damals gemessene Quote überhaupt nicht vergleichbar mit einer, die unter den heutigen Bedingungen festgestellt wurde. In meinen Augen betreibt Frau von der Leyen propagandistische Irreführung. Sie will einen Zaubertrick vorführen und blamiert sich bis auf die Knochen.

Wie sieht es denn mit der Zahl der Leistungsbezieher aus? Als vor sechs Jahren Hartz-IV umgesetzt wurde, zählte man im Januar 2005 7.676.457 Personen im Leistungsbezug ALG I, ALG II und Sozialgeld. Heute, im Januar 2011, zählt die Arbeitsagentur 7.579.690 Personen im Leistungsbezug ALG I, ALG II und Sozialgeld (Quelle: Sybilla via Mein Politikblog).

Das sind ziemlich genau 96.767 Personen weniger (also 0,3 Prozent) im Vergleich zum Startjahr der allseits gelobten letzten Arbeitsmarktreform, genannt Hartz-IV, mit deren Hilfe die Arbeitslosenzahl „signifikant“ gesenkt werden sollte. Was für ein beschäftigungspolitischer Erfolg!

Fakt ist, dass zu keinem Zeitpunkt ein nennenswerter Abbau der Arbeitslosigkeit stattgefunden hat!

Daran ist aber auch kein strenger Winter schuld, sondern einzig und allein die Politik, die unter Missachtung ökonomischen Sachverstands die Arbeitsaufnahme seit Jahren schlicht verweigert und statt die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, lieber den Arbeitslosen den Krieg erklärt, obwohl es nachweislich nicht genug Arbeit für alle gibt. Laut Agentur für Arbeit gibt es derzeit 375.000 offene Stellen.

Angesichts dieser schlechten Daten müssten eigentlich alle Beteiligten von großen Selbstzweifeln geplagt sein. Nicht so bei Brüderle. Der wird schon wieder lyrisch.

Brüderle: „Arbeitsmarkt schüttelt die Kälte ab“

„Der Arbeitsmarkt schüttelt sich langsam, aber sicher die Kälte aus den Knochen. Die aktuellen Zahlen sind für die nächsten Monate sehr ermutigend. Erstmals verzeichnet auch das Verarbeitende Gewerbe wieder einen Stellenzuwachs im Vorjahresvergleich. Der Beschäftigungsaufschwung macht offensichtlich keine Winterpause.

Besonders erfreulich ist der kräftige Anstieg der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Das ist eine feine Aufwärtsdynamik.

Die Arbeitsmarktzahlen sind auch ein Beleg für die vernünftige Politik der Bundesregierung. Jetzt gilt es, mit klugen Entscheidungen dafür zu sorgen, dass Wachstum und Beschäftigung auf einem stabilen Pfad bleiben.“

Quelle: BMWi

Da hat man keine Wort mehr. :roll:

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Die Sache mit dem Länderfinanzausgleich

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Derzeit tobt die Diskussion um eine Reform des Länderfinanzausgleichs. Die Geberländer Bayern, Baden-Württemberg und Hessen wollen, so ihre Argumentation, nicht mehr für die armen Nehmerländer zahlen und den Gang nach Karlsruhe antreten. Zumindest wollen zweifelhafte Gestalten wie Stefan Mappus aus der Stuttgarter Staatskannzlei gerne mitbestimmen, wofür beispielsweise Rheinland-Pfalz Geld ausgibt und notfalls Sanktionen verhängen dürfen, wenn ein Land seine Finanzen nicht in den Griff bekommt und oder die Schuldenbremse verletzt.

Irgendwo habe ich bereits den Spruch gelesen, der auch als neuer PR-Slogan für Schwarz-Gelb-Rot-Grün dienen könnte, „Solidarität gibt’s nur im Austausch für Solidität“. Das klingt schon fast wie der Erfolgsspruch aus dem Hause der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) „Sozial ist, was Arbeit schafft!“

Steffen Kampeter (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär des Bundesministerium für Finanzen hat das im Zusammenhang mit der Eurokrise im Interview mit dem Deutschlandfunk gesagt und diesen abartigen Gedanken mit Blick auf die Defizitländer in Europa geäußert, die unter zunehmenden Refinanzierungsproblemen zu leiden haben.

Nun ist es nicht schwierig, die allgemeine Bestrafungsmentalität, die die Deutschen den Europäern zuteil werden lassen möchten, auch im Innern anzuwenden. Es kann ja schließlich nicht sein, dass die deutschen Südländer kostenlose Kindergarten- und Studienplätze im Norden finanzieren. Das reiche Land Bayern führt zum Beispiel neue berufsbegleitende Studiengänge ein, die pro Semester 3.000 Euro kosten sollen, weil mit der Organisation dieser speziellen Bildungsangebote auch höhere Kosten verbunden sind. Insofern sollten sich die klammen Bundesländer an den reicheren orientieren, statt Geld für soziale Wohltaten aus dem Fenster zu werfen.

So in etwa ist der aktuelle Diskussionsstand. Die PR-Falle hat zugeschnappt. Denn in Wirklichkeit geht es nicht um den Länderfinanzausgleich, sondern schlicht um ein wahltaktisches Ablenkungsmanöver, auf das Journalisten reihenweise hereinfallen. So auch Jasper Barenberg vom Deutschlandfunk. Er interviewte kürzlich den SPD-Finanzpolitiker Puchtler und stellte unter anderem folgende Frage:

Nun müssen ja die Eltern in Rheinland-Pfalz zum Beispiel seit letztem Jahr keine Kita-Gebühren mehr zahlen. Hat Baden-Württembergs Ministerpräsident Stefan Mappus nicht recht, wenn er sagt, man lasse sich in Rheinland-Pfalz feiern mit Geld, das eigentlich aus Stuttgart, aus München oder aus Wiesbaden stammt?

Quelle: dradio

Entscheidend für den Länderfinanzausgleich sind die Steuereinnahmen der Länder. D.h. ob ein Land zum Geber- oder Nehmerland wird, hängt davon ab wie viel länderbezogene Steuern es einnimmt und nicht wie viel es ausgibt. Die Einnahme von Steuern hängt wiederum von wirtschaftlichen, geografischen und regionalen Besonderheiten ab.

Wenn also Nehmerländer wie gefordert sparen, um die Ausgaben zu begrenzen, ändert das nichts an der Einnahmesituation, die für den Ausgleich maßgeblich ist. Na gut, ganz richtig ist das natürlich nicht. Wenn zum Beispiel bei wichtigen Investitionen gekürzt wird, hat das Auswirkungen auf die Einnahmen. Sie sinken, weil finanzpolitische Kürzungspolitik immer auch eine Verschiebung öffentlich anfallender Kosten in den privaten Bereich bedeutet. Auf den fehlenden Binnenkonsum muss an dieser Stelle nicht extra hingewiesen werden.

Ein anderes Beispiel verdeutlicht den Sachverhalt vielleicht etwas besser. Wenn ein Land aufgrund einer Schuldenbremse oder Androhung von Sanktionen dazu gezwungen wird, Ausgaben zu kürzen oder Gebühren zu erheben, hat das ganz konkrete Auswirkungen auf die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen. Wenn Kinder keine gute Ausbildung bekommen oder diese nur gegen viel Geld zu haben ist, wenn die Infrastruktur zerfällt, keine öffentlichen Einrichtungen unter- oder vorgehalten und Straßen nicht ausgebaut oder repariert werden, wird es in der Regel auch keine Arbeitsaufnahme an einem solch trostlosen und teuren Ort geben. Abwanderung wäre die Folge und natürlich auch ein Einbruch bei den Steuereinnahmen.

Es geschieht also genau das Gegenteil von dem was unterstellt wird. Denn wenn die Einnahmen der Länder sinken, steigen automatisch die Zuweisungen für sie aus dem Finanzausgleich, weil das Grundgesetz nun einmal eindeutig vorschreibt, dass „die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet gewahrt wird.“ (Art.106 GG, Abs.3)

Und das bedeutet, dass die unterschiedliche Finanzkraft der Länder ausgeglichen werden muss. Ja, das böse kommunistische bzw. linksextremistische Wort von der Umverteilung fordert hier das Grundgesetz. Wenn man aber den süddeutschen Landesfürsten so zuhört, könnte man zu der Überzeugung gelangen, als stünden hier ganz andere Zeitgenossen nicht auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Der Verfassungsschutz sollte da beobachtend aktiv werden, wie ich finde.

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Von der Leyen droht Unternehmen mit gesetzlicher Frauenquote

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Bei dieser Meldung habe ich gestern nur mit dem Kopf geschüttelt. Frau von der Leyen sorgt sich um die Frauenquote in Vorstandsetagen und droht Unternehmen mit einer gesetzlichen Regelung.

„Angesichts der nur mit der Lupe erkennbaren Fortschritte der vergangenen zehn Jahre schließe ich eine gesetzliche Regelung über einen Mindestanteil von Frauen in Führungspositionen von Unternehmen nicht mehr aus“, sagte von der Leyen dem „manager magazin“.

„Unter 25 bis 30 Prozent Frauenanteil in Führungspositionen würde ich gar nicht anfangen zu verhandeln. Das Entscheidende ist eher der Zeitraum für die Umsetzung. Ich sage mal: Es sollten weniger Jahre sein, als meine Hand Finger hat.“

Quelle: FAZ

Wie sieht es eigentlich mit Dumpinglöhnen und prekärer Beschäftigung aus? Droht die Arbeitsministerin auch jenen Unternehmen, die ihre Mitarbeiter nicht ordentlich bezahlen bzw. ihre Stammbelegschaften durch Leiharbeiter ersetzen? Warum droht von der Leyen nicht mit dem Mindestlohn oder einer klaren Regelung zur Leih- und Zeitarbeit, zum Beispiel mit der Wiedereinführung des Synchronisationsverbots bzw. mit gleicher Bezahlung von Leih- und Stammarbeitern oder noch besser, wie in Frankreich, mit einer höheren Bezahlung für Leiharbeiter, weil die auch ein höheres Risiko zu tragen haben?

Und was ist mit der Hartz-IV Neuregelung? Ich glaube, bei diesem Thema wünscht sich Frau von der Leyen gleich ein paar Hände mehr, um allen Beteiligten zu zeigen, dass es ruhig ein wenig länger dauern kann.

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