Katz und Maus Spiel

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Das Oberverwaltungsgericht Münster hat heute für NRW die Beschränkungen im Einzelhandel wegen eines Verstoßes gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz vorläufig außer Vollzug gesetzt. Damit durften alle Geschäfte wieder öffnen. Allerdings muss man den Beschluss bis zum Ende lesen. Dort steht: „Der Senat hat allerdings darauf hingewiesen, dass es dem Land unbenommen ist, auch kurzfristig eine Neuregelung zu treffen, die keine unzulässigen Differenzierungen enthält.“ Kurzfristig ist das geschehen. Das Land hat seine Verordnung umgehend angepasst. Nun gelten halt überall dieselben Beschränkungen. Beschluss und Reaktion zeigen, Exekutive und Judikative liefern sich zunehmend ein Katz und Maus Spiel. Denn ähnliche Beschlüsse dürfte es auch bei weiteren Einschränkungen geben, die noch ersonnen werden.

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Die Regierung treibt die Pandemie

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Beim Pandemiemissmanagement wollen Bundesregierung und Länder an ihrer bisher gescheiterten Strategie festhalten und vor allem den zähen Kampf gegen alles, was mit Freizeit zu tun hat, fortsetzen. Die Logik: Alle Kontakte in öffentlichen Räumen weiter einschränken, notfalls auch mit Ausgangsbeschränkungen, und darauf hoffen, dass sich die Menschen dann im Verborgenen, also den privaten Bereichen, an die vorgegebenen Regeln halten. Das funktioniert nur leider nicht.

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