Interessanter Beschluss

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Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat mit Blick auf die Corona-Politik erneut einen interessanten Beschluss gefasst. Zwar wird der Eilantrag eines Friseurbetriebes, der sich gegen die erzwungene Schließung wandte, abgewiesen, in der Begründung finden sich aber Hinweise an den Verordnungsgeber, zum Beispiel zur neuen maßgeblichen Inzidenz von 35 sowie eine nüchterne Feststellung, dass es ja gar nicht verboten sei, Kunden in deren Wohnungen aufzusuchen, um dort die Frisiertätigkeit vorzunehmen.

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Mit Pendelquarantäne zu #ZeroCovid?

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Derzeit findet eine Diskussion über einen absurden Vorschlag statt, der als #ZeroCovid bezeichnet wird. Befürworter verteidigen die radikale Idee als Konsequenz aus dem bisherigen Scheitern der Pandemiebekämpfung, obwohl der Wunsch nach immer härteren Lockdowns stets erfüllt worden ist. Doch auch dieser Aufruf kommt an der bitteren Realität nicht vorbei, die derzeit noch absurdere Verfahrensweisen hervorbringt. Die Pendelquarantäne ist so eine Entwicklung, die gerade für Mitarbeiter eines Berliner Klinikums verfügt worden ist, weil die sich mit einer neuen Mutante des Coronavirus infiziert haben.

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