Unverändert dürftige Erkenntnislage

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Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) hat über die Eilanträge gegen die aktuelle Corona-Verordnung bereits am Freitag entschieden. Die Schließung von Gastronomiebetrieben und Fitnessstudios wird demnach nicht außer Vollzug gesetzt. Das ist das Ergebnis einer Folgenabwägung, wie man sie bereits aus dem Frühjahr kennt. Die Schließungsanordnung sei als das kleinere Übel hinzunehmen. Dem steht eine möglicherweise größerer gesundheitliche Gefährdung der Bevölkerung und eine Überlastung des Gesundheitssystems gegenüber, falls man den Eilanträgen jetzt stattgeben würde. Eine Bestätigung des Regierungskurses sind die beiden Beschlüsse aber keinesfalls. Denn das Gericht bemängelt weiterhin eine „nahezu unverändert dürftige Erkenntnislage“, auf der man zu entscheiden habe.

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