Zur Wahlrechtsreform

Geschrieben von: am 16. Jun 2011 um 19:14

Bundestagspräsident Lammert hat einen weiteren Sargnagel für die Demokratie ausfindig gemacht. Drei Jahre lang habe der Gesetzgeber Zeit gehabt, dass bundesdeutsche Wahlrecht so zu gestalten, dass es dem Grundgesetz entspricht. Die Verfassungsrichter hatten  2008 das negative Stimmgewicht im Wahlrecht für verfassungswidrig erklärt. Die Sache mit den Überhangmandaten. Bis Ende Juni 2011 wurde die Frist für eine Änderung gesetzt, die die Bundesregierung nun verstreichen lässt.

Interessant sind nun die Reaktionen.

Als „beispiellose Respektlosigkeit“ gegenüber dem Verfassungsgericht kritisierte SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann die Verzögerungen. Er rief die Koalition auf, sich einer überparteilichen Lösung zu öffnen.

„Wer in fast drei Jahren ein Urteil nicht umsetzt, blamiert sich als Gesetzgeber bis auf die Knochen“, sagte Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck an die Adresse von Schwarz-Gelb dem „Handelsblatt“.

Quelle: Tagesschau

Zunächst einmal ist die schwarz-gelbe Regierung noch nicht einmal zwei Jahre im Amt (mir kommt’s auch wie eine Ewigkeit vor), d.h. die schwarz-rote Vorgängerregierung hätte genauso gut eine Änderung des Wahlrechts bewerkstelligen und damit auch die Bundestagswahl 2009 verfassungskonform ablaufen lassen können. Beides war nicht der Fall. Sich jetzt aufzuregen und über eine beispiellose Respektlosigkeit  dem Verfassungsgericht gegenüber zu jammern, kann sich Herr Oppermann wirklich sparen. Im Jahr 2009 hat die SPD keine Notwendigkeit gesehen, den Regierungspartner zu einer offenen und überparteilichen Lösung in dieser Frage zu bewegen.

Wen wundert’s? Es sind doch dieselben Parteien beteiligt, die mit Blick auf die Hartz-IV-Gesetzgebung geschlossen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts missachten und es stoisch für richtig halten, gegen die ersten Artikel des Grundgesetzes zu verstoßen, nur um die gescheiterten Agenda-Reformer zu schützen. Man braucht sie ja noch für die nächste Bundestagswahl, die, wie ein Verfassungsrichter betonte, zu einer Staatskrise führen könne.

Der langjährige frühere Verfassungsrichter Dieter Grimm warnte vor einer Annullierung der Bundestagswahl 2013, wenn erneut nach dem von Karlsruhe für verfassungswidrig erklärten Gesetz gewählt wird. Eine solche Aufhebung der Wahl sei höchst wahrscheinlich und würde bedeuten, „wir hätten dann für eine gewisse Zeit keinen Bundestag“, sagte er im Deutschlandfunk. „Das könnte man eine Staatskrise nennen“, fügte Grimm hinzu.  

Quelle: Tagesschau

Für eine gewisse Zeit keinen Bundestag? Was wäre dann anders? Das aktuelle Parlament ist doch bereits zur Abnickerbude der Exekutive verkommen. Zuletzt hatte die Bundesregierung dem hohen Haus 700 Seiten vorgelegt oder acht Gesetze, die nach drei Tagen beschlossen werden sollten. Dabei ging es um das Atomausstiegsgesetz, die Endlagerfrage, Erneuerbare Energien usw. Welcher Abgeordnete hat das schon genau lesen können?

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Über den Autor:

André Tautenhahn (tau), Diplom-Sozialwissenschaftler und Freiberuflicher Journalist. Seit 2015 Teil der NachDenkSeiten-Redaktion (Kürzel: AT) und dort mit anderen Mitarbeitern für die Zusammenstellung der Hinweise des Tages zuständig. Außerdem gehört er zum Redaktionsteam des Oppermann-Verlages in Rodenberg und schreibt für regionale Blätter in Wunstorf, Neustadt am Rübenberge und im Landkreis Schaumburg.
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Kommentare

  1. Book of Ra Tricks  April 28, 2012

    Hammer! Sowas hatte ich absolut nicht geglaubt