Schwarz-Gelb und die verfassungswidrige JobCenter-Konstruktion

Geschrieben von: am 22. Okt 2009 um 19:27

Das Bundesverfassungsgericht hat im Dezember 2007 geurteilt, dass die Bildung der Arbeitsgemeinschaften teilweise gegen das Grundgesetz verstößt. Bis Ende 2010 muss die Verwaltung durch den Gesetzgeber neu organisiert und Zuständigkeiten klar geregelt werden. Und was plant der Tigerentenclub in Bezug auf die beanstandete Mischverwaltung von Bund und Kommunen? Man will es sich ganz einfach machen und die Zusammenarbeit von Kommunen und Arbeitsagenturen bei der Betreuung der Langzeitarbeitslosen formal beenden. Damit entspräche man den Vorgaben der Verfassungsrichter. In Zukunft könnte es dann wieder so sein, dass die Empfänger von Arbeitslosengeld II zwei oder mehr Bescheide erhalten. Einen für die Grundsicherung von der Agentur für Arbeit und einen für die Kosten der Unterkunft von der kommunalen Verwaltung zum Beispiel.

Ein Rückschritt, findet der Paritätische Wohlfahrtsverband in seiner heutigen Pressemitteilung.

Als „faulen Kompromiss“ bezeichnet der Paritätische Wohlfahrtsverband die in den Koalitionsverhandlungen in Rede stehende Strukturreform bei Hartz IV. Der Verband warnt davor, das Prinzip der „Hilfen aus einer Hand“ und damit das einzig positive Kernstück von Hartz IV auf Kosten der Betroffenen aufzugeben.

„Die Wiedereinführung der getrennten Aufgabenwahrnehmung wäre das schlichte Eingeständnis, dass man sich nicht einigen konnte und an diesem Punkt in den Verhandlungen gescheitert ist“, so Geschäftsführer Werner Hesse. Würde der vorliegende Kompromiss umgesetzt, wäre das mit massiven Verschlechterungen für die Arbeitslosen verbunden. „Wenn sich dieser Vorschlag durchsetzt, geht der Ämterlauf wieder los und die Betroffenen stehen mit zwei oder mehr Bescheiden von verschiedenen Behörden da. Mit individueller Förderung und passgenauen Hilfen im Sinne einer nachhaltigen Arbeitsmarktpolitik hat das nichts zu tun“, kritisiert Hesse.

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Über den Autor:

André Tautenhahn (tau), Diplom-Sozialwissenschaftler und Freiberuflicher Journalist. Seit 2015 Teil der NachDenkSeiten-Redaktion (Kürzel: AT) und dort mit anderen Mitarbeitern für die Zusammenstellung der Hinweise des Tages zuständig. Außerdem gehört er zum Redaktionsteam des Oppermann-Verlages in Rodenberg und schreibt für regionale Blätter in Wunstorf, Neustadt am Rübenberge und im Landkreis Schaumburg.
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Kommentare

  1. Anonymous  Oktober 22, 2009

    Diese Zersplitterung könnte auch gewollt sein….um die Klagen zu verringern….denn viele geben einfach irgendwann auf und ergeben sich ihrem Schicksal.

    • adtstar  Oktober 23, 2009

      Das ist ein guter Hinweis. Wenn ich mich nicht irre, wären mit der Trennung der Zuständigkeiten dann auch zwei Gerichtbarkeiten im Streitfalle anzurufen. Bei der Grundsicherung müsste man wie gehabt das Sozialgericht bemühen und bei Widersprüchen zu den Kosten für Unterkunft etc. dann das Verwaltungsgericht.

      Übrigens: In den meisten kommunalen Verwaltungen wurde das Widerspruchsverfahren abgeschafft. D.h. bei Unklarheiten oder Widersprüchen muss direkt Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht werden. Im Gegensatz zu den Sozialgerichten, trägt hier aber der Kläger das Kostenrisiko.