Merkels Terminkalender

Geschrieben von: am 07. Apr 2011 um 17:14

Merkels Terminkalender bleibt für die Öffentlichkeit weiter tabu. Dennoch muss sie die Gästeliste der Ackermann-Geburtstagsparty, die am 22. April 2008 im Kanzleramt stattfand, offenlegen. Das entschied heute das Berliner Verwaltungsgericht.

Zur Begründung erklärte das Gericht, es habe sich sämtlich um Personen des öffentlichen Lebens gehandelt, die nicht als Privatpersonen, sondern in ihrer Funktion von der Bundeskanzlerin eingeladen worden seien.

:DD Die Richter beweisen mit dieser Art von Begründung wohl Humor? Denn es war ja Angela Merkel, die kürzlich die Trennung zwischen Amt und Person verkündet hat, um einen beliebten Minister den Job zu retten. Sie habe zu Guttenberg nicht als wissenschaftlichen Mitarbeiter, sondern wegen seiner Fähigkeiten als Minister eingestellt, tönte sie selbstgefällig. Nun drehen die Richter den Spieß offenbar um und erwidern, dass Frau Merkel ins Kanzleramt auch keine Privatpersonen zum Feiern einladen könne, sondern nur solche, die in ihrer Eigenschaft als Funktionsträger zu sehen seien, an deren Identität ein öffentliches Interesse besteht.

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Über den Autor:

André Tautenhahn (tau), Diplom-Sozialwissenschaftler und Freiberuflicher Journalist. Seit 2015 Teil der NachDenkSeiten-Redaktion (Kürzel: AT) und dort mit anderen Mitarbeitern für die Zusammenstellung der Hinweise des Tages zuständig. Außerdem gehört er zum Redaktionsteam des Oppermann-Verlages in Rodenberg und schreibt für regionale Blätter in Wunstorf, Neustadt am Rübenberge und im Landkreis Schaumburg.
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