Zur beitragfreien Entgeltumwandlung

Geschrieben von: am 30. Jan 2009 um 16:15

Auf den NachDenkSeiten taucht immer mal wieder der simple Zusammenhang zwischen der Reduzierung von SV-Beiträgen und direkten Leistungskürzungen auf. So auch in den heutigen Hinweisen. Die viel beworbene Möglichkeit, Teile des Lohns beitragsfrei umwandeln zu können, um damit etwas für die private Altersvorsorge zu tun, ist ein schönes Beispiel, an dem man die Praxis bewusster Irreführung demonstrieren kann.

Beitragsfreihe Entgeltumwandlung heißt ja konkret eine Kürzung des eigenen Sozial-versicherungsbruttos. D.h. wiederum weniger Geld für die Sozialvericherungszweige.

Und weniger Beiträge bedeuten dann natürlich auch weniger Leistung, also

  • Weniger Rente
  • Weniger Arbeitslosengeld I
  • Weniger Krankengeld
  • Weniger Krankengeld bei Betreuung eines kranken Kindes
  • Weniger Übergangsgeld
  • Weniger Mutterschaftsgeld
  • Weniger Kurzarbeitergeld
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Über den Autor:

André Tautenhahn (tau), Diplom-Sozialwissenschaftler und Freiberuflicher Journalist. Seit 2015 Teil der NachDenkSeiten-Redaktion (Kürzel: AT) und dort mit anderen Mitarbeitern für die Zusammenstellung der Hinweise des Tages zuständig. Außerdem gehört er zum Redaktionsteam des Oppermann-Verlages in Rodenberg und schreibt für regionale Blätter in Wunstorf, Neustadt am Rübenberge und im Landkreis Schaumburg.
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