Moderater Lohnabschluss

Geschrieben von: am 30. Jun 2011 um 18:02

Der Arbeitgeberverband des Deutschen Bundestags und die Gewerkschaft der Parlamentarier sind zu einem raschen und lautlosen Tarifabschluss gekommen. Ohne Arbeitskampf und in seltener Einigkeit haben sich die Tarifparteien CDU, CSU, FDP und SPD auf eine stufenweise Erhöhung ihres “Tagegelds” geeinigt. Um moderate 292 Euro für das Jahr 2012 und den gleichen Betrag noch einmal für das Jahr 2013 steigt das monatliche Einstiegsgehalt von derzeit 7668 auf 7960 bzw. 8252 Euro. Unterm Strich sei somit eine deutlich über der Inflationsrate liegende Anhebung der Löhne, Verzeihung, Entschädigungen, von 3,8 und 3,7 Prozent herausgekommen, so ein Sprecher für beide Verhandlungspartner, der gleichzeitig die gute Atmosphäre zwischen den Parteien hervorhob. Der Tarifvertrag hat wieder eine Laufzeit von zwei Jahren.

Die steuerfreie und dem Einkommen nicht zuzurechnende Kostenpauschale in Höhe von derzeit 3.969 Euro pro Monat bleibt durch diese Einigung unberührt. Sie wird erst wieder zum 1. Januar entsprechend den Lebenshaltungskosten angepasst.  

Quelle: Süddeutsche

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Über den Autor:

André Tautenhahn (tau), Diplom-Sozialwissenschaftler und Freiberuflicher Journalist. Seit 2015 Teil der NachDenkSeiten-Redaktion (Kürzel: AT) und dort mit anderen Mitarbeitern für die Zusammenstellung der Hinweise des Tages zuständig. Außerdem gehört er zum Redaktionsteam des Oppermann-Verlages in Rodenberg und schreibt für regionale Blätter in Wunstorf, Neustadt am Rübenberge und im Landkreis Schaumburg.
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Kommentare

  1. Teja552  Juni 30, 2011

    Tja da ist man sich einig und was macht denn die SPD da bei denen, ist sie etwa nicht mehr Opposition( die sie ja eh nie so richtig war)……und das alles in Zeiten des allgemeinen Sparens, wie man sieht gehen unsere GIERIGEN mal wieder mit schlechten Beispiel voran, naja für diese gilt eben nicht das was für das Volk zu gelten hat…..und die Arbeitslosenzahlen sind ja mal wieder gesunken, der Wirtschaft geht es blendend usw. und sofort………

    • Lesefuchs  Juli 1, 2011

      Kleiner Hinweis dazu: Von unserem Vorstand wurde etwas beschlossen, was für die Mitarbeiter eingestellt werden soll. Später sagte mir ein Vostandsmitglied, er möchte das so haben (anders als für alle). Ich sagte daraufhin, dass dies so eingestellt wurde, weil es von oben beschlossen war. Zitat Vorstandsmitglied: Es ist mir egal was für die übrigen Mitarbeiter beschlossen wurde, ich möchte das so haben!!! Mehr braucht man zu dem ganzen Theater nicht sagen. Nur eines noch: KEIN Volk ließ sich in der Geschichte auf Dauer auf der Nase rumtanzen. Und diese „Eliten“ jetzt fördern die Explosion mit riesen Schritten (-> u.a. Griechnland)!

  2. Einhard  Juni 30, 2011

    Sehr schön…geschrieben :)

  3. tzoing  Juli 1, 2011

    moderate 292 Euro Lohnerhöhung….

    Bei der so genannten Regelbedarfsstufe 3 gibt es ganze 291 Euro im Monat.
    Das gilt „für eine erwachsene Person, die keinen eigenen Haushalt führt, weil sie im Haushalt anderer Personen lebt und die haushaltsgebundenen Kosten durch diese anderen Personen bereits abgedeckt sind.“

    Die Damen und Herren unserer derzeitigen Regierung (das sind die Damen und Herren mit der 292 Euro „Lohn“_erhöhung_ pro Monat) gehen ganz einfach davon aus, dass die Angehörigen der behinderten Grundsicherungsempfänger den Fehlbetrag aus der eigenen Tasche draufzahlen – und das am besten dauerhaft und lebenslänglich.
    Der Vize-Chef der Bundesagentur für Arbeit, Heinrich Alt sagte in einem Interview mit dem Tagesspiegel, dass die Eckregelsätze in Höhe von 364 Euro im Monat nur zur „Überbrückung“ geeignet sind. Auf Dauer wären diese Sätze „menschenunwürdig“. Und Heinrich Alt spricht hier von dem vollen Regelsatz und nicht von der Regelbedarfsstufe 3!

    Eine menschenunwürdige finanzielle Leistung ist für Menschen mit Behinderung anscheinend immer noch zu viel und weniger wichtig als ein „moderater Lohnabschluss“….

  4. susemichel  Juli 1, 2011

    Wasser predigen und Wein saufen!
    Noch widerlicher ist es, dass sich die SPD in NRW einer Normenkontrollklage gegen die neuen Regelbedarfsstufen entzieht! Daher bleibt es für die Behinderten in der Regelbedarfsstufe 3 bei der um 20 % gekürzten Grundsicherung! Diese Kürzung erfolgte entgegen der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts pauschal und ohne Berechnungsgrundlagen!
    Durch eine Normenkontrollklage hätte die Landesregierung in NRW den Klageweg für die Betroffenen ( davon hätten auch erwerbsfähige Grundsicherungsempfänger im SGB ll profitiert) erheblich verkürzen können!
    Das man aber nun gerade die Behinderten im Regen stehen läßt, ist einfach nur widerlich!
    Wie heißt es doch so schön.“ Wer hat uns verraten- Sozialdemokraten!“