Binninger richtig übersetzt

Geschrieben von: am 09. Apr 2014 um 13:31

Ein Satz des Tages lautet:

„Ein Untersuchungsausschuss sollte nicht in erster Linie parteipolitischer Profilierung dienen, zumal die aufgeworfenen Fragen viele Bürger beunruhigen, gleichzeitig die Notwendigkeit einer Zusammenarbeit der Geheimdienste zu beachten ist. Zum einen ist der Untersuchungsauftrag viel breiter und differenzierter angelegt, zum anderen bin ich unverändert skeptisch, ob uns Snowden – aufgrund seiner eigenen öffentlichen Einlassungen – als Zeuge überhaupt weiterhelfen kann.“

Das kann man auch kürzer und vor allem verständlicher ausdrücken:

“Wir wollen zwar aufklären, gar keine Frage, aber auch die eingeschlagene Richtung im Kreisverkehr nicht verlassen.”

Wenn Sie jetzt denken, häh, wie wollen die denn dann vorankommen und neue Erkenntnisse zu Tage fördern, haben Sie schon eine richtige Frage gestellt, die Ihnen wahrscheinlich ohne Übersetzung nicht eingefallen wäre. Binninger tut nämlich so, als sei Edward Snowden ein unbrauchbarer oder entbehrlicher Zeuge, weil er seine Informationen bereits über die Medien weltweit verbreitet habe. Was Binninger außer Acht lässt, ist aber, dass für Untersuchungsausschüsse im weitesten Sinne die Regeln der Strafprozessordnung gelten.

Jetzt stellen Sie sich vor, ein Richter würde die Vernehmung des Hauptzeugen mit der Begründung ablehnen, dass dessen Aussage bereits in der Zeitung oder auf Facebook nachzulesen sei, er also im Prozess nichts mehr zur Aufklärung beitragen könne. Unvorstellbar. Der Hauptzeuge, und nichts anderes ist Snowden, muss seine Aussage vor dem Ausschuss zu Protokoll geben, damit überhaupt ein Ergebnis zustande kommen kann, das den gängigen Verfahrensregeln eines Rechtsstaates entspricht. Außerdem kann die Glaubwürdigkeit von Edward Snwoden nur in einem solchen Verfahren, das rechtsstaatlichen Vernehmungsregeln folgt, festgestellt werden, etwa mit einer Vereidigung.

Mit der oben getätigten Aussage hat sich Binninger eigentlich als untauglich erwiesen, einem Untersuchungsausschuss vorzustehen oder gar einen anderen Posten in der Architektur des Rechtsstaates zu übernehmen. Man hört ja, er soll Nachfolger von BKA-Chef Ziercke werden. Binninger hat vielmehr selbst eine politische Aussage getroffen, weil er und seine Chefin Merkel vielleicht nicht wollen, dass Snowden in einem rechtsstaatlichen Verfahren aussagt. Der Untersuchungsausschuss hat nämlich aufgrund seiner eigenen Ermittlungsergebnisse das Recht, der Regierung weiterer unangenehme Fragen zu stellen oder die Herausgabe von Akten zu verlangen.

Heute hat Merkel im Bundestag über die Krise in der Ukraine gesagt: „Es ist leider an vielen Stellen nicht erkennbar, wie Russland zur Entspannung der Situation beiträgt.“ Sie mahnte Putin, sich mit der Regierung in Kiew an einen Tisch zu setzen. In Russland sitzt Edward Snowden allein und wartet darauf, dass sich die deutsche Regierung mit ihm an einen Tisch setzt. Doch mit Blick auf die NSA-Affäre ist leider überhaupt nicht erkennbar, was die Bundesregierung zur Aufklärung beitragen will.


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Über den Autor:

André Tautenhahn (tau), Diplom-Sozialwissenschaftler und Freiberuflicher Journalist. Seit 2015 Teil der NachDenkSeiten-Redaktion (Kürzel: AT) und dort mit anderen Mitarbeitern für die Zusammenstellung der Hinweise des Tages zuständig. Außerdem gehört er zum Redaktionsteam des Oppermann-Verlages in Rodenberg und schreibt für regionale Blätter in Wunstorf, Neustadt am Rübenberge und im Landkreis Schaumburg.
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