Eine Katastrophe nach der anderen

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Es gibt Formulierungen, da fasst man sich an den Kopf. Eigentlich braucht man die Hände von dort gar nicht mehr wegzunehmen. 

Im Grundgesetz steht unter Artikel 87a, Abs. 2, Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zulässt. Und da steht nicht, dass in “Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes” militärische Mittel eingesetzt werden dürfen, sondern eine Mobilisierung der Streitkräfte im Rahmen der Amtshilfe nur bei Naturkatastrophen und Unglücksfällen erlaubt sei. Mit der schönen Formulierung “Ausnahmesituation katastrophischen Ausmaßes” stehen den neoliberalen Hohlköpfen nun sämtliche Interpretationsebenen offen. Deshalb begrüßten de Maizière und Friedrich die Entscheidung umgehend.

Denn plötzlich erscheint es ja auch im Bereich des Möglichen, eine Bombe präventiv auf ein Haus im Sauerland zu schmeißen, weil dort nach geheimdienstlichen Erkenntnissen eine vermeintliche Gruppe von Terroristen einen Anschlag geplant haben soll, dessen geglückte Durchführung zu einer “Ausnahmesituation katastrophischen Ausmaßes” geführt hätte. Möglicherweise werden aber auch die im Zusammenhang mit der Eurokrise immer wieder bemühten “unabsehbaren Folgen” künftig als “Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes” bezeichnet. Demzufolge könnte die Bundesregierung jetzt schon Panzer nach Karlsruhe schicken, da die Entscheidung der Verfassungsrichter zum ESM und Fiskalpakt negativ auszufallen droht.

Der Unglücksverlauf muss aber bereits begonnen haben und der Eintritt eines katastrophalen Schadens mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unmittelbar bevorstehen.

Quelle: BverfG

Dieser Satz trifft doch exakt Schäubles Warnungen vor den “unabsehbaren Folgen” und der Bestrafung durch die Finanzmärkte. Über die beinahe sichere Wahrscheinlichkeit werden sich dann, wenn es mal soweit ist, wieder Juristen das Hirn zermartern müssen. Wichtig ist, die Tür steht offen, man braucht sie nur noch aufzustoßen und einen entsprechenden Einsatz im Innern als alternativlos zu erklären. 

Der Einsatz der Streitkräfte wie der Einsatz spezifisch militärischer Abwehrmittel ist zudem auch in einer solchen Gefahrenlage nur als ultima ratio zulässig.

Viele begnügen sich ja damit, dass auch in Zukunft keine “Ferienflieger” abgeschossen werden dürfen. Puh, da atmet der Michel wieder auf. Doch kaum einer, Heribert Prantl und Wolfgang Lieb einmal ausgenommen, beschäftigt sich mit dem Sondervotum des Richters Gaier, der in dem Plenarbeschluss des Gerichts eine Verfassungsänderung erkennt, die Spielraum für subjektive Einschätzungen, wenn nicht gar voreilige Prognosen zulasse.

Fakt ist aber auch, dass die Bundeswehr im Innern bereits verfassungswidrig eingesetzt wurde, etwa als dutzende Tornados zu Aufklärungszwecken über Demonstranten in Heiligendamm hinwegdonnerten. Das solle in Zukunft nicht mehr passieren, hielten die Verfassungsrichter fest, doch was oder wer sollte eine Bundesregierung daran hindern, die mit Blick auf das Grundgesetz nach dem Motto verfährt, Gesetze erst einmal zu beschließen und abzuwarten, ob jemand dagegen klagt?

Pausenlos wird durch die Bundesregierung gegen die Verfassung verstoßen. Hartz-IV-Regelsätze und das Wahlrecht sind nur einige Beispiele von vielen. Mich wundert ehrlichgesagt die Haltung der Verfassungsrichter. Bei Bundeswehreinsätzen wird mal eben eine neue Rechtslage geschaffen, wohingegen bei existenziellen Entscheidungen wie über die Höhe des Regelsatzes oder einem gültigen Wahlrecht regelmäßig der Schwanz eingezogen und auf den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers verwiesen wird. Gleichzeitig gelten großzügige Fristen, die dennoch tatenlos verstreichen. Und dann? Nichts. Eine Kodifikation wie jetzt im Falle der Bundeswehr im Innern findet nicht statt.

Dafür wird sich der Gesetzgeber jetzt daran machen, die neu geschaffene Rechtlage mit Leben zu füllen und die “Ausnahmesituation katastrophischen Ausmaßes” für ihre Zwecke zu definieren.

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Empörung über “lebensgefährliches Sparen”

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Nach der Vorstellung des Jahresberichtes des Wehrbeauftragten Hellmut Königshaus zeigt sich die Neue Presse Hannover empört über den Zustand der Truppe. 

“Da werden deutsche Soldaten nach Afghanistan geschickt, die ihre Waffen nicht beherrschen und Lastwagen und schützende Transportpanzer nicht fahren können, weil es bei der Ausbildung hierzulande an Munition, Waffen und Fahrzeugen fehlt. Ein Unding. Dieses Sparen ist lebensgefährlich. So ein Arbeitgeber schreckt ab. Die künftige Einsatzfähigkeit der Bundeswehr wird auch davon abhängen, ob sie genügend Freiwillige gewinnen kann.”

Quelle: n-tv Pressestimmen

Das kann man natürlich so sehen, wenn einem egal ist, dass Krieg zu führen grundsätzlich eine Gefahr für Leib und Leben darstellt. Insofern sollte man sich nicht um die künftige Einsatzfähigkeit der Bundeswehr sorgen, sondern darum, wo und wie oft die Truppe noch in den Kampf geschickt werden wird, um deutsche Handelswege und Interessen außerhalb des eigenen Staatsgebietes zu sichern.

Ich wusste auch gar nicht, dass zum Beispiel in Afghanistan Arbeitnehmer der Bundeswehr stationiert sind. Ich dachte immer, Soldaten seien Staatsbürger in Uniform mit der Pflicht, der Bundesrepublik treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen.

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Freiwillig

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Bei der Bundeswehr ist neuerdings alles freiwillig. Die Jugend wird nicht mehr eingezogen, sondern soll für den Dienst begeistert werden. Am 1. Juli war es soweit, die ersten Rekruten kamen freiwillig in die Kasernen und hatten offenbar gehofft, dass ihre mitgebrachte Faszination nun täglich durch den Dienstherrn erneuert würde. Aber der macht unfreiwillig weiter wie bisher. Er lässt um fünf Uhr wecken, um sechs Uhr antreten und prüft Anzug, Körperhygiene sowie die Ordnung in den Stuben.

So haben sich das einige Rekruten offenbar nicht vorgestellt und suchen bereits jetzt schon freiwillig das Weite bevor sie selbst in die Ferne geschickt werden, um die Sicherheit der deutschen Wirtschaft Deutschlands zu verteidigen. Geht das so weiter, könnte die Aussetzung der Wehrpflicht bald zum Bumerang werden und sozusagen ein Ausstieg aus dem Ausstieg drohen. Das ist ja ohne Weiteres möglich, denn abgeschafft ist die Wehrpflicht bekanntlich nicht. Sie ist nur ausgesetzt.  Bei Wiedereinsetzung könnte man freiwillig Gehende auch wieder als Fahnenflüchtige bezeichnen und dem Disziplinararrest im Kasernenknast zuführen.

Nein, so weit wird es natürlich nicht kommen. Bundeskanzlerin Angela Merkel feiert die Aussetzung der Wehrpflicht als großen Erfolg ihrer Koalition und lässt dabei den Vorwurf, eine Gurkentruppe als Kabinett zu haben, nicht gelten.

ARD: (Zuschauerfrage) Warum haben Sie eine solche Gurkentruppe als Kabinett?

Merkel: “Solche Worte benutzen wir ja nicht wieder. Das haben wir uns ja fest vorgenommen. Und insofern glaube ich, dass wir einiges geschafft haben und über anderes auch noch durchaus streiten. […] Und ich glaube, dass wir auch einiges wirklich auf den Weg gebracht haben. Wir haben eine Gesundheitsreform, die Wehrpflicht ist ausgesetzt.”

Quelle: ARD-Sommerinterview

Vom Aussitzen zum Aussetzen oder beides in Kombination. So könnte man die Regierung Merkel beschreiben. Übrigens, heute nimmt der Bundespräsident, der nur kurz als Urlauber für eine halbe Stunde auf Norderney vor eine Kamera ausgesetzt wurde, aus Anlass des Jahrestages des 20. Juli 1944 an einem feierlichen Gelöbnis der Bundeswehr vor dem Reichstag teil. Es ist das erste Gelöbnis nach dem Aussetzen der Wehrpflicht. Aber auch dann wird es im Chor wieder heißen:

„Ich gelobe, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen.“

Nur müsste man diesmal hinzufügen, dass das längstens für die Dauer der sechsmonatigen Probezeit gilt oder bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Rekrut innerhalb dieser Probezeit von sich aus freiwillig geht, was er mit Sicherheit auch täte, wenn von ihm jene Tapferkeit und Verteidigungsbereitschaft plötzlich eingefordert werden würde. Vielleicht tritt ja einer der Soldaten heute freiwillig aus der Formation aus. Und damit meine ich nicht die ordnungsgemäß durchgeführte Ohnmacht infolge langen Stehens, wie sie regelmäßig bei solchen Veranstaltungen vorkommt, sondern mit Blick auf §61, Abs. 2, Satz 3 des Wehrpflichtgesetzes:

Auf schriftlichen Antrag der Soldatin oder des Soldaten ist sie oder er während der Probezeit jederzeit zu entlassen.

Das wäre doch mal was.

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