Klare Sache

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Das Bundesverfassungsgericht hat beim Blick auf die Omikron-Wand festgestellt, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht auf jeden Fall einen Beitrag zum Fremdschutz leistet. Es ist ja auch vollkommen klar und wissenschaftlich eindeutig belegt, dass eine Ansteckung bei einer dreifach geimpften Pflegekraft zu einem weniger schweren Verlauf des vulnerablen Patienten führt, als dessen hypothetisch mögliche Ansteckung bei einem ungeimpften und tagesaktuell negativ getesteten Hausmeister desselben Altenpflegeheims. Der ist ja nicht einfach gesund, sondern asymptomatisch gefährlich. (BVerfG)

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