Von der Leyen darf gegen Schmidt sticheln

Geschrieben von: am 02. Aug 2009 um 21:23

Die Dienstwagenaffäre ist noch nicht ausgestanden. An einer kleinen Meldung in der Wochenendausgabe der Neuen Presse Hannover können sie sehr schön die angebliche Unabhängigkeit und Objektivität der Redaktion erkennen. In einem kleinen Kasten kommt „NPeople“ Ursula von der Leyen zu Wort. Darin darf sie sich kurz über Kabinettskollegin Schmidt ärgern und von sich behaupten, stets korrekt zu handeln.

Leyen vs. Schmidt

Diese kleine Botschaft steht da unkommentiert. Dabei hat Udo Harms doch letzte Woche beklagt, dass er bei der Union derzeit keine Affäre ausmachen könne. Wie klang das nun genau am 29. Juli?

„Die SPD braucht jetzt große Themen und frische Gesichter, mit denen sich punkten lässt. Noch hilfreicher wäre eine Affäre, oder besser noch ein Skandal, der die Union kurz vor der Wahl kalt erwischt. Zu sehen ist davon nicht viel, darauf warten kann die SPD auch nicht:“

Unfähigkeit oder Absicht? Denn Ursula von der Leyen weigert sich vehement ihre Fahrtenbücher offenzulegen. Ihre Pendelei zwischen Berlin und ihrem zu Hause beim Papa Ernst Albrecht in Burgdorf bei Hannover absolviert sie inzwischen nicht mehr mit dem Zug, sondern einer Luxuslimousine mit gleich zwei Chauffeuren, wie Telepolis berichtet. Offenbar hat die Familienministerin ganz spezielle Fahrervorlieben. Es müssen Chauffeure aus Bonn sein, die dann auch immer von dort aus anrücken.

Bereits zu Anfang des Jahres wollten Reporter der Illustrierten Stern Einsicht in dieses Fahrtenbuch nehmen. Damals war bekannt geworden, dass die Familienministerin nicht mehr (wie sie früher angegeben hatte), mit dem Zug von Hannover nach Berlin und zurück fuhr, sondern, das sie sich stattdessen von zwei Chauffeuren in einer Luxuslimousine kutschieren ließ.

Zudem wohnten diese nicht in Berlin, sondern in Bonn und durften deshalb morgens von dort aus mehrere hundert Kilometer nach Hannover und weiter nach Berlin fahren. Abends ging die Tour dann die selbe Strecke wieder zurück. Dazu, wie regelmäßig diese Fahrten stattfanden, gibt es widersprüchliche Angaben.

Herausgekommen war die Sache als ein Berliner Fahrer das Familienministerium verklagte, weil er sich aufgrund der Sonderwünsche der Ministerin praktisch zum gut bezahlten Nichtstun verdammt sah. Diese mochte nämlich zu keinem Berliner Fahrer genug „Vertrauen“ aufbringen und bestand stattdessen auf die Bonner, weshalb der Mann nur mehr einen Abteilungsleiter ins Büro und zurück fahren durfte.

Ein Richter bezeichnete dieses Verhalten der Ministerin als „unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten […] schwer nachvollziehbar“.

Bisher habe ich darüber in der NP noch nix gelesen. Hatte sich im Fall Ulla Schmidt auch schon ein Richter geäußert?

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Über den Autor:

André Tautenhahn (tau), Diplom-Sozialwissenschaftler und Freiberuflicher Journalist. Seit 2015 Teil der NachDenkSeiten-Redaktion (Kürzel: AT) und dort mit anderen Mitarbeitern für die Zusammenstellung der Hinweise des Tages zuständig. Außerdem gehört er zum Redaktionsteam des Oppermann-Verlages in Rodenberg und schreibt für regionale Blätter in Wunstorf, Neustadt am Rübenberge und im Landkreis Schaumburg.
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Kommentare

  1. adtstar  August 3, 2009

    Karlheinz Schreiber ist zurück. Somit naht schon wieder eine für die SPD „hilfreiche Affäre“ die Union betreffend, die Udo Harms in der Neuen Presse Hannover ja weit und breit nicht erkennen wollte. Mal gucken, was die NP morgen daraus macht.

    Übrigens, Schreiber scheiterte bereits Anfang Juli zum vierten und letzten Mal vor einem kanadischen Gericht, eine Aufhebung seiner Auslieferung zu erwirken. Hier hätte Udo Harms also etwas kommen sehen müssen…