Deutschland soll dauerhaft Krieg in Afghanistan führen

Geschrieben von: am 06. Jul 2010 um 18:37

Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man über das Guttenbergsche Hinterherdackeln wirklich lachen. Am Wochenende, genauer am 4. Juli, dem amerikanischen Nationalfeiertag, trat der neue Oberkommandierende in Afghanistan General Petraeus seinen Dienst an und dabei schwor er die Koalition der Willigen Verbündeten im Kampf gegen den internationalen Terrorismus auf einen harten Sommer ein. Personalwechsel ja, Strategiewechsel nein, lautete seine Botschaft. Genau sprach er aber auch davon, dass der Einsatz von fortwährender Dauer sein werde und zwar so lange wie nötig.

Quelle: ISAF – Remarks by Gen. David H. Petraeus upon Assumption of Command

„I want to emphasize what a number of our country’s leaders recently affirmed – that our commitment to Afghanistan is an enduring one and that we are committed to a sustained effort to help the people of this country over the long-term. Neither you nor the insurgents nor our partners in the region should doubt that.

Da können sie sicher sein. Freund wie Feind. Auf Freunde wie uns zum Beispiel muss das wie eine Drohung wirken. Deshalb schickt die Bundesregierung ihren in letzter Zeit zur stillen Einlage verkommenen Superstar Gutti ins Rennen, um den Deutschen den dauerhaften Krieg beizubringen. Quasi gleichzeitig zur Antrittsrede von General Petraeus erscheint in der FAZ (am Montag) ein Interview mit dem beliebten Verteidigungsminister, in dem dieser ganz nüchtern erzählt, dass die bisherigen Ziele in Afghanistan verfehlt wurden, obwohl uns Guttenbergs Vorgänger die Greifbarkeit des Erfolgs seit nunmehr neun Jahren immer wieder eintrichterten. Jetzt müssten wir vielmehr akzeptieren, dass die Soldaten nicht für Illusionen kämpfen könnten, sondern nur gegen eine Verschlimmerung der Zustände vor Ort. Und die würde sofort eintreten, wenn die internationalen Truppen und damit auch die Bundeswehr abzögen.

„Wir müssen weiterhin deutlich machen, wozu dieser Einsatz dient und welche Ziele realistisch erreichbar sind und welche nicht. Wesentlich ist doch: Von Afghanistan darf keine Gefährdung der internationalen Gemeinschaft mehr ausgehen – das Nichterreichen anderer Wünsche, auch von Traumbildern, wird man wohl mehr und mehr und klarer in Kauf nehmen müssen. Wie etwa die Illusion von einer Idealdemokratie in Afghanistan. Für Illusionen dürfen wir weder unsere Soldaten noch Polizisten oder zivile Helfer diesen Gefahren aussetzen.

Afghanistan wird sich nie nach unseren Maßstäben absolut stabilisieren lassen. Aber für den Fall, dass es künftig wieder nachweisbar zu einem ständigen Rückzugsort für Terrorzellen würde, die international agieren, muss es von internationalem Interesse sein, solchen Terrorelementen zu begegnen.

Das ist deutlich. The Forever War – Der ewige Krieg. Und Freigeist zu Guttenberg dackelt unterwürfig den Amerikanern hinterher, ohne je eine eigene Meinung und politische Haltung vertreten zu müssen.

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Über den Autor:

André Tautenhahn (tau), Diplom-Sozialwissenschaftler und Freiberuflicher Journalist. Seit 2015 Teil der NachDenkSeiten-Redaktion (Kürzel: AT) und dort mit anderen Mitarbeitern für die Zusammenstellung der Hinweise des Tages zuständig. Außerdem gehört er zum Redaktionsteam des Oppermann-Verlages in Rodenberg und schreibt für regionale Blätter in Wunstorf, Neustadt am Rübenberge und im Landkreis Schaumburg.
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Kommentare

  1. KKalle  Juli 6, 2010

    Wenn Afghanistan ein Verteidigungskrieg wäre, hätte Köhler dann eigentlich nicht zurücktreten dürfen? (Auf das Video der Ordenverteilenden WMerkel (Schramm) hattest du ja schonmal hingewiesen.

    „(1) Während des Verteidigungsfalles ablaufende Wahlperioden des Bundestages oder der Volksvertretungen der Länder enden sechs Monate nach Beendigung des Verteidigungsfalles. Die im Verteidigungsfalle ablaufende Amtszeit des Bundespräsidenten sowie bei vorzeitiger Erledigung seines Amtes die Wahrnehmung seiner Befugnisse durch den Präsidenten des Bundesrates enden neun Monate nach Beendigung des Verteidigungsfalles. Die im Verteidigungsfalle ablaufende Amtszeit eines Mitgliedes des Bundesverfassungsgerichtes endet sechs Monate nach Beendigung des Verteidigungsfalles.“ [http://www.jusline.de/index.php?cpid=ba688068a8c8a95352ed951ddb88783e&lawid=5&paid=115h&mvpa=150]

    Irgendwie habe ich das Gefühl, dass GG §115 ff. die Poltik maßgeblich prägen werden, wenn dies nicht bereits jetzt der Fall ist.