Kurz zum Steuerabkommen mit der Schweiz – Strafvereitelung im Amt

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Der Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble lobt das neue Steuerabkommen mit der Schweiz, obwohl es streng geheim ausgehandelt wurde und “Steuersündern”, die man gerechterweise als Kriminelle bezeichnen sollte, Straffreiheit und Anonymität zusichert. Der Finanzminister kalkuliert eine steuerliche Mehreinnahme in Höhe von einmalig 1,9 Milliarden Euro. Wenn man bedenkt, dass zwischen 100 und 300 Milliarden Euro Schwarzgeld von deutschen Kunden auf Schweizer Bankkonten lagern, ist dieser Betrag geradezu lächerlich.

Es handelt sich um ein Amnestie-Abkommen oder ein großes Geschenk an die Vermögenden in diesem Land. Steuerfahnder, die nachweislich Steuerbetrügern auf die Schliche kommen und Millionen an hinterzogenen Steuern aufspüren und zurückholen, werden nicht eingestellt oder gar entlassen. Von deutscher Seite wird auch darauf verzichtet, eine strikte Offenlegung der Namen von Steuerflüchtigen zu fordern, wie das zum Beispiel die Amerikaner erfolgreich getan haben.

Das Bankgeheimnis ist ein hohes Gut, meint auch die deutsche Bundesregierung. Es darf nur aufgehoben werden, wenn man Soziallleistungsempfänger ist. Dann bestehe nämlich aus Sicht der Behörden automatisch der Verdacht, den Staat um einige Euros betrügen zu wollen, was eine Offenlegung von Finanzen und Vermögenswerten letztlich unumgänglich mache.

Merke: Ein Sozialleistungsempfänger ist ein Schmarotzer und Betrüger, der sich auf Kosten der Allgemeinheit am üppigen Hartz-IV-Geld bereichert. Ein Steuerhinterzieher, der Millionen Euros durch Vermögensverwaltung, Erbe oder unverschämt hohes Einkommen in die Schweiz geschafft hat, weil er es gar nicht zum Leben braucht, ist ein sündigender Leistungsträger, dem keinerlei Sanktionen mehr drohen.

Schäuble und sein Ministerium machen sich der Strafvereitelung im Amt schuldig. Ein Verfahren muss Schubladen- und Schwarzekassen-Schäuble wohl nicht fürchten.

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