Mal wieder Lob für zu Guttenberg

Geschrieben von: am 07. Aug 2009 um 8:30

In der Neuen Presse Hannover kommentiert heute Christoph Slangen den Vorschlag zu Guttenbergs, das Insolvenzrecht anzupassen. Demnach sollen Banken, die von einer Pleite bedroht sind künftig unter staatliche Zwangskontrolle gestellt werden können. Zu Guttenberg will damit eine Alternative zur Verstaatlichung schaffen, wie sie bereits bei der Hypo Real Estate in Erwägung gezogen wurde.

PR-Agent Christoph Slangen erweist sich erneut als verlässlicher Botschafter. Als „Gute Alternative für den Staat bezeichnet er zu Guttenbergs Vorstoß, der in Wahrheit nicht von ihm stammt und auch nicht neu ist. Bereits im März diesen Jahres hat zu Guttenberg den von der Anwaltskanzlei Linklaters gegen teures Geld ausgearbeiteten Entwurf zu einer „begrenzten Insolvenz“ ins Spiel gebracht. Damals hat nur keiner auf ihn gehört. Man kannte ja schließlich sein Popularitätspotenzial noch nicht. Ich habe auf diesen Sachverhalt bereits am 16. Juni 2009 hier im Blog hingewiesen.

Jedenfalls ist es zunächst einmal eine Unverschämtheit von der Neuen Presse Hannover, dass weder im Bericht noch im Slangen-Kommentar auf die Urheberschaft des Vorschlags hingewiesen wird und dass die externe Arbeit von Anwälten einen Haufen Steuergeld verschlingt. Stundensätze von 300 Euro und mehr sind dort üblich. Aber nun zur Lobeshymne auf den Wirtschaftsminister, der mittlerweile unter den Top Ten der beliebtesten Deutschen rangiert.

Slangen schreibt:

„Der Trennung von Staat und Wirtschaft, die dem Ordnungspolitiker zu Guttenberg am Herz liegen muss, soll so besser Rechnung getragen werden. Es ist es richtig, für den Bankensektor eine Alternative zum staatlichen Einstieg zu entwickeln. Banken könnten sich sonst darauf verlassen, dass unverantwortliches Zocken in jedem Fall vom Staat aufgefangen wird.“

Christoph Slangen trägt abermals zu einer groben Irreführung der Öffentlichkeit bei. Der Linklaters Entwurf sieht nämlich in Wahrheit vor, die Aktionärsrechte begrenzt auszusetzen, um sie dann nach einer erfolgreichen Sanierung des Unternehmens durch den Staat wieder in Kraft treten zu lassen. Lassen sie sich nicht durch Agentur-Formulierungen täuschen wie…

Steht eine Bank künftig vor der Pleite, soll dem Gesetzentwurf zufolge ein interministerieller Ausschuss mit Vertretern der Ressorts Wirtschaft, Finanzen, Justiz und des Bundeskanzleramts über die Zwangsverwaltung und über die damit auch nötige Bereitstellung öffentlicher Mittel entscheiden. Dann soll die Bank einen Plan aufstellen, wie sie aus der Insolvenz herauskommen kann – wenn das langfristig ohne staatliche Hilfe nicht geht, soll sie „abgewickelt“ werden.

Das heißt mit anderen Worten: Eine Bank, die vor der Pleite steht, geht nicht mehr Pleite, sondern wird zunächst einmal unter staatliche Zwangsverwaltung gestellt, um die erlittenen Verluste an die Steuerzahler hinüberreichen zu können. Das nennt man ja in Bankenkreisen Sanierungsplan und wird durch Steinbrücks Bad-Bank-Gesetz auch noch gefördert. Denn es reicht nach gegenwärtigem Stand aus, die verhagelte Bank-Bilanz dadurch aufzuhellen, in dem man schlechte Risiken in eine Zweckgesellschaft auslagert. Damit hat das Institut wieder eine schöne Bilanz und die Zwangsverwaltung kann beendet werden. Für die Risiken, die in den Bad Banks lagern, „garantiert“ ja, das wissen sie bereits, der Staat.

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Über den Autor:

André Tautenhahn (tau), Diplom-Sozialwissenschaftler und Freiberuflicher Journalist. Seit 2015 Teil der NachDenkSeiten-Redaktion (Kürzel: AT) und dort mit anderen Mitarbeitern für die Zusammenstellung der Hinweise des Tages zuständig. Außerdem gehört er zum Redaktionsteam des Oppermann-Verlages in Rodenberg und schreibt für regionale Blätter in Wunstorf, Neustadt am Rübenberge und im Landkreis Schaumburg.
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