Arbeitsrecht: Ein dummer Unternehmens-Anwalt vor Gericht

Geschrieben von: am 08. Apr 2010 um 14:39

Rechtsunwissenheit und Rechtsirrtümer sind ja weit verbreitet. Aber das sich geschulte Anwälte vor einem Arbeitsgericht so dumm verhalten, wie der, der die Geschäftsführung der Fluggesellschaft Germania vertrat, ist neu. Das Unternehmen hatte vor kurzem sechs Piloten entlassen, weil diese von ihrem Grundrecht der Vereinigungs und Koalitionsfreiheit nach Art. 9 GG Gebrauch machten. Die Kündigungen waren schon dumm, aber noch dümmer war nun der Auftritt der juristischen Vertretung vor dem zuständigen Arbeitsgericht Berlin.

Quelle: Junge Welt

Vor den Richtern bestätigte die Unternehmensseite auch noch ihren Verstoß gegen das Grundgesetz mit der inzwischen in Mode gekommenen Begründung einer akuten wirtschaftlichen Notlage, die durch das Verhalten der Piloten hervorgerufen worden sei. Es fiel sogar wörtlich der Satz:

„Die Geschäftsführung fühlte sich durch die Wahl der Tarifkommission erheblich unter Druck gesetzt.“

Wie kann ein Anwalt für Arbeitsrecht (die arbeitsrechtliche Kompetenz unterstelle ich jetzt mal) nur so etwas sagen? Aus taktischer Sicht ein lupenreines Eigentor. Wie heißt es doch gleich in Art. 9, Abs. 3 GG:

Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig.

Wenn die Wahl der Tarifkommission als Grund für die Kündigungen angeführt wird, hat der Beklagte doch überhaupt keine Chance, den Fall zu gewinnen. Das hätte dem Germania-Anwalt doch klar sein müssen. Aber es kommt noch besser. Der redete sich regelrecht um Kopf und Kragen:

Die „Gefahr, daß Mitbestimmung etabliert wird“, habe man abwehren müssen, die Tarifkommission hätte „die Wettbewerbsfähigkeit der Germania gefährdet“, ein „Warnstreik könnte maximal einen Tag lang abgepuffert werden“ usw. usf.

:crazy:

Somit hatte die Klageseite leichtes Spiel und konnte quasi den Richterspruch vorweg nehmen:

„Dankenswerterweise hat die Gegenseite ausgesprochen, daß die Wahl in die Tarifkommission der eigentliche Grund für die Kündigung war. Und genau das macht sie sittenwidrig und damit unwirksam.“

:))

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Über den Autor:

André Tautenhahn (tau), Diplom-Sozialwissenschaftler und Freiberuflicher Journalist. Seit 2015 Teil der NachDenkSeiten-Redaktion (Kürzel: AT) und dort mit anderen Mitarbeitern für die Zusammenstellung der Hinweise des Tages zuständig. Außerdem gehört er zum Redaktionsteam des Oppermann-Verlages in Rodenberg und schreibt für regionale Blätter in Wunstorf, Neustadt am Rübenberge und im Landkreis Schaumburg.
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Kommentare

  1. Anonymous  April 8, 2010

    Jeder „Idiot“ kann Jurist werden.

  2. Einhard  April 8, 2010

    :>

    Klasse Anwalt (wenn’s nicht der eigene ist :DD)