Die Pflege-Impfpflicht bleibt unwirksam

Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im Hauptsacheverfahren zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht liegt es nun am Gesetzgeber, das Gesetz wieder abzuschaffen. Denn ein entscheidendes Kriterium bei der Ablehnung der Verfassungsbeschwerden wird bei der allgemeinen Empörung, die nun wieder herrscht, übersehen. Die fehlende Wirksamkeit des Gesetzes.

Der erste Senat wie auch seine Kritiker gehen davon aus, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht auch umgesetzt würde. Tatsächlich aber geht von den Regelungen allenfalls ein nicht näher spezifiziertes Drohpotential aus. Die Disziplinarverfahren gegen Betroffene selbst, die …