Versteckte Änderung im Kleingedruckten

Die Niedersächsische Corona-Verordnung ist einem ständigen Wandel unterzogen. Im Januar gab es zwei, im Dezember vier Anpassungen. Insgesamt ist die Verordnung vom 30. Oktober achtmal überarbeitet worden. Das allein im Blick zu behalten, ist schon schwer. Doch nun bereiten auch einzelne Paragrafen Sorgen, deren Wortlaut sich gar nicht verändert hat, wie die HAZ berichtet. Denn wie die getroffenen Vorschriften genau zu verstehen sind, regelt wiederum die Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung. Hier finden sich Begründungstexte, die plötzlich etwas verbieten, …