Militärische Austerität

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Puh, das ist ja noch einmal gut gegangen. In den USA haben sich Demokraten und Republikaner auf eine vorläufige Aussetzung der Schuldenobergrenze geeinigt. Da atmen vor allem deutsche Medien erleichtert auf, die sich wochenlang mit der albernen Frage beschäftigten, ob so etwas wie ein Zahlungsausfall, also Staatsbankrott drohe. Übrigens soll in Deutschland nun doch noch das Heizungsgesetz verabschiedet werden und damit ein Beschluss noch vor der Bekanntgabe irgendwelcher Eckwerte zum Haushalt erfolgen. Nur eins ist in allen Fällen klar. Es sollen Ausgaben des Staates konsequent gestrichen werden, außer fürs Militär. Die Zeitenwende besteht also künftig in militärischer Austerität.

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Doppelpass

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Bundeskanzler Olaf Scholz kehrt nicht ganz mit leeren Händen aus dem Mittleren Osten zurück. Für 137.000 Kubikmeter Flüssiggas, was kaum mehr als einer Tagesration aus Nord Stream 1 entspricht, stellt der deutsche Regierungschef einen Stadionbesuch bei der Fußball-Weltmeisterschaft in Katar in Aussicht. Bei den Arbeitsbedingungen gebe es schließlich Fortschritte, da ist er sich mit Uli Hoeneß einig. „Die Frage, wie wir dahin fahren, ist selbstverständlich zeitnah zu entscheiden. Aber das wird schon so sein, dass da jemand dabei ist“, so Scholz. Ein „Geschäftsträger der deutschen Botschaft“ wird es diesmal vermutlich nicht sein.

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Die Botschaften von Scholz und Maas

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Die EU-Finanzminister beraten heute per Videokonferenz mit dem Ziel, einen Mechanismus zu finden, der allen dabei helfen soll, die Coronakrise zu überstehen. Bei der Wahl der Mittel geht einmal mehr ein Riss durch Europa. Gemeinsame Anleihen, kurz Corona-Bonds, schlägt der Süden vor. Der Norden, angeführt von Deutschland, dazu gehören aber auch die Niederlande, Österreich und Finnland, lehnt solche gemeinsamen Anleihen in der Eurozone aber ab. Hier wird auf den ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus) verwiesen, über den sich nach Darstellung der beiden SPD-Minister Olaf Scholz und Heiko Maas Solidarität herstellen lasse. Damit outen sie sich als Vollstrecker der bisherigen Austeritätspolitik.

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EU-Verträge völlig ungeeignet

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Violinka / Pixabay

Heute hat die EU-Kommission Stellungnahmen zu den vorläufigen Haushaltsplänen der Mitgliedsstaaten vorgelegt. Wie zu erwarten, berichten die Medien in erster Linie über Italien, gegen das die Einleitung eines Defizitverfahrens empfohlen wurde. Außen vor bleibt allerdings, dass jedes dritte Euroland offenbar Probleme mit den eigenen Budgetentwürfen hat. Darauf weist Eric Bonse hin. Unter eingehender Beobachtung steht auch Deutschland, wegen der makroökonomischen Ungleichgewichte.

Weshalb die EU-Kommission dann aber trotzdem schreibt, dass Deutschlands Haushaltsplanung mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt in Einklang stünde, bleibt ein Rätsel. Es kann nur eine Antwort darauf geben. Die EU-Verträge sind völlig ungeeignet.

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Wer Visionen erwartet, blendet die Schuldenbremse aus

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Viele Journalisten und die Grünen kritisieren den Koalitionsvertrag auch, weil er keine Vision, kein Projekt und keine Ideen für die Zukunft enthalte, sondern auf teuren Stillstand setze. Das schreiben dann aber dieselben Leute, die es auch für unabdingbar halten, dass der Staat zu jeder Zeit sparen und Verschuldung abbauen müsse. Es passt einfach hinten und vorne nicht zusammen. Wer auf eine irrsinnige Schuldenbremse setzt, ohne zu erklären, wie er den dafür nötigen Zuwachs von Vermögen begrenzen will oder das sogar unter Beifall ausschließt, kann doch nicht ernsthaft eine Vision erwarten.

Dank der Schuldenbremse und des Fiskalpaktes ist die Politik zur Tatenlosigkeit verdammt. Sie hat sich, übrigens auch auf Betreiben einer Großen Koalition, von Gestaltungsmöglichkeiten verabschiedet und dem sinnfreien Ausgabenverbot sogar Verfassungsrang eingeräumt. Welches Projekt sollten die Koalitionäre da noch in Angriff nehmen, ohne gegen die Verfassung zu verstoßen? Es wird wohl noch etwas dauern, bis diese jämmerlich einfache Erkenntnis auch in den Betonköpfen angekommen ist. Konsequent wäre es doch zu fordern, die Schuldenbremse wieder abzuschaffen und jetzt zu investieren, als auf die Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu warten.

Die neue Zürcher Zeitung schreibt: “Für ausländische Beobachter mutet es kurios an, mit welcher Detailversessenheit die deutschen Parteien ihre Koalitionsverträge aushandeln, als seien diese notariell beglaubigte Rechtsdokumente und nicht letztlich unverbindliche politische Absichtserklärungen. So blieb auch von den hochgemuten Vereinbarungen der schwarz-gelben Vorgängerregierung im Alltag nicht viel mehr übrig als ein Haufen Papier.” Doch Sigmar Gabriel will bis zum bitteren Ende „vertragstreu“ bleiben. Man wundert sich nur, dass er keine Kündigungsfrist in den Kontrakt hat einarbeiten lassen, um einen vorzeitigen Ausstieg seiner Truppe zu vermeiden.

Oder gibt es sie mit dem Mindestlohn etwa doch, der ja bekanntlich erst kurz vor der nächsten Wahl überall gelten soll und damit auch als eine Art (Über)Lebensversicherung für die Große Koalition und deren künftige Postenträger fungiert?

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So kann man sich täuschen

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Die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist getroffen und nun geht es an die Arbeit. Butter bei die Fische, haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und Finanzminister Wolfgang Schäuble wohl gedacht. Da das Gericht zum Thema Fiskalpakt nicht viel gesagt hat (7 von 85 Seiten), wird hier der nächste Angriff auf demokratische Grundrechte gefahren. Der Währungskommissar soll gestärkt werden und bei Defizitverfahren ein alleiniges Entscheidungsrecht erhalten.

Hier rächt sich wohl die schwammig vorgetragene Einschätzung der Bundesrichter, wonach der Fiskalpakt im großen und ganzen der deutschen Schuldenbremse entspreche. Einen unmittelbaren Durchgriff der Organe auf die nationale Haushaltsgesetzgebung sei im Fiskalpakt laut Auffassung der Richter nicht vorgesehen. So kann man sich täuschen. Sollte sich die deutsche Position nun durchsetzen, müsste das BverfG noch einmal gründlich nachdenken. Doch so wie es aussieht, haben die die Verfassungsrichter nichts gegen ein Schuldenbremsenregime.

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