Lohnabstandsgebot gilt auch für Bundesminister

Geschrieben von: am 16. Mai 2012 um 15:51

Nach zwölf Jahren gönnen sich die Regierungsmitglieder eine Aufstockung ihrer Bezüge. Mit der ersten Stufe von 3,3 Prozent, die rückwirkend zum 1. März 2012 zünden soll, bekommen Bundeskanzlerin und Bundesminister um die 500 Euro mehr im Monat. Grund für die Erhöhung ist das berühmte Lohnabstandsgebot. Denn die Entwicklung der Bezüge führender Beamter in den Ministerien befindet sich auf der Überholspur. Und das darf natürlich nicht sein und ist wahrscheinlich auch

“jenseits jeder realistischen Vorstellung”

Auf diese Formulierung griff Bundesinnenminister Friedrich zurück, als er die Gehaltsforderungen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst als Verhandlungsführer der Arbeitgeber kommentierte. Ich will nicht falsch verstanden werden. Gerne dürfen sich die paar Regierungsmitglieder einen sicherlich unverdienten Schluck aus der Lohnpulle nehmen. Das bringt uns nicht um. Ich frage nur, warum den Beschäftigten im öffentlichen Dienst mit niedrigem Einkommen eine Anpassung ihrer Gehälter um mindestens 200 Euro mit aller Macht verwehrt wurde?

Dieser Personenkreis, der unter 2000 Euro brutto im Monat verdient, hat relativ wenig von einer prozentualen Erhöhung der Gehälter um 3,5 Prozent, ebenfalls rückwirkend zum 1. März.   

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Über den Autor:

André Tautenhahn (tau), Diplom-Sozialwissenschaftler und Freiberuflicher Journalist. Seit 2015 Teil der NachDenkSeiten-Redaktion (Kürzel: AT) und dort mit anderen Mitarbeitern für die Zusammenstellung der Hinweise des Tages zuständig. Außerdem gehört er zum Redaktionsteam des Oppermann-Verlages in Rodenberg und schreibt für regionale Blätter in Wunstorf, Neustadt am Rübenberge und im Landkreis Schaumburg.
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Kommentare

  1. Einhard  Mai 17, 2012

    Alle Tiere sind gleich…einige sind gleicher