Söders Leistungsprinzip

Geschrieben von: am 06. Okt 2016 um 11:47

Markus Söder ist Finanzminister des Freistaates Bayern und in dieser Funktion fühlt er sich berufen, darauf zu achten, was anderen zusteht. Er findet, die Leistungen für Flüchtlinge seien zu hoch und begründet das so:

„Die Flüchtlingskosten können doch nicht so bleiben“, sagte der CSU-Politiker dem Nachrichtenmagazin „Focus“. Es führe „zu sozialen Verwerfungen, wenn der Staat zum Beispiel im Monat 5000 bis 6000 Euro für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ausgeben muss und viele Frauen in Deutschland am Ende eines langen Arbeitslebens nicht ansatzweise Rente in dieser Höhe bekommen“.

Da spricht der Minister ein durchaus ernsthaftes Problem an. Allerdings ist ihm da wohl ein Fehler unterlaufen. Richtig muss es heißen:

„Die Politikerkosten können doch nicht so bleiben. Es führt zu sozialen Verwerfungen, wenn der Staat einem gedanklich unbegleiteten bayerischen Minister neben einer Entschädigung für das ausgeübte Amt, auch noch eine Diät als Abgeordneter und steuerfreie Kostenpauschalen zugesteht.“

Laut Berechnungen des Verfassungsrechtlers Hans Herbert von Arnim von vor drei Jahren bekommt Söder „als Minister Bezüge nach B 11, also 11.557 Euro plus drei Sechzehntel dieses Grundgehalts, insgesamt 13.724 Euro. Mit Familienzuschlag (drei Kinder) sind es 14.351 Euro. Plus halbe Abgeordnetenentschädigung, plus steuerfreie Dienstaufwandsentschädigung, plus 75 Prozent der steuerfreien Kostenpauschale. Macht unter dem Strich 21.102 Euro im Monat.“

Hinzu kommen noch die „großzügig“ bemessenen Altersbezüge, die schon nach kurzer Dienstzeit anfallen. Es mag daher schon richtig sein, wenn Söder sagt, dass es ungerecht sei, jemandem alle Leistungen zukommen zu lassen, der noch nie einen Cent in die Sozialkassen eingezahlt hat, jedoch hat es mit Gerechtigkeit noch weniger zu tun, wenn derjenige, der das sagt, ebenfalls alle Leistungen und noch ein bisschen mehr erhält, ohne je einen Cent in die Sozialkassen einzuzahlen.

Schließlich muss noch erwähnt werden, dass es die eigenen Parteifreunde sind, die Verwandte auf Staatskosten beschäftigen und wegen derlei Praktiken bereits verurteilt worden sind. So befand das Augsburger Amtsgericht vor über einem Jahr den ehemaligen Vorsitzenden der CSU Landtagsfraktion Georg Schmid des Sozialbetrugs und der Steuerhinterziehung in mehr als 320 Fällen für schuldig. Söder sagt: „Es braucht ein faires Verhältnis von Leistung und Gegenleistung.“ Vielleicht hat er deshalb ja im vergangenen Jahr einen für die Steuerzahler teuren Medienprofi engagiert.

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Über den Autor:

André Tautenhahn (tau), Diplom-Sozialwissenschaftler und Freiberuflicher Journalist. Seit 2015 Teil der NachDenkSeiten-Redaktion (Kürzel: AT) und dort mit anderen Mitarbeitern für die Zusammenstellung der Hinweise des Tages zuständig. Außerdem gehört er zum Redaktionsteam des Oppermann-Verlages in Rodenberg und schreibt für regionale Blätter in Wunstorf, Neustadt am Rübenberge und im Landkreis Schaumburg.
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